Rechtliche Fragen zur installation von Klimaanlagen, ausländischem Kälteschein und R32 / R290

Hi zusammen,
ich habe ein paar Frage in Bezug zur Installation von Split-Klimaanlagen.
Rechtlich gesehen heist es soweit ich richtig gelesen habe, dass die
Installation von Anlagen mit Kältemitteln wie R32 nur von jemanden mit einem Kälteschein ausgeführt werden darf.

  1. Muss dieser jemand ein Gewerbe angemeldet haben oder reicht es wenn ich einen Freund habe mit Kälteschein, der mir das
    kostenlos einbaut und evtl. per Brief bestätigt? Die Formulierungen hierzu sind leider etwas schwammig.

  2. Ist es möglich einen Kälteschein im Ausland zu erweben (z.B.) Polen (kostet nur 500€ mit deutscher Übersetzung und ist dieser hier gültig
    (durch Eu-weite Harmonisierung) z.B. von F-GASE – Ausbildungskurse und Schulungen in ganz Polen! ? Ich würde auch den Testo-Kurs machen, aber aber keine ähnliche oder Metall Berufsausbildung.

  3. Wäre ich mit Kälteschein in der Lage und erlaubt die Installation selbst auszuführen?Wie sieht es aus mit Klimaanlagen die R290/Propan verwenden, brauch ich da einen Kälteschein?
    Die Midea ist noch nicht verfügbar, aber in UK z.B. werden diese hier vertrieben:
    https://www.aircondirect.co.uk/p/879042/9000-btu-panasonic-powered-a-easy-fit-inverter-wall-split-air-conditioner-with-5-meters-pipe-kit-and-5-years-warranty

  4. Angenommen ich führe alles selbst aus (was ich niemals machen würde). Soweit ich weiß muss ich Rechnungen ja nur 2 Jahre aufbewahren. Wenn mir jemand nach 2 Jahren an den Karren fahren würde, könnte ich doch einfach behaupten ich hab die Rechnung verloren und den Installateur vergessen oder? Hätte das vor Gericht bestand?

Ich freue mich von euch zu hören.

zum gericht: unwissenheit schützt vor strafe nicht.

R290: eigentlich sollte das auch ohne schein gehen, aber da würde ich nochmal einen anwalt fragen, weil es sein kann das wenn man es drauf anlegt, als böser mensch, das man es so auslegen kann, das die f-gas-verordnung aus prinzip trotzdem gilt, weil ja andere anlagen mit f-gas arbveiten. deutsche bürokratie eben.

schein aus polen oderso: wenn der in D auch gillt, könnte das so gehen. setzen die polen nicht voraus das man einen artverwandten beruf gelernt hat?

und zum ersten, sogut ich weiss braucht es nur den schein nicht auch ein gewerbe/eintragung.

war da nicht was mit 'für gewerbe auch den meister nötig' ? die innungen sind doch so bedacht auf ihre pfründe.......

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Ich meine, die Polen verlangen auch, dass man in eine fachnahe berufliche Ausbildung hat. Aber das lässt sich ja erfragen. Ich finde das einen guten Weg, da einen Kälteschein zu machen, wenn möglich. Damit darfst du zwar noch kein Gewerbe in dem Bereich betreiben, aber für rein private Installationen wird das vermutlich reichen.

Was dabei auch wichtig ist: Du hast ganz real eine entsprechende Ausbildung bekommen, um die wesentlichen Dinge bei der Installation zu wissen.

Danke schonmal für die Antwort, seid ihr euch da ganz sicher, dass ein Kälteschein reicht und man tatsächlich kein Gewerbe braucht?
Beim Klimaschein in Polen wollen sie tatsächlich keinerlei "Vorkenntnisse" allerdings sagen sie, dass bei der Prüfung
verlangt wird rohre zu löten und auf dichtigkeit zu überprüfen. Auch dauert der Kälteschein dort nur 1nen Tag (ist natürlich Humbug und nicht vergleichbar
mit nem Kurs von Testo) aber es geht ja hier eher um die Frage obs legal ist. Schön ist natürlich was anderes :smiley:
Ich selber wohne mehrheitlich in UK, ich würde den Schein auch dort machen für 1000GBP aber leider wird der Innerhalb in der EU nichtmehr anerkannt durch BRÄXIT.
Davor wars kein Problem ^^ Umgekehrt hingegen wird er noch anerkannt, d.h. wenn ich ihn in Europa mache wird er in UK anerkannt.

ja so ist das wenn man als land aus der EU austritt, merken die schlipsträger weniger von als die arbeiter....

zum klimaschein, naja, das eine 'schnell schnell in polen' das andere eben bei testo also eher 'sehr gründlich und von der pike auf'

das mit dem löten is auch bei anderen kursen in D so und auch mit dem artverwandten beruf usw. ich hätte zb damals fast einen solchen schein gemacht und war dazu auch schon 1 jahr als helfer mit zusätzlicher abgeschlossener ausbildung als elektriker bei einer kältefirma beschäftigt gewesen,

nur,

die kältefirma hat das nur als anreiz gesehen da anzufangen, das man dort den kälteschein gefördert bekäme, wenn man dann nach einem jahr fragte wurde man mit einer broschüre auf nächstes jahr vertröstet -da bin ich da dann wieder ausgestiegen, kam mir halt verarscht vor und dann hatte ich kein bock mehr da zu arbeiten.....

R290/R600a/R744: Ja, wie ist das denn nun? Braucht man für Propan/Isobutan/CO2 einen Kälteschein oder nicht?

Daniel

eigentlich sollte es ohne schein gehen, weil ja kein F-Gas.

aber es wird sich ziemlich sicher ziemlich schnell ein anwalt finden der dann klagt damit es gesetzlich angepasst wird oderso, um die pfründe derer zu sichern die diese kältescheine haben :wink:

Doch, die sollte in DE verfügbar sein. Hier zum Beispiel:

Das ist ja mal ein geniales Angebot aus dem Nachbarland!

Wie das alles an einem Tag über die Bühne gehen soll, wenn man nicht z.B. die Schulungsunterlagen schon im Voraus bekommt, um sich daheim im Selbststudium einarbeiten zu können, ist mir zwar ein Rätsel, aber ansonsten klingt das nach einem sehr guten Angebot. Kommt halt effektiv noch die Anreise obendrauf, aber insgesamt doch durchaus bezahlbar.

Fragt sich nur, ob da nicht doch noch irgendwo ein juristischer Pferdefuß lauert. Wenn man beispielsweise einen Führerschein in Polen machen möchte, muss man nach gängiger Rechtsprechung mindestens 185 Tage lang einen Wohnsitz dort gehabt haben.

P.S.: Ist eine Meisterprüfung als Elektriker in Polen vielleicht auch schneller zu schaffen als bei uns...? Dann wäre das vielleicht wirklich eine Überlegung wert, mal ein halbes Jahr bis Jahr dort zu wohnen. Kältemittelschein machen, LKW-Führerschein Klasse CE machen, Elektriker werden. Danach wäre man zurück in Deutschland aber sowas von für den Arbeitsmarkt qualifiziert... :slight_smile:

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gute idee, ähnlich dem wie so mancher sein zb medizin-studium absolviert, der wegen dem nummerus clausus in D keinerlei chance zum studieren bekommt.

das ist vor allem im vet-med-bereich so, wo die leute die kein normales medizin-studium bekommen gerne in den vet-bereich erstmal reingehen und diesen dann auch zumachen......

meine frau wäre sonst zb tierärztin geworden aber da lag der clausu bei 1,2, wegen den ganzen ausweich-studierenden....

mit dem e-meister, ich bin da nicht sicher:

als meister bsit du dann zu teuer und überqualifiziert, kälteschein wäre gut aber braucht man im kältebereich nicht auch eine art meister um seinen eigenen laden auf zu machen? und, was kostet es heute sich selbstständig zu machen?

für mich als kleiner arbeiter-sohn war es zb unmöglich die kosten zur e-meisterpfrüfung zu erabeiten und zusätzlich mich dann noch selbstständig zu machen, also diese kosten auchnoch stemmen zu wollen. vor ca 30jahren war man damit dann deutlich zwischen den stühlen 'als meister zu neu und als geselle zu teuer' so ungefähr....

Die Polen schreiben auf der Seite gar nicht, welche Art von Kälteschein das ist. In Deutschland gibts ja mehrere Kategorien. Ich vermute mal, dass es der Kälteschein Kategorie II ist, wie man bei Testo z.B. angegeben:

https://www.testo.com/de-DE/service/seminar-kleiner-kaelteschein

Aber wer weiß, was die Polen da anbieten. Nicht das die ein Zertifikat ausstellen, was rechtlich gesehen überhaupt keine Relevanz in Deutschland und Europa hat. So nach dem Motto. Jeder kann sich ja Phantasie-Zertifikate ausdenken. Ich kanns mir nicht vorstellen, dass das ein Fake ist, weil die Website auch schon länger existiert. Aber etwas mehr Klarheit und Sicherheit müsste man da schon haben.

Attraktiv finde ich das Angebot auf jeden Fall. Man stelle sich mal vor, das wäre alles wasserdicht und hier im Forum hätten dutzende Leute so einen Schein. Dann könnte man sich gegenseitig helfen, Anlagen in Betrieb zu nehmen.

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@win Es besteht immer noch die Grundsätzliche rechtliche Frage ob ein Gewerbe angemeldet sein muss für die Installation.
So ganz klar konnte das noch niemand beantworten...

Vor 30 Jahren war der Beruf des Elektrikers scheinbar wirklich nicht allzu attraktiv. Deswegen haben ihn damals nicht viele ergriffen, und deswegen mangelt es heute massiv an Elektrikern.

Ich kann Deine Überlegungen von damals gut nachvollziehen. Der Weg bis zur Meisterprüfung hätte Geld gekostet, und danach einen eigenen Betrieb aufzubauen hätte nochmal große Summen verschlungen. Man braucht eine Lagerhalle, ein Büro, nicht wenige Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte und dann auch noch einen kleinen Fuhrpark von mindestens 1-2 Handwerkerautos. Um dann danach den ganzen Tag auf der Baustelle zu stehen und im Rohbau mit der Mauernutfräse stundenlang Schlitze zu fräsen, Löcher für Leerdosen zu bohren und Leerrohre und Leerdosen einzugipsen. Dann fährt man abends ganz KO nach Hause, mit rotem Ziegelstaub in den Haaren und allen Klamotten, und stellt fest, dass man den ganzen Tag Material für gerade mal 20 Mark installiert hat, wo keine nennenswerte Gewinnmarge beim Material mit drin ist. Ein Traumberuf sah damals anders aus...

Heute ist der Beruf sicher attraktiver. Jeder will PV-Anlagen haben, und da gibt es dann auch Arbeitstage eines Elektrikers, an denen er PV-Wechselrichter und Batteriespeicher mit Materialkosten im 5-stelligen Euro-Bereich an die Wand schraubt. Da schaut alleine bei der Gewinnmarge fürs Material ein ordentlicher Betrag heraus. In der heutigen Zeit sollte man in der Branche durchaus ganz gut Kohle machen können, und vor Auftragsmangel muss man sich auch nicht fürchten. Der Arbeitsmarkt ist aber eben träge - wer vor Jahren keinen Bock auf den Job des Elektrikers hatte, der steht heute schlichtweg nicht zur Verfügung.

Daher ist das mit dem Quereinstieg allmählich eine immer drängendere Frage. Irgendwer muss in den kommenden 1-2 Jahrzehnten Millionen von PV-Anlagen montieren und Wärmepumpen einbauen, sonst wird das nichts mit der Energiewende im Land. Hier übrigens eine ganz aktuelle Meldung zum Thema. Zitat: "Die meisten Fachkräfte fehlen der Untersuchung zufolge im Bauhandwerk - vor allem im Bereich Bauelektrik und bei der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik." Also Elektriker, Heizungsbauer, Kälteanlagentechniker - wer hät's gedacht.

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Das wäre tatsächlich super. So könnte man DIY-Installationen bei R32-Anlagen auf eine rechtlich etwas solidere Grundlage stellen.

Das ist in der Tat eine offene Frage, da gibt es viele Unklarheiten. Abschließende Sicherheit böten da wahrscheinlich nur Gerichtsurteile zu dem Thema, sofern es diese denn jemals geben wird. Vielleicht hat auch niemand Interesse daran, einen Präzedenzfall zu schaffen, sondern möchte lieber die bestehende Rechtsunsicherheit aufrechterhalten.

Es gibt auf jeden Fall ein Video vom Andreas, in dem er sich mit seinem DIY-Split-Klima-Einbau outet und dazu sagt, er habe einen Bekannten mit Kältemittelschein, und diesen Schein hätten im Übrigen mehr Leute als man denkt. Es geht da schon recht deutlich daraus hervor, dass es für seine Klimaanlagen-Installation offenbar keine Rechnung eines Meisterbetriebs gibt. Vielleicht mag jemand mal das Video heraussuchen und den Link nebst relevantem Zeitindex hier posten? Dieses Video haben auf jeden Fall viele Leute angeschaut, es ist öffentlich zugänglich. Bislang sieht es aber nicht danach aus, als ob ihm irgendjemand rechtlich einen Strick daraus gedreht hätte. Das bedeutet längst keine Rechtssicherheit, gibt aber gewisse Zuversicht.

Es gibt auf jeden Fall jede Menge Kältetechniker, die natürlich einen Kälteschein haben und privat auch mal aushelfen und das wohl dann auch dürfen. Die haben allerdings auch eine Berufsausbildung als Kältetechniker. Dann gibts die ganzen KFZ-Mechaniker, die meistens auch einen Kälteschein haben, das scheint aber ein etwas anderer Nachweis zu sein, der auch deutlich günstiger ist.

Hier mal ein Beispiel für schlappe 259 Euro als eintägiger Kurs:

Von KFZ-Mechanikern gibts natürlich viel mehr Leute, als Klimatechniker. Aber dürfen die wirklich an Split-Klima schrauben? Vermutlich eher nicht.

Ich denke aber, jeder offizielle Sachkundenachweis ist zumindest entlastend im Falle eines Falles.

Hier mal die ChemKlimaschutzV als rechtliche Grundlage:

https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/BJNR113900008.html

Danke hierfür. Für mich liest sich das als als Freifahrschein sofern man Freunde hat mit Kälteschein :smiley: D.h. man braucht kein Gewerbe.
Wie es jetzt allerdings mit der polnischen Bescheinigung aussieht ist immer noch nicht geklärt :D,
auch wenn sich dass so ließt, dass die Bescheinigung anerkannt werden müsste...

(1) Der Betreiber einer stationären Einrichtung nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 darf ein anderes Unternehmen mit der Durchführung von in Artikel 10 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 genannten Tätigkeiten nur beauftragen, wenn das beauftragte Unternehmen die für die Ausführung der betreffenden Tätigkeit erforderliche Bescheinigung oder das erforderliche Unternehmenszertifikat nach § 6 Absatz 1 vorweisen kann. Beauftragt der Betreiber kein anderes Unternehmen, hat er sicherzustellen, dass diese Tätigkeiten durch natürliche Personen durchgeführt werden, die eine Sachkundebescheinigung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 vorweisen können.
(2) Der Betreiber von Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen oder -anhängern nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 hat sicherzustellen, dass Tätigkeiten nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 von natürlichen Personen durchgeführt werden, die eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende Sachkundebescheinigung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 vorweisen können.
(2) Eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit wird Personen ausgestellt, die im Falle von Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Kälteanlagen in Kühllastkraftwagen oder -anhängern eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung erfolgreich absolviert haben oder gemäß Satz 5 oder § 5 Absatz 4 der Chemikalien-Ozonschichtverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2012 (BGBl. I S. 409), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) geändert worden ist, von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung befreit sind und jeweils eine theoretische und praktische Prüfung nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 der Kommission vom 2. April 2008 zur Festlegung – gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates – der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der diesbezüglichen Zertifikate (ABl. L 92 vom 3.4.2008, S. 3) oder Artikel 4 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 bestanden haben,

Ich krame diesen Beitrag nochmal kurz hervor, weil ich zufällig einen dazu passenden Artikel entdeckt habe.

Wisst Ihr, wie viele Elektriker mit Doktortitel es in Deutschland gibt? Wahrscheinlich nicht besonders viele. Und wenn, dann sind das wahrscheinlich welche mit Diplom in E-Technik und Dr. ing. Jetzt bin ich aber auf den folgenden Artikel gestoßen:

Ist ein recht umfangreicher Artikel, der mehrere Einzelfälle vorstellt. Der letzte davon (für den müsst Ihr recht weit nach unten scrollen) heißt Dr. Tobias Rimek und ist eigentlich Musikwissenschaftler. Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit hat er (gegen den Widerstand des Arbeitsamtes!) eine Ausbildung als Elektriker begonnen und ist jetzt, im Alter von 46 Jahren, im 3. Lehrjahr.

Das ist schon ein recht extremer Fall eines Quereinstiegs in den Beruf des Elektrikers. Aber wenn das mit der Energiewende in Deutschland etwas werden soll, dann geht das gar nicht anders...

@mr-mali du brauchst doch nur den polnischen Anbieter der Schulung anzumailen und zu fragen ob deren angebotene Schulung den in dem Posting zitierten EU Verordnungen genügt.
in der zitierten Veroednung ist neben jusristischen Personen sprich Firmen auch ganz klar die Sprache von natürlichen Personen mit dem Fachkundenachweis die Installation vornehmen dürfen.

@arc Hab ich gemacht, aber die Antwort war nicht ganz so klar....

Ich hab den Anbieter mal gegoogelt, aber leider findet man nicht so viel im Internet. Er ist zwar meines Wissens beim Technischen Überwachungsamt im Polen gelistet (als Partner)
aber mehr hab ich nicht gefunden, geschweige denn deutsche Bewertungen.

Guten Morgen, die Schulung findet online auf Deutsch statt (Beispieltests und Lehrvideos). Das F-GAZ-Zertifikat wird vom Technischen Überwachungsamt ausgestellt und ist in der Europäischen Union gültig. Wir kümmern uns um die Übersetzung ins Deutsche. Die Prüfung findet stationär an Orten wie Warschau, Łódź, Rzeszów statt. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich bitte. Grüße Natalia Nowożycka

Hallo @Arc, was ist jetzt aus dem Thema: Ausländischr Kälteschein geworden?