rückwärtsdrehender Zähler bald erlaubt??

grade gefunden:

ist das ein Witz?? ich will meinen alten Zähler zurück!!

Grüsse!

Ist halt nicht genau. Man darf auch bei Ferrariszähler das Balkonkraftwerk installieren. Muss es aber der BNetzA melden. Die informiert den Verteilnetnbetreiber. Der schickt dann schnell jemanden vorbei, der den Ferrariszähler gegen einen digitalen Zweirichtungszähler tauscht.

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Entweder der verfasser hat null ahnung, schreibt was ab , stellt die sätze um und macht das ganze dann unvollständig. Oder der verfasser will klicks, klicks, klicks.

Richtig ist, dass nun ein rückwärts laufender zähler von der anmeldung eines bkw bis zum zählertausch rechtlich erlaubt ist.

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Meine Hoffnung auf ein "längeres Vergessen" oder Warten bis zum regulären nächsten Wechsel des Zählers wurde leider enttäuscht. Nach einem Monat Anmeldung im Marktstammdatenregister meldete sich prompt letzte Woche der Netzbetreiber, dass man doch nächste Woche den Zähler tauschen möchte.

Nicht mal an den paar kWh lässt man den Bürger sich erfreuen (1 Modul, 400W WR).

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Seltsam. Ich dachte der Zählertausch muss 3 Monate vorher angekündigt werden?

Weiß da jemand genaueres? Würde mich interessieren.

@ak75 Messstellenbetreiber müssen Einbau digitaler Stromzähler rechtzeitig ankündigen | Verbraucherzentrale Bundesverband

ob sich daran etwas geändert hat, weiß ich nicht.

Ergänzung: das hat sich wohl geändert. So wie ich es verstehe, ist der Netzbetreiber sogar verpflichtet den Zähler so schnell wie möglich und innerhalb von 4 Monaten zu tauschen.

Ich habe auch die 4 Monate gelesen. Gibt es da eine Möglichkeit den Austausch zu verzögern? Die Anlage erst seit einem Monat in Betrieb. Da es ein Mehrfamilienhaus mit getrenntem Zugang zu den Stromzählern ist, hat der Netzbetreiber hierfür anscheinend sogar einen Zugangsschlüssel und braucht mich nicht mal, um reinzukommen.

@aloex Tja, da fällt in deinem Fall der dreimonatige Urlaub (nicht anwesend) wohl weg. :wink:

Natürlich freut es einen, wenn der stromzähler die erste zeit auch rückwärts dreht. Das sollte man aber nicht überbewerten. Bei enem 400 W Panel, mit dem die hälfte des erzeugten stromes in das öffentliche netz zurück gespeist wird, sind das ca 20 kwh pro monat, bei 32 cent also ca 6,5 euro. In drei monaten 20 euro. Darüber aufregen lohnt nicht. Es gibt personen in Deutschland, die sich nicht erinnern können, wenn sie vor einem Untersuchungsauschuss befagt werden. Wer vergisst, sein BKW anzumelden, oder vergisst den online Anmeldeabschlussbutton zu drücken, sollte vor einem untersuchungsauschuss oder anderen institutionen keine Probleme bekommen. (Ich hoffe, dass das keiner als politiker bashing ansieht und meinen Beitrag löscht​:roll_eyes::smirk:) Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.

Wer ein BKW neu macht, könnte das eine zeit lang probe laufen lassen, um erst mal zu prüfen, ob das überhaupt funktioniert (Garantieanspruch) , oder ob man sich entscheidet, dass man das zurück gibt. Nicht vorschnell anmelden, das dann wieder abgemeldet werden muss, weil man das bkw doch nicht betreibt.

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Das würde mich jetzt tatsächlich interessieren. Hast du da einen Link dazu?

@ak75 ich habe das jetzt auf die Schnelle nur in den Änderungen des EEG gefunden:

„§ 10a
Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte
“.
b)
Der Wortlaut wird Absatz 1.
c)
Die folgenden Absätze 2 und 3 werden angefügt:
„(2) Der Messstellenbetreiber hat Messstellen an Zählpunkten von Steckersolargeräten im Sinne von § 8
Absatz 5a Satz 1 abweichend von § 3 Absatz 3a des Messstellenbetriebsgesetzes mit Rücksicht auf seine
Rollout-Planung nach dem Messstellenbetriebsgesetz unverzüglich nach der Aufforderung durch die
Bundesnetzagentur an den Netzbetreiber zur Prüfung der im Marktstammdatenregister eingetragenen

Daten nach § 13 Absatz 1 der Markstammdatenregisterverordnung mit einer modernen Messeinrichtung

Seite 3 von 42 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 151, ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2024
als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem entsprechend den Regelungen des
Messstellenbetriebsgesetzes auszustatten, ohne dass es einer gesonderten Beauftragung durch den
Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer bedarf. Die Rechte nach § 34 Absatz 2 Satz 2 des
Messstellenbetriebsgesetzes bleiben unberührt

Das mit den 4 Monaten finde ich gerade nicht mehr.

was genau ist da interessant ? die Netzbetreiber haben ein Interesse, das so schnell wie möglich zu tauschen. getauscht werden muss es sowieso, je früher getauscht wird, desto eher klingelt die kasse beim netzbetreiber. vielleicht hat der gesetzgeber was von 4 Monaten ins Gesetz geschrieben, dass man ihm nicht vorwefen kann, das zu tolerieren, wenn der zähler nicht getauscht wird. der BKW Besitzer wird das nicht einfordern, dass der Zähler getauscht wird, auch nicht nach 4 Monaten.

Wie sieht die neue Regelung aus?

Das seit 16. Mai 2024 geltende, neue Gesetz regelt unter § 10a Absatz 3 EEG: "Steckersolargeräte im Sinn von § 8 Absatz 5a dürfen an der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers bereits vor dem Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder eines intelligenten Messsystems mit einer bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden. Die Richtigkeit der von der Messeinrichtung ermittelten Messwerte wird zu Zwecken der Abrechnung und Bilanzierung längstens bis zur Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem nach Absatz 2 Satz 1 vermutet, dabei kann diese Vermutung nur durch den Nachweis einer technischen Störung oder einer Manipulation der Messeinrichtung widerlegt werden."
Das neue Gesetz regelt im § 8 Absatz 5a, dass die Anmeldung des Balkonkraftwerks nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (und nicht mehr zusätzlich beim Netzbetreiber) erfolgen muss. Die Bundesnetzagentur fordert den Messstellenbetreiber nach der Anmeldung zum Austausch des Zählers auf. Ab dann hat der Messstellenbetreiber vier Monate Zeit, den Wechsel umzusetzen. Betreiberinnen und Betreiber haben mit der Anmeldung ihre Pflicht getan und müssen sich nicht selbst um den Zählertausch kümmern.
aus: https://www.computerbild.de/artikel/cb-Tipps-Energie-Balkonkraftwerk-Stromzaehler-33361541.html

Für mich ist das ein klassisches Beispiel wie der Bürger für dumm verkauft wird, weil diese Konstellationen stets nur in eine Richtung als gesetzeskonform ausgelegt werden. Formal geht es um marginale Absolutbeträge. Aber ich sehe das wiederkehrende Prinzip bei diesen Beispielen als kritisch an! Das kleine 400W BKW gibt etwa 50% for free ins Netz (35ct bei 200kWh/a = 70Euro). Das verdoppelt die Amortisationszeit des Investments deutlich von ca. 3 Jahre auf 6 Jahre!

Der eingespeiste Anteil wird sogar im neuen Zähler gemessen, wahrscheinlich sogar automatisiert ausgelesen und könnte als Gutschrift oder zumindest teilweise gegengerechnet werden. Aber das möchte man gar nicht.

gegenrechnen möchte 'man' natürlich nicht - wären ja 35ct pro kWh an Einnahmen weg. Aber ich musste meinen Stadtwerken nur sagen, dass ich zumin die 8ct haben möchte und (m)eine Konto Nr geben.

Ah interessant. Finde ich ja sehr gut, dass deine Stadtwerke demgegenüber so aufgeschlossen sind. Probiere ich auf jeden Fall auch! Eine gesetzliche Grundlage für die 8ct gibt es für BKW ja nicht, oder?

laut Vattenfall (erster Treffer, einfach mal googeln nach 'vergütung strom balkonkraftwerk') ist die gesetzliche Grundlage das EEG. Es ist ja einfach eine Erzeugungsanlage unter/bis 10kW. Eine Mindestleitung ist da nicht benannt.

Du musst halt drauf achten, dass du einen 2-Richtungszähler eingebaut bekommst, und nicht nur einen mit Rücklaufsperre (kostet das Gleiche).

Wenn man nix sagt, sparen sich die Versorger gerne den bürokratischen Aufwand, weil es da ja nur um eine niedrige 2-stellige Summe im Jahr geht.

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War da nicht was in den letzten Monaten (Solarpaket), dass eine Vergütung bei BKW ausgeschlossen wurde?

@win hatte ich auch gehört. Das kann aber nur bedeuten, daß die Wirtschaft nicht zur Zahlung einer Einspeisevergütung bei BKVs verpflichtet werden kann.

Sofern nicht sittenwidrig, herrscht m.W. immer noch Vertragsfreiheit. Sucht man sich halt den Stromlieferanten, der das zu zahlen bereit ist.

hier gibt's das neue Solarpaket offiziell vom Bundesministerium, 26.04.24 zum Download. Ich seh da erstmal nix, dass eine Vergütung ausgeschlossen wäre.