Rechtliches Gesetzentwurf Gebäudeenergiegesetz: Heizen mit Luft-Luft WP - Split Klima noch sinnvoll ?

Wie ist das denn eigentlich mit dem Wirkungsgrad?

Nehmen wir an, ich hätte ein Haus, sagen wir mal 20 Zimmer, von denen ich im Winter, sagen wir mal, Küche, Wohnzimmer und vielleicht noch das Schlafzimmer (also drei Zimmer) beheize.

Variante A: WP
Die steht im Garten und werkelt die ganze Zeit vor sich hin, obwohl ich bei 17 Zimmern gar keine Wärme brauche.

Variante B: Splitanlage in allen Zimmern
Die werden aber nur in den o.g. Zimmern in Betrieb genommen und auch erst dann, wenn die Wärme dort fünf Minuten später wirklich benötigt wird.

Welche der beiden Varianten holt aus dem reingesteckten Strom mehr effektiv nutzbare Wärme in den Zimmern, in denen sie auch tatsächlich benötigt wird, heraus? Zusatzfrage: Wie sieht es mit den Investitionskosten der beiden Varianten bei einem Neubau aus?

Daniel

@win

enn5784 schrieb: Die Split-Klimas haben zusätzlich das Problem, dass sie unter einer bestimmten Außentemperatur nicht mehr heizen z.B. -7 oder -15.

win schrieb: Das ist eine Falschinformation: Split-Klimas heizen problemlos auch bei -15 Grad. ... Sollte die Leistung bei -16 Grad nicht reichen, geht die Welt nicht unter, wenn man innen nur noch bis 18 Grad und nicht mehr bis 21 Grad heizen kann.

Danke für die Klarstellung. Wegen hochaltriger Mitbewohner benötige ich mehr als 21 Grad. In diesem milden Winter gab es glaube ich einige wenige Nächte, in denen meine WP das nicht mehr geschafft hat und nicht mehr heizte, weil die Temperatur in den Innenräumen noch höher war. Kältere Räume hätte die WP wohl schon weiter beheizt (mein subjektiver Eindruck, genau gemessen habe ich das nicht). Insgesamt stellte das in diesem Winter kein Problem dar, weil es tagsüber dann draußen wieder deutlich wärmer war.
win schrieb: Und wem das nicht reicht, der kann auch einen Heizlüfter zusätzlich anwerfen.
Hier knüpfen meine rechtliche Fragen bzgl. des Heizgesetzes an, weil dort Heizungen, die den Wärmebedarf des Gebäudes vollständig decken bevorzugt werden (§71 (3)). Wenn man zusätzlich einen Heizlüfter braucht, dann decken Split-Klimas offensichtlich den Wärmebedarf des Gebäudes nicht vollständig, werden also nicht bevorzugt im Gegensatz zu den LWWP. Dadurch wird Split-Klima möglicherweise teurer, weil man zusätzliche Anforderungen des Heizgesetzes wie z.B. Gutachten bezahlen muss. Die zweite Frage ist, ob man den Heizlüfter überhaupt anwerfen darf, oder ob dieser im Sinne des Gesetzes als Stromdirektheizung gilt und damit unter §71d fällt.

Technisch wäre dann noch die Frage, ob der Heizlüfter dann tatsächlich zusätzlich arbeitet oder ob er dann die Heizung komplett übernimmt. Wenn der Heizlüfter die Luft z.B. auf 21Grad heizt, die WP aber nur z.B. 20Grad Temperatur am Innengerät erzeugt, dann kann dieses ja gar keine Wärme mehr an die Luft abgeben.

Also die Luft Wasser Wärmepumpe kann auch einen Heizstab für Spitzenlast integriert haben, da sehe ich jetzt nicht die Riesen Unterschiede zu Klima plus Heizlüfter.

Der GEG Entwurf wird so nicht Gesetz werden.

Das split klimageräte bei unseren regionen nicht als Heizalternative verstanden werden kann ich bestätigen.

nuelich als unsere 3 splitanlagen per pallette vor der haustür abgeladen wurden,waren einige nachbarn durchaus neugierig was ich mir da besorgte.

Als ich sagte das es wärmepumpen wären wurden die augen größer ,beim auspacken kamen schon die ersten abfälligen bemerkungen,achso nur klimaanlagen.

So heiß sei es doch nur 2-3 wochen im jahr bei uns das würde sich ne rentieren,als ich mitteilte das ich diese hauptsächlich damit Heizen will kam das abwerttige schmunzeln,ich dachte nur ,wer zuletzt lacht lacht am besten.

Mit strom heizen wäre ja unbezahlbar,aber neugierig waren sie trotzdem , und wie man aus 1kw/h 5kw/h wärme machen soll,hielten viele für bauernfängerei,wie sollte das gehn,sonst würd es ja jeder machen ?

beim nachbarn gegenüber der eine „echte“ lwwp hat für fußbodenheizung macht es ja sinn,aber bei mir im altbau und einer pelletheizung (12kw) macht ein lwwp wirklich keinen sinn für vorlauftemps 55 - 65 grad über umweg wasser. Die arbeitszahl bei hohen Vorlauftemperaturen beträgt oft 2,5-3 ,selbst die billigsten splitgeräte gehen ab 4.0 los.

Deshalb hab ich 2x 2,5 daikin 5.1 scop und 1x 2,5 daikin 4.6 scop besorgt. Damit dürfte unsere heizlast abgdeckt sein und zur nit für die kalten tage -10-20 unterstützt die pelletheizung. Die stromkosten sollten sich nicht über 1500€ bzw 4500kwh fürs heizen belaufen,denn pelletskosten wäre für eine heizsaison ca 2000€.

ich denke aber ich werde wohl sogar unter 1000€ kommen,ein bkw hilft auch etwas von märz bis oktober,da hoher eigenverbrauch.

Nach der heizsaison hab ich dann auch gute Argumente und belastbare zahlen ,und kann evtl den einen odr anderen nachbarn mit öl oder gasheizung überzeugen.

edit: wenn man bedenkt das eine perfera in der übergangszeit auch auf 100-150 watt runtereglt,das reicht fürs wohnzimmer .

unsere pelletheizung verbraucht bei grundlsat bereits 110watt und mindestleistung 0,8kg/h pellets on top.Also ich bin positiv gestimmt.

So war das letztes Jahr bei uns auch. Einige Bekannte schmunzelten drüber und schauten uns mitleidig an, dass wir auf Bauernfängerei hereingefallen sind. Nach dem Winter hab ich Zahlen präsentiert, die sie nicht glauben konnten. Sehr verstörende Blicke und große Ungläubigkeit.

Wenn du willst, kannst du eine Split-Klima hinreichend dimensionieren, so dass du auch im Winter ohne Zusatzheizung auskommst. Auch kann dir doch keiner vorschreiben, dass du auch im tiefsten Winter deine 21 Grad erreichen können musst. Wenn du allerdings vermietest, muss das sichergestellt sein.

Und selbst bei Zuheizung: Das ist genauso, wie bei LWWP, wurde ja schon geschrieben. Dein Heizsystem ist dann die Kombination aus Split-Klima und Direktheizung, die in Kombination den Anforderungen genügt. Nebenher: Es gibt jetzt schon viele Neubauten, die eine zentrale Warmluftheizung über eine Wärmepumpe haben und die auch eine elektrische Direktheizung für kalte Tage verbaut haben. Das ist also ein gängiges technisches Verfahren, was garantiert im Gesetz Berücksichtigung finden wird.

Eine Split-Klima wird dir auch bei -15 Grad mindestens 35 Grad warme Luft in die Bude blasen. Wie hatten letzten Winter -9 Grad und unsere Anlage heizte bei 50% Aufnahmeleistung auf 32-35 Grad.

win schrieb: Dein Heizsystem ist dann die Kombination aus Split-Klima und Direktheizung, die in Kombination den Anforderungen genügt.
Die Kombination genügt sicherlich der oft diskutierten 65% Prozent Anforderung, da die Direktheizung ja nur selten zum Einsatz kommt. Es gibt aber noch viele weitere Anforderungen in dem Gesetzentwurf insbesondere in §71d, der zusätzliche Anforderungen bzgl. der Direktheizungen enthält: das Haus selbst muss einen bestimmten hohen Dämmstandard haben und man muss ein Gutachten beauftragen durch das dies nachgewiesen wird. Ich habe bisher nicht gefunden, dass sich an diesen Anforderungen in §71d etwas ändert, wenn man die Direktheizung mit einer Wärmepumpe kombiniert. Geringere Anforderungen wären hier, denke ich, sinnvoll und logisch, da durch die Kombination mit der Wärmepumpe die Direktheizung wesentlich seltener benutzt wird. Vielleicht habe ich das auch einfach nicht gefunden, dann wäre es schön wenn jemand etwas dazu schreiben könnte.

Ich würde da das fertige Gesetz abwarten. Der Entwurf wird so sicher nicht kommen.

Außerdem spielt die gleiche Thematik auch bei der Luft Wasser Wärmepumpe, wenn sie mit einem Heizstab für Spitzenlast versehen ist.

Kannst du mal verlinken, auf welchen Text du dich beziehst? Bei meiner Quelle hier gibts gar kein §71d:

https://www.gesetze-im-internet.de/geg/

Vermutlich gibts mehrere Entwürfe, nicht das man über unterschiedliche Quellen diskutiert und das nur für Verwirrung sorgt.

@win Es geht wohl um den bereits "veralteten" Entwurf (Seite 26):

@Win: Es gibt auf der Bundestagseite (bundestag.de) unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw24-de-gebaeudeenergiegesetz-952846 eine Seite mit dem Titel "Entwurf zur Änderung des Gebäude­energiegesetzes im Bundestag beraten" über die 1. Lesung am 15.6.23. Rechts auf der Seite ist Drucksache 20/6875 vom 17.05.2023 verlinkt https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006875.pdf . Der veraltete Entwurf auf der bmwk Seite scheint mir aber bei §71d identisch zu sein.

Der Entwurf vom bmwk-Link ist ja wirklich unglaublich: Kein Release-Datum im ganzen Dokument enthalten. Sowas kann man doch nicht veröffentlichen, wenn man gar keinen Stand im Dokument erkennen kann...

Mal zum 71d. Da steht: "Zu § 71d (Anforderungen an die Nutzung einer Stromdirektheizung)
In dem neu eingefügten § 71d wird geregelt, dass Stromdirektheizungen nach § 3 Nummer 29 nur dann zur Er-
füllung der Pflicht nach § 71 Absatz 1 installiert und betrieben werden dürfen, wenn ein vorgegebenes anspruchs-
volleres Mindestniveau beim baulichen Wärmeschutz der Gebäude eingehalten wird"

Ich lese das so: Wenn man zur Erfüllung der 65% eine Stromdirektheizung einsetzen will, dann müssen alle anderen Sachen erfüllt sein. Wenn ich hingegen die 65 % problemlos mit einer Splitklima erreiche, dann kann ich elektrisch direkt zuheizen, wie ich will, es betrifft überhaupt nicht diesen Passus.

Das klingt auch nach gesundem Menschenverstand: Wer ausschließlich elektrisch direkt heizt, muss sich natürlich um eine gute Wärmedämmung kümmern, kann sich doch sonst sowieso niemand leisten.

@Win: vielen Dank für die Mühe mit dem Gesetzentwurf. Ich denke die "veraltete" Variante von der bmwk Seite ist die "geleakte" Version, die eigentlich gar nicht veröffentlicht werden sollte und hat daher auch kein Release Datum.

Die von Win zitierte Einschränkung "zur Erfüllung der Pflicht nach § 71 Absatz 1" steht leider tatsächlich nicht im Gesetzesentwurf sondern nur in der Gesetzesbegründung. Ich denke die Gesetzesbegründung bespricht hier einfach einen Spezialfall ohne aber die Wirkung des Paragraphen im Gesetz selbst zu beschränken.

Die Einschränkung "zur Erfüllung der Pflicht nach § 71 Absatz 1" macht außerdem nur Sinn, wenn man mehrere Heizungen einbaut. Wenn man nur eine Stromheizung einbaut ist es unklar, was diese Einschränkung bedeuten sollte und ich nehme an, daher steht sie nicht direkt im Gesetz.

Die angedachten Änderungen der Koalition an dem Entwurf sind unter https://www.bundestag.de/resource/blob/956254/3320714bc5fad9e22d6e5de31f28e9d7/A-Drs-20-25-426-FH-des-BMWK-fuer-einen-AeA-der-Koafraktionen-data.pdf online.
Soweit ich auf die Schnelle gesehen habe gibt es keine Änderungen an 71d.

hger schreibt: Klimaanlagen sind etwas lauter als Heizkörper und mit Heizkörpern kann man leichter die Heizleistung zwischen vielen kleinen Räumen splitten. Ansonsten haben Luft Wasser Wärmepumpen aber eigentlich nur Nachteile.
Technisch und auch finanziell finde ich das sehr überzeugend. Hoffentlich wird das neue GEG nicht zu einem juristischen Nachteil für Split Klimas.

Juristisch erscheint mir jedenfalls der GEG Gesetzentwurf für Split Klimas viel komplizierter, da das Gesetz oft nur von einer zentralen Heizungsanlage ausgeht und die Regelungen für mehrere Heizungsanlagen schwierig zu verstehen sind.

In §71c steht außerdem "wenn eine oder mehrere Wärmepumpen den Wärmebedarf des Gebäudes ... decken." Das ist bei Split-Klima oft nicht sinnvoll oder gewünscht, weil man mitunter selten benutzte kleine Räume oder bei besonders niedrigen Außentemperaturen anders heizen oder Split-Klimas wohnungs- oder raum- und nicht gebäudeweise installieren möchte. An vielen Stellen privilegiert das Gesetz Wärmepumpen aber nur solche nach Maßgabe von §71c, z.B. in §71 Absatz 3 Nummer 2.

In der aller neusten Version https://www.bundestag.de/resource/blob/956254/3320714bc5fad9e22d6e5de31f28e9d7/A-Drs-20-25-426-FH-des-BMWK-fuer-einen-AeA-der-Koafraktionen-data.pdf Seite 29 soll eingefügt werden "Sofern die neu eingebaute Heizungsanlage eine bestehende Heizungsanlage ergänzt, ist ein Nachweis nach § 71 Absatz 2 Satz 2 entbehrlich, wenn die neu eingebaute Heizungsanlage einer der in § 71 Absatz 3 Nummer 1 bis 7 genannten Anlagenformen entspricht. ", aber §71 Absatz 3 Nummer 2 gilt wieder nur nach Maßgabe von §71c.