Das Solarspitzengesetz bezieht sich das nur auf die Einspeisung, also alles was hinter dem Zählerschrank passiert, d.h. solange ich meine Akkus noch lade, passiert das mit 100% und erst, wenn ich ich den Strom nicht mehr aufnehmen kann, dann werden nur noch 60% abgenommen von der derzeit produzierten Menge oder von der Möglichkeit, die die Anlage produzieren kann und wie wird das gesteuert.
Eine Frage erkennt man am passenden Satzzeichen am Ende.
Was also willst du genau wissen?
Oliver
Die 60% des Solarspitzengesetz beziehen sich auf den Strom den ich in das Netz einspeise oder auf den Strom den ich produziere und wenn auf den Strom, den ich produziere, gemessen an dem was der Wechselrichter hergibt, die Anlage also alle PV Module hergeben oder was ich gerade tatsächlich produziere?
Die 60% beziehen sich auf den Strom, den du einspeist, basierend auf den kWp der Module.
Oliver
Also kann ich 100% produzieren und speichern, solange ich nicht einspeise? Außerdem wenn ich 10kwp an Modulen besitze, sie aber zur Zeit der der Drosselung nur 60% davon produzieren, geht der ganze trotzdem produzierte Strom ins Netz?
Du darfst bei 10kWp maximal 6kW einspeisen. Ob du jetzt bei voller Sonne da Wasch- und Spülmaschine mit je 2kW einschaltest, um die restlichen 4kW selber zu verbrauchen, oder ob du 4kW oder auch die vollen 10kW in deinen Akku schiebst, und gar nichts einspeist, ist dir überlassen.
Oliver
Das ist falsch. Du kannst 10kWp haben. Wenn du dazu eine WR von 10kVA hst, darfst du bei 60% Abregelung 6kVA einspeisen.
Wenn du 100kWp hast und nur 30kVA WR Leistung so wird das keineswegs als dauerhaft abgeregelt akzeptiert. Du musst einen 100kVA WR installieren, dazu eine Wandleranlage und das ganze dann auf 30kVA abregeln damit es akzeptiert wird. Eine Reduzierung von 60% entspricht sonst nicht 60kVA sondern nur noch 18kVA. Einige VNB wollen dann noch Blindleistung mit cos 0,9 wo dann mit den 18kVA nur noch gut 16kW übrig bleiben.
Die Prozent beziehen sich immer auf die vereinbarte Leistung am Netzverknüpfungspunkt. Allerdings wird die Abregelung ab 25kWp bzw. jetzt 7kWp auf die Modulleistung bezogen. Die Zählergebühren beziehen die VNB ebenfalls auf die Modulleistung obwohl der Zähler diese bei einer Batterieanlage gar nie zu sehen kriegt.
Was das genau das ist, was ich schrieb. Bei den üblichen Dachanlagen <30kWp spielt die Umrichterleistung keine Rolle.
Die Regelungen für 100kWp- Anlagen waren schon immer anders, und spielen hier im Forum eher keine Rolle.
Oliver