Schade, hat leider kein Urteil gegeben:
Balkonkraftwerk darf angebracht werden: Von Deutscher Umwelthilfe vor Gericht unterstützte Mieter kommen endlich zu ihrem Recht – Deutsche Umwelthilfe e.V. (duh.de)
Hintergründe u.a.:
Zunächst untersagte die Hausverwaltung die Anbringung aus optischen Gründen. Nach zwei weiteren Ersuchen sollten die Mieterin und der Mieter plötzlich unter anderem ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und die Prüfung der gesamten Hauselektrik vorlegen – alles Dinge, die eigentlich in der Verantwortung der Vermieterin liegen.Deutsche Umwelthilfe unterstützt erstmals Klage von Mietern gegen Verbot von Balkonkraftwerken – Deutsche Umwelthilfe e.V. (duh.de) Das tatsächlich mal etwas positives von der DUH kommt hätte ich ja nicht gedacht.