Ich möchte gerne versuchen wissen was "mittelbarer Anschluss" jetzt GENAU (physikalisch/rechtlich) wirklich bedeutet und wodurch dieser Zustande kommt.
Am Ende will ich wissen, ob eine reine DC-Kopplung (alle bösen Umschalter entfernt, Ladegerät installiert und als einziges Gerät mit dem VN verbunden) das jetzt erfüllt oder nicht.
Das ein Netzanschluss nicht existieren darf steht ja weder in der Verordnung noch im Gesetz. Es wird indirekt, wenn auch nicht ausdrücklich, im FAQ der BNA gesagt und konkret im (sehr veralteten) Leitfaden der sich dazu noch auf gestrichene Passagen im EEG bezieht. Tatsächlich geht es in dem Kapitel im Leitfaden um Ausnahmen zur EEG-Umlage. Das ganze Kapitel ist hier obsolet.
Schade finde ich, dass sich die BNA rauswindet zu schreiben was denn jetzt ein mittelbarer Anschluss ist.
Zwar leiten sie einen vielversprechenden Absatz mit "Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann ..." ein, aber bleiben einem dann die Antwort schuldig.
Denn im Kern schreiben sie: "Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann [...] wenn das Hausnetz [...] unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist."
Danke für nix. Wann genau ist denn jetzt mittelbar erfüllt ? Sie bleiben einem die Erklärung/Definition schuldig was mittelbar heißt und wann das Hausnetz mittelbar mit dem VN verbunden ist. Das Problem wurde nur eins weiter geschoben.
Und genauso ist unklar was ein erheblicher technischer Aufwand heißt.
Da ist die Begründung zum EEG, die im Leitfaden (also von der BNA) referenziert wird, sogar aufschlussreicher (https://dserver.bundestag.de/btd/18/013/1801304.pdf):
"Mittelbar an das Netz der öffentlichen Versorgung angeschlossen sind Eigenversorger,
deren Eigenversorgungsanlage in ein nicht-öffentliches Netz eingebunden ist (Mein Hausnetz), welches aber seinerseits mit dem Netz der öffentlichen Versorgung verbunden ist." Nix "mittelbar". In der Gesetzes-Begründung geht es um ein Hausnetz das mit dem VN "verbunden" ist.
Also die BNA formuliert unklar und leiten dann aber den Schluss ab: "Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt."
Sie erklären mittelbar mit mittelbar. Wo die Gesetzesbegründung schlicht von "verbunden" spricht.
Wo immer jemand versucht einem mittelbar zu erklären wird auf diesen dämlichen Absatz verwiesen. Oder gibt es da noch eine deutlichere Erklärung was mittelbar heißt und warum und ob eine reine DC-Kopplung demnach als mittelbare oder gar unmittelbare Koppung angesehen werden muss.
Ich habe da nix gefunden. Auch nicht bei der Clearingstelle. Hat da wer anders was gefunden ?
Ja, das ist alles irgendwie interpretierbar und dehnbar wie Gummi (vielleicht auch so gewünscht).
Ich habe mich letztens mit einem ehemaligen Kollegen (der ist bei der IHK engagiert und ist auch Prüfer zur Meisterprüfung) darüber unterhalten.
Seine Interpretation war:
unmittelbarer Anschluss = du hast einen direkten Anschluss (HAK und Zähler) vom NB
mittelbarer Anschluss = du wohnst z.B. in einer Einliegerwohnung und dein Strom läuft über einen Zwischenzähler über den Stromanschluss des Vermieters
Er war der Meinung, dass bei reiner DC-Koppelung kein mittelbarer Anschluss vorliegt.
Das kann der NB natürlich anders sehen.
Der erwähnte Kollege hat auch Kontakte zur örtlichen Stadtwerke und zumindest dort ist man aktuell eher vorsichtig und geht eher Konfrontationen aus Weg.
Es gibt da wohl einige, die sich sehr energisch gegen Entscheidungen der Stadtwerke wehren und z.B. auch Hilfe von der DUH bekommen haben, so dass dies auch in der Lokalpresse gelandet ist wo dann sowas steht wie „die Stadtwerke behindert aktiv den Klimaschutz“. (natürlich nur in der CDU-nahen Lokalpresse, weil der Stadtwerkevorstand rot gespickt ist).
Aber solange es keine klaren und eindeutigen Regeln gibt ist das ganze immer mit einer Unsicherheit verbunden.
@brinki nunja, da hast du meinen Thread im anderen Forum entdeckt. Ja im Grunde bezieht sich das MastR immer noch darauf um seine Inseltheorie zu stützen. Zumindest tun sie das "mittelbar" :lol: , denn es wird auf den Leitfaden verwiesen und dieser wiederum verweist auf diese weggefallene Stelle.
Davon abgesehen ist mittelbar nicht klar definiert. Siehe was dein Vorredner schrieb.
Habe noch nicht ganz verstanden, was Du mit reiner DC-Kopplung meinst.
Meinst Du, dass Dein Akku nur mit einem Ladegerät mit dem Netz Deines Hausanschlusses verbunden ist? Aber der Wechselrichter, der am Akku angeschlossen ist keinerlei Verbindung mit Deinen Hausanschluss hat? An dem Wechselrichter hast Du einen separaten Stromkreis und separate Verbraucher angeschlossen, die Ihrerseits aber keinerlei Verbindung mit dem Hausanschluss haben?
@rainbow-dash Frag Dich und vielleicht den Kollegen mal, ob der Strom unmittelbar über den Zwischenzähler zum HAK fließen kann. Wenn die frage mit ja beantwortet werden muss, dann ist der Anschluss unmittelbar, ohne weitere "Handlung" oder sonstige Voraussetzung. Wenn erst ein Schalter / Schütz betätigt werden müsste, dann mittelbarer Anschluss.
Darunter fällt nicht, der durch die Anlage versorgte Verbraucher wird händisch umgeklemmt oder in eine andere Steckdose gesteckt und erst dadurch mit dem Netz des VNB verbunden.
..... das Ladegerät ist am Akku angeschlossen. Um das übersichtlicher zu gestalten, bastel ich das einfach mit in den WR, da dieser auch am Akku angeschlossen ist.
Nun nenne ich den Anschluss AC IN.
Nun wird der WR mit Ladegerät in einem Gehäuse direkt an das Netz angeschlossen
Immer wieder die seltsame Argumentation: Auf dem gleichen Grundstück, im gleichen Gebäude, im gleichen Raum, nun im gleichen Gehäuse (?).
Sicher nicht ohne Hintergedanken wird der inzwischen benannte Inselmodus ohne Bezug aus dem öffentlichen Netz definiert.
Dann aber an anderer Stelle einer Insel das Nachladen zur Funktionssicherung und Schadensabwehr zugestanden wird.
Gewollt fortgeschriebener Schwachsinn?
Unstrittig ist der Zwischenkreis Ladegerät und Laderegler zum Wechselrichter DC, anders ist das kaum vorstellbar?
Besonders seltsam finde ich die Stimmen die einen Wechselrichter als Gesamtheit in einem Gehäuse sehen wollen.
Hartnäckig nicht verstehen wollen, dass es Wechselrichter gibt, die in einem Gehäuse mit Ladegerät und Laderegler hausen, aber NICHT netzparallel betrieben und somit auch NICHT einspeisen können.
Die Ausgänge dieser Komponente „Wechselrichter“ haben keine Verbindung zum öffentlichen Netz.
Etwas anders ist das bei den Geräten mit denen dies hardwarebedingt möglich wäre?
Sind das alles nur Elektriker und VNB Leute mit dem bekannt, führsorglichen Interesse?
SolarHeini
Das ist halt von VNB Fanboys geprägte Argumentation, mit der wer wagt "Inselbetrieb" auszusprechen "gesteinigt" wird....
Das Trennen der Funktionalität mittels externem Ladegerät - ist ebenfalls damit dann "unsinnig" - wenn ein Inselwechselrichter mit AC IN Eingang fest am Netz angeschlossen ist, der einfach nicht einspeisen kann
Nur darf man es nicht wagen, das auch nur zu denken, sonst kommt der VNB Fanblock mit Definitionsproblematik.....
nun wenn man weiß das es wirklich technisch gesehen komplett in der platine getrennt ist und es sich keine leiterbahnen mit dem restlichen wechselrichter berühren.
weißt du das ganz sicher?
wenn nicht dann hast du eben rechtlich gesehen kein ladegerät, meiner meinung nach.
wie willst du das beweisen, im fall wenn jemand stunk machen sollte?
Das ist doch nichts anderes als diese Powerstations.
(Ladegerät, Laderegler, Akku, Offgrid Wechselrichter in einem Gehäuse) und ggf. die Option einen externen netzparallelen Wechselrichter mit DC zu versorgen.
Jetzt kommt wieder der "ortsfeste Kern" um die Ecke?
Ich kann mir drei Gründe vorstellen:
1.) Man ist konzessionierter Elektriker für einem VNB Niemals nie nicht ohne mich!
2.) Man hat Zählerschrank und Hausanschluss modernisieren müssen um Ähnliches zu tun. Wie die mir so auch dir!
3.) Man ist loyaler Mitarbeiter eines VNB oder Vollzeit Lobbyist beim DKE, VDI, VDE usw.