Rückmeldung Vermieter - Bedingungen

Hallo Zusammen, ich hatte bei meiner Wohnungsbaugenossenschaft (großer Stadtvermieter mit 10k Wohnungen) eine Anfrage für ein BKW gestellt. Um große Hürden aus den Weg zu gehen, hatte direkt für zwei flexible Module (Zendure) angemeldet, welche nur mit Kabelbindern befestigt werden sollen. Das war die Rückmeldung.:

Die geplante Montage, Installation und Inbetriebnahme einer Plug-In-Photovoltaik-Anlage im Bereich des Balkons/der Loggia der Wohnung führt zu Eingriffen in die Bausubstanz und hat letztendlich Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des Gebäudes und der bestehenden Wohnungs- bzw. Hauselektroinstallation. Aufgrund dieser Tatsachen erteilen wir Ihnen die Genehmigung, insofern von Ihnen nachfolgende Bedingungen anerkannt und eingehalten werden.

  1. Durch Sie als Mieter ist eine autorisierte Fachfirma zu beauftragen, um zu prüfen, ob die von Ihnen erwünschte Montage, Installation und Inbetriebnahme einer Plug-In-Photovoltaik-Anlage am gewünschten Standort sowie der erforderliche Anschluss an die bestehende Wohnungs- bzw. Hauselektroinstallation, unter Benennung der notwendigen Umbauerfordernisse, möglich ist. Notwendigen Auslagen sind von Ihnen zu tragen. Erforderliche Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen.

  2. Die Anschaffung der Plug-In-Photovoltaik-Anlage sowie alle weiteren Leistungen, insbesondere die erforderliche Online-Registrierung/-Anmeldung der Plug-In-Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister, erfolgen unter Ihrer Verantwortung, einschließlich deren Finanzierung.

  3. Die Ausführungen der Montage, Installation, Inbetriebnahme und ggf. Reparaturen haben ausschließlich über eine autorisierte Fachfirma zu erfolgen, Zu beachten und einzuhalten ist hierbei, dass mit Inbetriebnahme der Plug-In-Photovoltaik-Anlage die Einspeisung in das Stromnetz aus Sicherheitsgründen nicht über die vorhandenen normalen Steckdosen, sondern durch Errichtung eines fachgerechten Einspeisepunktes (durch autorisierte Fachfirma zu installieren) erfolgt. Die fachgerechte Ausführung der Leistungen ist durch Vorlage der Rechnung zu belegen und auf Verlangen nachzuweisen. Sollte der Netzbetreiber, insbesondere durch die Inbetriebnahme der Plug-In-Photovoltaik-Anlage, einen Wechsel des Stromzählers für erforderlich erachten, so sind Sie zur Duldung aller erforderlichen Maßnahmen sowie zur Einhaltung und Sicherstellung der terminlichen Vorgaben des Netzbetreibers verpflichtet, Gegebenenfalls entstehende Auslagen gehen zu Ihren Lasten.

  4. Sie als Mieter sind verantwortlich dafür, dass von der Plug-In-Photovoltaik-Anlage keine Gefahren, insbesondere durch erhöhte Brandgefahr, durch Windlasten bei Sturm oder durch Blendwirkungen auf andere Gebäude, Wohnungen und Mieter, ausgehen und stellen den Vermieter von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Sie haften für jegliche Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche die im Zusammenhang mit der Montage, Installation und Inbetriebnahme der Plug-In-Photovoltaik-Anlage stehen.
    Sie sind verpflichtet, einen entsprechenden Haftpflicht-Versicherungsschutz abzuschließen und auf Verlangen den notwendigen Nachweis zu erbringen.

  5. Machen notwendige Bau-, Reparatur- oder Modernisierungsarbeiten des Vermieters eine Demontage und ggf. Neuanbringung der Plug-In-Photovoltaik-Anlage erforderlich, so erfolgt dies unter Ihrer Regie und auf Ihre Kosten. In diesem Zusammenhang verzichtet der Mieter auf den Ersatz von Aufwendungen.

  6. Der Vermieter kann die erteilte Genehmigung widerrufen und/oder den Rückbau der Plug-In-Photovoltaik-Anlage verlangen, wenn Auflagen nicht eingehalten, Bewohner, Haus-oder Grundstück gefährdet oder beeinträchtigt oder Nachbarn belästigt werden oder sich Umstände ergeben, unter denen eine Zustimmung nicht mehr erteilt werden würde. Gleiches gilt bei Beendigung des Mietverhältnisses. Notwendige Auslagen hierzu sind von Ihnen zu tragen.

  7. Sie sind verpflichtet, das Vorhaben der baulichen Veränderungen innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt dieser Genehmigung abzuschließen.

Punkt 1und 3 ärgern mich am meisten. Was kann ich als Gegenargument bringen, dass ich das BKW selbst installiere? Eine Fachfirma ist wirklich ein Witz.
Sie schreiben von "nicht über eine normale Steckdose, sondern eine fachgerechte". Für mich klingt dies sehr unwissend- In meinen Augen ist eine Schuko, welche sich bereits auf dem Balkon befindet ein fachgerechter Einspeisepunkt :wink:
Wäre super, wenn Ihr mit etwas helfen könntet.
Johannes :slight_smile:

Wird fürchte ich am effizientesten sein, bei der nächsten Genossenschaftsversammlung das Thema auf die Tagesordnung zu setzen und einen sachgerechten statt feindlichen Umgang mit BKWs einzufordern.

Meines Wissens gibts das hier nicht. Das ist eine große Wohnungsbaugenossenschaft mit tausenden Wohnungen in der Stadt..

OK, dachte es wäre eine Genossenschaft, wo Du selber auch Genosse bist.

1 und 3 sind doch die Punkte die am einfachsten zu klären sind.
Punkt 1: Der Vermieter ist dazu verpflichtet die Mietsache in einem Ordnungsgemäßen Zustand zu halten und jegliche Gefahr vom Mieter abzuhalten.
Hat der Vermieter also Zweifel dass ein 800W BKW die Installation überfordert, so würde dies ja auch ein Elektrogrill mit über 2000W machen.

Punkt 3: Der Wielandstecker ist nach der VDE Norm zwar vorgeschrieben aber keine Pfilcht.
Die 800W werden eine Schukosteckdose nicht überfordern. Die Personensicherheit sehe ich da wenn überhaupt nur als Vorwand, interessiert sich ja sonst auch keiner Dafür ob du deine Lampen vom Elektriker anschliessen lässt oder ob dein Staubsaugerkabel schon blankgescheuert ist.