Ich betreibe seit ein paar Wochen ein BKW bestehend aus Marstek Venus A mit mittlerweile drei Zusatzakkus. Das Ganze wird versorgt mit 4 Modulen à 400w. Einspeisung im Marstek ist auf 890w eingestellt.
Jetzt sollte das ja eigentlich auch beim Markenstammregister angemeldet werden. Stellt sich mir gerade die Frage, Wäre es günstiger, wenn das der Vermieter macht oder der Mieter der belieferten Wohnung.
Dazu muss ich jetzt leider etwas ausholen. Das Haus mit drei Wohnungen gehört einer Erbengemeinschaft, meiner Frau und ihren zwei Brüdern. Meine Frau hat die Verwaltung übernommen, die Brüder wohnen entfernt. Eine der Wohnungen bewohne ich (aus Gründen) meine Frau lebt in unserem Eigenheim. Wir haben keinen Streit miteinander.
Meine Frau und ich planen ein weiteres BKW auf dem Grundstück unseres gemeinsamen Hauses zu bauen.
Wenn beide BKW auf meine Frau laufen, wäre das dann illegal? Sie stehen ja auf zwei verschiedenen Grundstücken. Fast nebeneinander aber getrennt durch zwei weitere Häuser.
Könnte sie die Kosten der Anlagen steuerlich geltend machen?
Gilt sie als gewerblicher und damit steuerpflichtiger Betreiber, für ein BKW gibt es doch keine Einspeisevergütung und damit keinen Gewinn.
Danke im Voraus für alle sinnvollen Antworten und Tips.
Das ist einfach. Wenn sie eine Anlage V (Einkünfte Vermietung/Verpachtung), für das jeweilige Objekt, mit der Steuererklärung abgibt, kann sie selbstverständlich alle dem Objekt zuordbare Kosten ansetzen.
Eine Gewerbeanmeldung für ein BKW ist nicht nötig und wohl auch unsinnig.
Jede Person kann lt. Gesetz an jedem Zähler ein Balkonkraftwerk anmelden. Der VNB hätte nur gern in der Summe max. 800W Einspeisung an einem Zähler (damit er das berücksichtigen kann). Die Leistung der Module ist ihm eigentlich egal.
Das MStDR nimmt für einen Zähler z.B. 3 Balkonkraftwerke von 3 Personen mit je 2kWp Modulen und zusammen 0,8kW Einspeisung an.
Das erscheint mir aber nicht regelkonform. Soweit mir bekannt, kann man zwar mehrere WR an einem Zähler betreiben, aber dann gelten trotzdem die Grenzen von 800 VA und 2kWp insgesamt. So wie du es beschreibst, könnte man 6kWp an einem Zähler betreiben.
Ich denke hier liegt nur ein Missverständnis vor. Die 2kw der Module sagen ja nichts über die Einspeisemenge aus. Ich selbst habe 4x400w und ein Marstek Venus A, das aber nur max. 800w einspeist. Im Moment nach einem fixen Plan aber der Ecotracker ist schon da, nur fehlt mir noch die PIN für den Zähler.
Das mein ich nicht. Ich meine, dass es nicht erlaubt ist, insgesamt 6kWp an mehreren WR an einem Zähler zu installieren, selbst wenn man die Erzeugerleistung auf 800VA limitiert ist. Ein BKW an einem Zähler darf maximal 2kWp haben, teilt man auf mehrere Module und WR auf, bleibt das Limit von 2kWp und 800VA erhalten.
Da bist du ja problemlos im Limit, was ein BKW sein darf.