Stromanbieter der Modul 3 unterstützt

Hallo,

wir haben seit 01.12.2025 einen dynamischen Stromtarif. Ich versuche bei günstigen Strompreisen die Batterie zu laden und so mich netzdienlich zu verhalten + Geld zu sparen.

Wir haben ein ImSys sowie mehrere SteuVE (Wallbox, Batterie, Wärmepumpe) und ich war der naiven Annahme, dass man dann "einfach" auch zeitvariable Netzentgelte nach §14a EnWG in Anspruch nehmen kann. Leider kann das unser aktuelle Stromanbieter noch nicht. Daher gleich wieder gekündigt.
Nur leider ist die Suche nach einem Stromanbieter nicht so einfach. Man findet dazu außer der grundsätzlichen Erklärung zu §14a nichts. Wenn man sich dann an den Support wendet dauert es ewig, bis dann immer so eine Aussage kommt, dass das ihre Software noch nicht kann, sie es vielleicht nächstes Jahr irgendwann können. Leider nichts konkretes.

Meine Frage daher: Kennt jemand konkret einen Stromanbieter, der das unterstützt?
Mein Versorgungsnetzbetrieber kann es und hat mir das auch per E-Mail bestätigt. Die Beantragung muss aber halt über den Stromanbieter laufen...

Vielen Danke!

Gruß Tobi

Die flexiblen Netzentgelte (Modul 1 + 3) musst du bei deinem Netzbetreiber anmelden - nicht bei deinem Stromanbieter.
Sprich du kannst deinen dynamischen Stromtarif behalten. :slight_smile:
Wobei im neuesten Video von gewaltig nachhaltig eig rauskam, dass man mit fixen Strompreisen und flexiblen Netzentgelten fast mehr spart als mit dynm. Stromtarifen + flexiblen NE.

wichtig dabei ist das du bei deinem Stromanbieter, dem EVU = Energieversorungsunternehmen, nachfragst ob sie die Vergünstigungen nach §14a, die der VNB = Versorgungsnetzbetreiber, dir gewähren muß, auch weiter reicht. Es gibt also Stromverträge die so gestaltet sind das die Ermäßigungen in die Taschen des Stromanbieters fließen und nicht zu dir.

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Ich hatte direkten Kontakt mit unserem VNB (Energie-Südwest Netz) und diese haben mir erklärt, dass nur Modul 1/2 direkt bei Ihnen beantragt werden kann. Modul 3 muss dagegen durch den Stromanbieter/EVU beim VNB beantragt werden. Ich versteh auch nicht, warum man das dann so kompliziert machen muss...
Das einfachste wäre doch, wenn man vom VNB direkt eine Rechnung fürs Netzentgelt bekommt... Das wäre dann ähnlich wie beim Wasser: Da bekommt man ja auch zwei getrennte Rechnungen für Frischwasser und Abwasser...

Nee am einfachsten wäre es wenn ausschließlich das EVU der Ansprechpartner wäre und dann für den MSB und VNB und Staat usw. alles erledigt und das Geld eintreibt. So hat der Kunde nur einen Ansprechpartner.

Hast Du einen digitalen Zähler plus darauf ein offizielles zugelassenes BSI konformes Smartmeter-Gateway? Foto wäre toll, um festzustellen, ob es wirklich ein offizielles ImSys ist.

Wenn Du das hast, sollte Dein Grundversorger mit Deinem VNB zusammenarbeiten und Dir den gewünschten Tarif anbieten können. Frag mal bei diesem Unternehmen einen Vertrag an.

Klar Modul 1 wird über den VNB abgerechnet. Dazu reicht einmal im Jahr ein Zählerstand. Bei Modul 3 macht das der Stromanbieter auf Basis der viertelstündlichen Werte. Modul 1 ist einfach. Da braucht man kein zugelassenes Smartmeter-Gateway.

Hast Du einer Steuerbox an dem Smartmeter-Gateway, über das Deine SteuVE gesteuert werden können?

Hallo,
ja wir haben von VNB eine MME mit entsprechendem SMGW eingebaut bekommen. Aktuell läuft das SMGW über LTE, was aber scheinbar mehr schlecht als recht funktioniert. Nächste Woche soll das durch eine Powerline-Version getauscht werden. Steuerboxen sollen erst nächstes Jahr verbaut werden...
Anbei ein Bild. Ich hab zur Sicherheit mal die IDs geschwärzt. Weiß nicht ob man damit irgendwas anstellen kann...

Gruß Tobi

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Danke. Ja das ist ein offizielles Smart-Meter-Gateway sogar inkl. BSI-Logo, bei dem Du eigentlich Modul 3 bekommen solltest, wenn Du unter §14a fällst.

Ich habe eigentlich verstanden, dass man Modul 3 beim Verteilnetzbetreiber beantragt, nachdem man das Smart-Meter-Gateway bekommen hat. Dann sollte zumindest der Grundversorger einen entsprechenden Tarif anbieten. Wenn der nicht mit Deinen VNB und MSB zusammenarbeitet, wer sonst?

Die Aufteilung Verteilnetzbetreiber (VNB), Messstellenbetreiber (MSB) und Stromlieferant hat es in DE nicht gerade einfacher gemacht.

Wiklich übel.