Steuerfreiheit PV bis 10kw

Hat dich schon jemand damit beschäftigt?
Heißt das, dass ich einspeisen kann und sie gewinne ohne Steuererklärung bekomme?

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-02-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken.pdf?__blob=publicationFile&v=1

bis gerade eben noch nicht, aber auf Haufe.de findet sich z.B. das hier

Folgen der Vereinfachungsregelung
Mit dem schriftlichen Antrag der steuerpflichtigen Person wird aus Vereinfachungsgründen und ohne weitere Prüfung unterstellt, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Damit wird der Gewerbebetrieb einer solchen kleinen Photovoltaikanlage bzw. eines BHKW nicht mehr bei der Einkommensteuer erfasst.
[…]
Die umsatzsteuerlichen Pflichten für eine Photovoltaikanlage bzw. ein BHKW und die Steuerpflicht der Umsätze bleiben trotz einer Antragsstellung unverändert bestehen.

Quelle: Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken @ haufe.de

In Kombination damit, dass seit Anfang des Jahres auf (formlosen) Antrag beim zuständigen FA auch keine monatlichen USt-Voranmeldungen mehr abgegeben werden müssen dürfte sich der bürokratische Aufwand im laufenden Betrieb künftig sehr in Grenzen halten.
Dann bleibt eigentlich nur noch die jährliche USt-Erklärung und die ist im Grunde Copy & Paste aus dem Vorjahr mit abgeänderten Werten, die sich nach der tatsächlich gezahlten Einspeisevergütung des VNBs richten :think:

Das wäre ja mal wieder eine kleine Vereinfachung

bis gerade eben noch nicht, aber auf Haufe.de findet sich z.B. das hier
Folgen der Vereinfachungsregelung
Mit dem schriftlichen Antrag der steuerpflichtigen Person wird aus Vereinfachungsgründen und ohne weitere Prüfung unterstellt, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Damit wird der Gewerbebetrieb einer solchen kleinen Photovoltaikanlage bzw. eines BHKW nicht mehr bei der Einkommensteuer erfasst.
[...]
Die umsatzsteuerlichen Pflichten für eine Photovoltaikanlage bzw. ein BHKW und die Steuerpflicht der Umsätze bleiben trotz einer Antragsstellung unverändert bestehen.
Quelle: Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken @ haufe.de

In Kombination damit, dass seit Anfang des Jahres auf (formlosen) Antrag beim zuständigen FA auch keine monatlichen USt-Voranmeldungen mehr abgegeben werden müssen dürfte sich der bürokratische Aufwand im laufenden Betrieb künftig sehr in Grenzen halten.
Dann bleibt eigentlich nur noch die jährliche USt-Erklärung und die ist im Grunde Copy & Paste aus dem Vorjahr mit abgeänderten Werten, die sich nach der tatsächlich gezahlten Einspeisevergütung des VNBs richten :think:

Das wäre ja mal wieder eine kleine Vereinfachung
Monatlich musste man nur im ersten Jahr machen, danach Jährlich.
Zudem musste die PV in die Einkommensteuer genommen werden. Was nun entfällt wenn man unter 10KWp ist und sich befreien lässt.
Und wenn man nach dem 5. Jahr auf die Kleinunternehmen Regelung gewechselt hat, fällt auch die Umsatzsteuer weg.
Oder man fängt von vornherein mit der Kleinunternehmen Regelung an, bekommt dann aber die Umsatzsteuer vom Kaufpreis nicht zurück.
Eigentlich kommt man komplett ohne Steuerkram aus, wenn man unter 10KWp ist.

Schönes Video zum Thema
https://youtu.be/gpj9PWjR9C4

Das öffnet nun einige Möglichkeiten für klein Anlagen. So kann man sogar mit Balkon Pv einspeisen und ein paar Euro pro Jahr bekommen. Da bis 2032 alle Zähler gegen moderne Messeinrichtungen mit Einspeisezähler getauscht werden ist das eine super Innovation.

meine 9,4 KWp Anlage war bisher auch Steuerpflichtig.
Darauf hin habe ich beim Finanzamt die neue “Liebhaber Regelung” beantragt.
Dem ist auch stattgegeben worden.
Dann ein weiteres Schreiben an das EVU mit der bitte, zukünftig alle Erstattungen (Abschläge) ohne MwSt. zu überweisen.
Das war für die auch kein Problem.
Somit ist meine Anlage nun nicht mehr steuerpflichtig, dank der Liebhaber Regelung.