Hallo Leute,
ich muss mal Euer Schwarm-Wissen anzapfen, weil ich mit der Suchmaschine gerade nichts Brauchbares dazu finde:
Darf man in D ein R32-Außengerät (sei es Split-Klima, Split-Wärmepumpe oder Monoblock-Wärmepumpe) direkt über einem Lichtschacht montieren, z.B. mittels Wandkonsolen?
Dass einem dann das Kondenswasser bzw. Schmelzwasser beim Abtauen in den Lichtschacht pinkelt, wenn man keinen Kondensatablaufschlauch an der Bodenwanne anschließt, ist klar. Mir geht es hier aber um Explosionsschutzvorschriften wegen dem R32.
Bei R290, das ein A3-Kältemittel ist, darf man es (zumindest bei Wärmepumpen) eindeutig nicht, da gibt der Hersteller Sicherheitsbereiche um das Außengerät vor, in denen keine Lichtschächte sein dürfen. Ob bei R290 Split-Klimas dazu auch etwas im Handbuch steht, weiß ich allerdings nicht.
R32 ist aber ein A2L-Kältemittel, das weniger leicht entflammbar ist. Bei einer unteren Zündgrenze (LFL, lower flammability limit) von etwa 0,3 kg/m³ wird man bei typisch 0,5 m³ Lichtschachtvolumen mit praktisch jeder R32-Kältemaschine genug Kältemittelinventar haben, um dieses Limit zu "reißen".
Jetzt ist die Frage, wie schlimm das ist. Zündquellen gibt's im Lichtschacht ja nicht, und Oberflächen, die heißer als die Zündtemperatur von 648°C sind, gibt es da auch nicht. Und selbst wenn es zündet, hat R32 eine Flammausbreitungsgeschwindigkeit von unter 10 cm/s, d.h. das verpufft eher in Zeitlupe, als dass es wirklich explodiert. Nachdem der Lichtschacht nach oben komplett offen ist, kann der Verbrennungsdruck leicht entweichen.
Wenn der Kellerraum, in den der Lichtschacht führt, groß genug ist, dass man sicher unter dem LFL bleibt, dann kann bei geöffnetem Kellerfenster auch nichts passieren.
Aus technischer Sicht würde ich mir da keine Sorgen machen, aber kennt jemand eine belastbare Quelle, was rechtlich erlaubt ist?