Rechtliches zum Thema "Anschließen einer Klimaanlage"

Hallo zusammen

Eben habe ich folgendes Zitat von Hinz im Mikrokontroller Forum gelesen welches für mich auch die Erklärung dafür dass man eine Splitklima kaufen darf ohne sich dabei strafbar zu machen:

Und man hat keine Ahnung was im eigenen Land los ist...
"
BGBl. II – Ausgegeben am 10. Dezember 2002 – Nr. 447  3885
(9)  Zum  Bezug  oder  zur  Abgabe  teilfluorierter  Kohlenwasserstoffe
(HFKW)  und  vollfluorierter
Kohlenwasserstoffe (FKW) zur Befüllung oder Nachfüllung als Kälte- oder
Kühlmittel sind nur zur Aus-
übung von einschlägigen Gewerben berechtigte Gewerbetreibende im Umfang
ihrer jeweiligen Bewilli-
gung oder Konzession befugt.
"
PS

Kaufen? Da steht nix von kaufen.

Und was soll dieses Zitat aus dem Jahr 2002 aussagen?

Die Verordnungen wurden nach 2015 umfassend novelliert und der Kauf von "Split-Klimaanlagen" war und ist schon immer legal?

Nein da nicht.

Aber es wird immer wieder, auch hier im Forum, verbreitet, dass man eine Klima nicht selbst anschließen und in Betrieb nehmen darf.

Das ist wohl falsch aus obigem Text abgeleitet.

PS

Nein, das ist nicht die Basis für die Aussage. Die F-Gas-Verordnung sollte die richtige Basis sein. Und die ChemKlimaSchutzV.

Hier mal ein Link: