Eben habe ich folgendes Zitat von Hinz im Mikrokontroller Forum gelesen welches für mich auch die Erklärung dafür dass man eine Splitklima kaufen darf ohne sich dabei strafbar zu machen:
Und man hat keine Ahnung was im eigenen Land los ist...
"
BGBl. II – Ausgegeben am 10. Dezember 2002 – Nr. 447 3885
(9) Zum Bezug oder zur Abgabe teilfluorierter Kohlenwasserstoffe
(HFKW) und vollfluorierter
Kohlenwasserstoffe (FKW) zur Befüllung oder Nachfüllung als Kälte- oder
Kühlmittel sind nur zur Aus-
übung von einschlägigen Gewerben berechtigte Gewerbetreibende im Umfang
ihrer jeweiligen Bewilli-
gung oder Konzession befugt.
"