Ich bin neu hier und beschäftige mich seit ein paar Tagen mit dem ThemaStromspeicher & Nutzung der reduzierten Netzentgelte nach 14a EnWGfür meine Mietwohnung in Hamburg. Als Laie in dem ganzen technischen Thema verstehe ich noch nicht so viel, daher wäre es super, wenn ihr eine einfache Erklärung habt.
Nun zu meiner Überlegung: Kann ich mir nicht einfach einen Speicher einbauen lassen und durch die verringerten Netzentgelte finanzieren lassen?
Hintergrund:
Ich habe eine Mietwohnung in Hamburg mit 2.500 kWh Verbrauch und aktuell keine großen steuerbaren Verbraucher in der Wohnung
Der Zähler (digital aber nicht smart) ist im Keller aber kann durch einen Freiluftschacht mit Kabeln direkt verbunden werden
Ich zahle alleine 12 ct Netzentgelte aktuell
Wenn ich mir jetzt einen 5kw Speicher ohne PV einbauen lasse (Kosten ca. 3000 EUR inkl. Installation) und einen Smart Meter + Steuerbox bekomme, kann ich ja von den reduzierten Netzentgelten profitieren (Modul 1 = 160 EUR pro Jahr in Hamburg)
-> über 20 Jahre habe ich dann 3.200 EUR Netzentgelte gespart und meinen Speicher refinanziert
-> Zusätzlich kommen noch die Möglichkeiten das schon in 5-10 Jahren zu finanzieren, wenn man den Speicher mit einem dynamischen Stromtarif verbindet und zusätzlich zu den Netzentgelten auch Stromkosten spart. Ist das nicht eine gute Lösung für jeden Mieter?
Fragen:
Was denkt ihr dazu? Übersehe ich etwas?
Ist das als Mieter in einem Mehrfamilienhaus so überhaupt möglich?
Wie läuft die Installation ab? Brauche ich einen Wechselrichter zusätzlich? Muss ich den Speicher und die Steuerbox mit einem Kabel verbinden?
Wie viel glaubt ihr könnte man durch dynamischen Stromtarif + smartes Steuerung noch zusätzlich erwirtschaften?
Punkt 1: ich persönlich kenne aktuell keinen VNB, der ein laden und entladen eines Speichers erlaubt
warum nicht. Du schreibst, man könnte ein Kabel von der Steuerbox im Keller zur Wohnung ziehen und mit dem Wechselrichter verbinden. Damit wäre schon mal die Steuerbarkeit gegeben
in den meisten Fällen wirst Du einen Wechselrichter brauchen. Es sei denn, Dein Fertig-Akkupack hat sowas bereits.
Und ja, die Steuerbox muss eine Verbindung zum WR haben.
viel wirds nicht sein. Es ist ja nicht nur der dynamische Tarif, Du musst auch Dein Verbrauchsverhalten am Strompreis ausrichten. Dann könnte was bei rum kommen.
Achso, Du musst den Speicher auch über einen Elektriker anmelden. Und ich bin mir sicher, dass die Rückfrage kommen wird "Wo ist die PV-Anlage dazu?" Und da sind wir wieder beim Verbot "laden und entladen aus dem Netz"
Das geht nicht, auch nicht als Eigner und Insasse eines Einpersonenhauses.
Das lässt sich auf Haushaltsstrom nicht anwenden.
Die Neuregelung ändert daran nichts, wenn es legal wäre, würde es jeder machen.
Das Problem ist das du nicht nur den reine Akku brauchst, sondern die ganze Technik drum rum. Das kostet...
Dann musst du bedenken das das Be und Entladen Verluste beinhaltet. Mit 15-20% must du rechnen.
Damit hat sich das mit der Wirtschaftlichkeit dann schnell erledigt.
Das ganze rechnet sich vorallem mit PV und anderen Komponenten.
Was du allerdings könntest, ist deinen Vermieter und andere Mieter anspitzen und Pv in Verbindung mit Speicher, dynamischen Tarifen und Verringerung der Netzentgelte bauen, gemeinsam bauen oder bauen lassen. Da geht einiges
Ich schließe mich an.
Ich habe die letzten Wochen selbst geschaut und ausprobiert. Da ich eine PV mit Speicher habe, habe ich gedacht ich kann vom billigen Strompreis profitieren und den Speicher damit laden.
Aber am Ende sind die Verluste zu hoch, selbst bei extrem effektiven Geräten, dass es sich wirklich nur lohnt wenn die Strompreise ca. 10 Cent Unterschied betragen. Zumindest wenn ich dann noch mit einberechne was mir extra Geräte kosten um dieses Vorhaben umzusetzen. Die sollen sich ja auch Gegenrechnen und amortisieren.
Wobei ich ja nur ein Netzteil brauche für ca. 300 bis 500€. Bei dir ist das ja eine ganz andere Preisklasse und wenn man überlegt wie selten die Strompreise >5 Cent schwanken. Dann wirst du ewig brauchen bis du das Geld wieder drin hast wenn alle Geräte inkl. Speicher nur dafür gedacht sind.
Ich habe bei mir auch die Idee begraben. Lohnt sich einfach nicht. Ich steuer dann meine Geräte lieber smart zu den billigen Zeiten und lass die PV nur zu den teuren Zeiten AC-seitig laufen.
Abgesehen von der rechtlichen Unmöglichkeit gibt es auch keine Akkus, und vermutlich auch keine Wechselrichter, die so lange halten - abgesehen davon, daß auch niemand weiß, wie lange es diese reduzierten Netzentgelte noch gibt.
Nee, den Akku braucht man nicht, in der Neufassung gibt es eine gesicherte Mindestleistung, die durch den "Kunden" selbst organisiert werden darf
(Kunde bedeutet natürlich Kunde, beauftragt einen Elektriker).
Mit der Mindestleistung würde viele Haushalter locker hinkommen. Wenn man kein DLE hat und ein in der Leistung beschränkbares Kochfeld kann das klappen nur mit dem Nebentarif, ohne Akku zu leben. Die volle Leistung hat man ja trotzdem noch, um mal den Backofen anzuwerfen, nur halt nur nicht 24h am Tag.
So richtig fair finde ich es nicht, es ist eine Belohnung/Subvention für Haushalte mit hohem Energieverbrauch. Solange Gewinne aus die CO² Steuer nicht zurückfließen, finde ich das Vorhaben etwas fragwürdig.
@lenny-cb Danke für die ganzen Antworten und Einschätzungen!
Aber wo ist den das Verbot für den Netzbezug in den Speicher festgehalten? Ich habe hier kein Verbot gefunden. Ich möchte ja auch nicht Einspeisen, sondern die gezogenen Strom für meinen Haushalt nutzen.
@und-mehr Danke dir!
Was meinst du mit "das lässt sich auf Haushaltsstrom nicht anwenden".
Ich ziehe doch Strom in meine steuerbare Verbrauchseinrichtung (Batterie), die den Anforderungen von EnWG 14 a entspricht.
auch hier die Frage: wo ist das Verbot für das Netzstromziehen in den Speicher festgehalten? (Ich möchte ja Strom nicht wieder Einspeisen. Meines Verständnisses nach wäre dies nur für EEG Anlagen verboten, aber das ist die Batterie ja nicht.)
Danke dir!
Steuerbare Verbraucher gibt es nur mit separaten Zähler, die Verbraucher, die an diesem Zähler hängen müssen, beim evu angemeldet werden.
Eine nicht Erlaubnis wirkt am Ende auch wie ein Verbot, auch wenn es nicht so geschrieben steht.
Wenn die Batterie in einem Auto ist, bekommst du das genehmigt, wenn da den Strom im Haus verwenden willst nicht.
@und-mehr
Einen separaten Zähler (+ Anmeldung) brauche ich nur wenn ich Modul 2 in Anspruch nehmen möchte (Reduktion des Netzentgeltes um 60%). Für Modul 1 (Pauschalbetrag) und Modul 3 (ab 2025: dynamisches Netzentgelt) brauche ich keinen separaten Zähler, wenn ich das richtig verstehe.
Also kann mir der Netzbetreiber das doch gar nicht verbieten (oder Einbau des Zählers verweigern) wenn ich Modul 1 oder Modul 3 wähle, oder?
(3) Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne von Absatz 1 und 2 gelten insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtstromspeicherheizungen, solange und soweit die Bundesnetzagentur in einer Festlegung nach Absatz 1 oder 2 nichts anderes vorsieht. [/quote]
Soweit ich das überblicke, hat die BNA nichts anderes vorgesehen. Akkus sind also dabei. Wie das dann aber lt. Netzbetreiber ausgestaltet werden muß, wissen die Götter...
Es ist widersprüchlich wie immer.
Einerseits sind Ladegeräte, die mindestens 6A pro Phase laden können, als netzdienlich explizit in einem Entwirf erwähnt, andererseits schreiben sie aber, dass das Gesetz auf Haushaltsstrom nicht anwendbar. Bei der Passage wurde aber das mittelbar/unmittelbar vergessen, daher kann man ne Münze werfen oder den VNB fragen.
Wenn ich nichts übersehen habe, muss man die Akkus gar nicht laden, es muss ein Ladegerät mit Minderleistung existieren.
Von einem Mindestumsatz oder gar regelmäßiger Nutzung hab ich nichts gefunden.
wir bekommen auch eine ANlage die Wochen und Laut dem Netzbetrieber muss der Speicher, also nehme ich mal an Hybrid WR nach 14A netzdienlich arbeiten könnten.
Nur ist die Frage wie, und wie stelle ich das fest, die WR Hersteller haben kaum INfos dazu. Unser System wird es ein Huawei 3 ph WR sein.
erst mal, hier gibt es einen Rechner wo man sich ausrechnen kann welches Modul für einen am günstigsten kommt. Kompliziert mit m² zu arbeiten als die kWh anzugeben, aber gut er geht.
Zu dem anderen Teil mit dem Speicher, der darf dann nur Netz dienlich geladen werden, darum geht es. Aber eigentlich ist allen noch nicht mal klar wie die Steuerung technisch wirklich umgesetzt werden soll. Das wird wohl ein Flickenteppich, weil jeder VNB was anderes macht. Dazu gibt es wohl schon einige Infos, siehe Video
Blöd ist nur, die VNB können jetzt Jahrelang nix machen, dann plötzlich hinterm Busch vor kommen, tata und du darfst dann in 3 Monaten eine Lösung bringen.