Rechtliche Situation Sachmängelhaftung bei Defekt - installierte Split-Klimageräte

Moin Amigos!

Hat jemand Erfahrung oder weiß es vielleicht ganz genau wie die Rechtliche Situation bei installierten Split-Klimageräten hinsichtlich Sachmängelhaftung und Beweislast aussieht?

Konkret er Fall:

-Mitsubishi 2.5kW Split Set vor 22 Monaten über online Händler gekauft

  • Kauf als Privatperson mit Rechnung

  • Einbau durch Fachmann mit Konzession

  • Vor 10 Monaten ist das Gerät plötzlich über RCD ausgefallen.

  • Gerät zeigt „Interner Fehler, Signalkabel oder Anschlusskabel prüfen“, RCD bleibt aber drin, inneneinheit lässt sich über Fersteuerung normal Bedienen

  • Freundlich beim Händler das Problem geschildert und direkt mal Abwehr kassiert.

  • Händler sagt, der Fachunternehmer soll prüfen und so eine Art Gutachten zu Verfügung stellen, sonst macht er gar nichts.

  • Mängelanzeige in Schriftform vor 10 Monaten übermittelt

  • Heute alles endlich mal genau geprüft und mir bestätigt, dass die Ausseneinheit bestromt wird aber irgendwie ne Macke bekommen hat.

Ich möchte jetzt das Thema zu Ende bringen.
Obwohl ich die feinen Unterschiede zu Grantie, Sachmängelhaftung und Beweislastumkehr eigentlich gut kenne, stellt mich das Thema Haftung bei privat gekauften Klimageräten und Handlungen an dem Equipment (Kälteschein, Fachumternehmer…) vor Fragen.

Wie seht ihr den Fall?

Kennt jemand technisch den richtigen Weg um Prüfungen vorzunehmen um den Fehler einzugrenzen?

PS: Es Handelt sich um dieses Gerät und hat ca. 600) gekostet:

Mitsubishi Basic Klimaanlage Inverter MSZ-HR25VF-MUZ-HR25VF Set 2,5 kW

Grundsätzlich hast du als Privatperson ja 2 Jahre Gewährleistung, allerdings nach glaube ich 6 Monaten liegt die Beweislast bei dir. Der Verkäufer wird es vermutlich abwehren wollen, aber wenn du für einen vernünftigen Kurs eine schriftliche Einschätzung deines Klimamenschen bekommst, könntest du es versuchen. Der müsste vermutlich auch in die Richtung argumentieren, dass es keine Hinweise gibt, dass das Gerät unsachgemäß behandelt wurde.

Viel investieren, um Recht zu bekommen, lohnt aber auch nicht. Dann besser Anlage demontieren und mit genauer Fehlerbeschreibung für 200 Euro bei Kleinanzeigen verkaufen und was Neues kaufen.

@pandafahrer

Ein ähnliches Problem hatte ich Anfang des Jahres auch. Eine Fachfirma hatte mir eine Klimaanlage umgesetzt und nach dem zweiten Winter war das Kältemittel weg. Da ich mit dieser Firma nichts mehr zu tun haben wollte, sehr unangenehme Mitarbeiter, habe ich den Verlust geschluckt und eine TCL durch eine Daikin ARXD25/ATXD25 ersetzt. Ein anderer User hier im Forum hatte mit darauf hingewiesen, dass es sich dabei um Bauleistungen handelt und die Firma dafür wohl fünf Jahre Gewährleistung übernehmen muss. Das durchzusetzen ist sicher sehr schwer. Besser wie von Win beschrieben, den Schaden zu minimieren und etwas neues anschaffen. Wenn du hier etwas mitliest und keine zwei linken Hände mit fünf Daumen an jeder Hand hast, bekommst du den Einbau sogar selbst hin. Es ist immer sehr schwierig, günstiges Material bei einem Anbieter zu kaufen und durch einen fremden Handwerker einbauen zu lassen. Bei Problemen wollen beide abwimmeln und du sitzt da zwischen drin. Gegenüber Lieferung und Einbau durch eine einzige Fachfirma bist du vermutlich immer noch günstiger.

Grüße aus dem Vogtland

Ja, recht spannendes Thema wenn man sich die ganzen eBay shops usw. anschaut und man überlegt, welche Abwehr man bei Problemen zu hören bekommt. Die Shops wissen auch, dass die ganzen Kunden nicht ohne weiteres an schriftliche Stellungnahmen von Klima Unternehmen kommen und hoffen dann, dass man es bleiben lässt.

Bevor ich alles abschreibe, bekommt der Händler aber noch einen Brief von meinem Kumpel. Der ist Anwalt und vertritt mich in dieser Sache hoffentlich für ein paar gute Burger.

Aber bevor ich das mache, habe ich noch was viel cooleres gefunden.

Ein Service Manual mit Flussdiagramm und Stromlaufplänen. Bingo. Gibts das bei Daikin auch? Das ist ja fast schon ein Grund Mitsubishi zu kaufen. Als nächstes werde ich die Anlage erstmal durchmessen und schauen was Sache ist (hab übrigens nen TREI Schein usw...)

https://planetaklimata.com.ua/instr/Mitsubishi_Electric/Mitsubishi_Electric_MSZ-HR_VF_Service_Manual_Eng.pdf

MEL hat da wirklich viele gute Unterlagen im Netz stehen. Bei Daikin hab ich noch keine Service-Manuals gefunden.

Habe die technischen Handbuecher von Mitsubishi Heavy Industries (MIH) hier gefunden.

Bei MIH kann man diverse Parameter wohl ueber die Kabelfernbedienungen (RC-EX3A, RC-E5) auslesen.

Ansonsten debugging mit Error-Blink_Codes. Die Tabellen fuer Blink codes sind im Handbuch, pinout fuer Expansionsventil , usw....)

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Wurde afair auf 12 Monate erhöht. (Ab) wann das gilt, habe ich noch nicht nachgelesen...

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Das gilt seit 1.1.2022 - hilft dem TE aber auch nichts.

Naja, er schreibt vor 22 Monaten gekauft, vor 10 Monaten ausgefallen.
Das wäre vielleicht noch vor der Beweislastumkehr...

Hallo,
der Ebay Händler, der mein Vertragspartner war, ist nicht mehr aktiv und nicht auffindbar....

Das war wahrscheinlich von Anfang an Business Model.
30 Monate Vollgas und dann nach Polen verpissen. "BRC Glass" oder so hiess der Shop in Ostdeutschland...
(Edit, hier der Geschäftspartner:
BRC Glass Dariusz Lysik Paul-Mühsam-Straße 1 D-02827 Görlitz
PS: Darius, Du bist ein Penner! )

Anwaltliches Anschreiben kann nicht zugestellt werden und ich habe im Moment keinen Nerv mich um gerichtliches Mahnverfahren und vorgelagerte Identität und Aufenthaltsfragen zu kümmern.

Wer das Risiko nicht tragen mag, muss sich halt an etablierte Händler wenden.
Der Verlust ist aber kein Problem für mich, normalerweise läuft es gut und die Vorteile überwiegen das Risiko. Hab jetzt mal Pech gehabt.

Aber es ging mir ja eigentlich eher um die Bewertung der Haftungsfrage und ob ein Verweis auf den Fachhandwerker, bei Defekt des komplexen Klima-Systems, zulässig ist.
Also in einem Satz: Kann man als "Laie" überhaupt einen Mangel als sachgerecht erkennen, einordnen und eine berechtigte Forderung zu Mangelbeseitigung an den Händler richten?

Ich finde es immer noch interessant. Vielleicht ist ja jemand Anwalt für Verbraucherrecht hier oder hat Bock mal bei seiner Rechtsschutz-Hotline nachzufragen....

Es klang mir eher so als seiet ihr noch in konkreten Verhandlungen.