Ich habe für meinen FZG. Letztes Jahr bereits die THG-Quote verkauft bzw. bekommen, wie auch immer. Nun wollte ich für das Jahr 2023 sie wieder verkaufen. Diesmal bei elektrovorteil.de. Die haben mir eine Sofortzahlung angeboten i.H.v. €225,-. Diese habe ich angenommen.
Nun bekam ich gestern eine Mail von elektrovorteil.de, dass das Fzg. bereits beim Umweltbundesamt für das Jahr 2023 registriert wurde. Und sie deshalb das Geld zurück fordern, zurecht wie ich finde. Die gaben mir die zuständige E-Mailadresse bzw. die Behörde an die ich mich wenden könnte. Dies habe ich getan. Aber da wird sicherlich einige Wochen ins Land gehen nur um das mitgeteilt zu bekommen das man wegen Datenschutz keine Auskunft geben kann...
Nun zu meiner Frage: Kann man irgendwo oder irgendwie einsehen wer mein Fzg. für 2023 bereits angemeldet hat?
Die €225,- habe ich halt sofort erhalten noch bevor die Quasi damit handeln konnten.
Es geht doch darum ob man irgendwie an die Info kommt wer sich für mein FZG. registriert hat, angemeldet hat, o.Ä. Nur wenn ich weiß wer es gewesen ist, kann ich auch tätig werden.
Letztes Jahr war eine einmalige Sache und auch nur für 2022.
Den Fzg Schein hat definitiv kein anderer. Den Anbieter vom letzten Jahr habe ich mal angeschrieben. Bin extra nochmal die AGB und so von letzten Jahr durchgegangen. Es war auch nur für das Jahr 2022. Hab da extra drauf geachtet.
Für das Jahr 2022 hatte ich die Quote bei emobility.energy verkauft. Ganz kurz im Kleingedruckten (nicht mal in den AGB) steht drin das man für 12 Monate seine Quote abtritt. Und das sie die Quote für alle Kalenderjahre in der Zeit vermarkten. Man bekommt aber nur eine Prämie.
Ganz klassische Irreführung. Überall wird einem immer nur das aktuelle Jahr angezeigt.
Tja irgendwann trifft es jeden. Ärgerlich. Aber das das nicht einmal in den AGB steht sondern nur bei der Anmeldung im Kleingedruckten in einem Extralink, finde ich schon dreist.
Vielleicht forderst du emobility mal auf, die Quote für 2023 an dich zu überweisen und setzt eine Frist von 14 Tagen mit automatischem Zahlungsverzug nach Ablauf der Frist. Bei der Formulierung des Briefs kann dir chatgpt helfen...
Wirkt oft.
Nach Ablauf der 14 Tage dann nochmal eine Frist von 5 Tagen setzen und warten. Nach 21 Tagen ohne Geld zum Rechtsanwalt...
Kann mir nicht vorstellen, dass diese Masche einer rechtlichen Überprüfung standhält.
Nun ja, das nennt man Vertragsfreiheit. Kleingedrucktes in Form von ausführlichen Vertragsbedingungen, die die dick gedruckten Werbeversprechen "präzisieren", gibt es aber in vielen Bereichen.
In wieweit man die Bedingungen in diesem Fall hier vor Vertragsabschluß hätte nachlesen und verstehen können, lässt sich jetzt natürlich schwer nachvollziehen.