Das Seminar ist aufbauend auf der Sachkunde gem. ChemKlimaSchutzV.
Dieses Seminar dient nicht dem Erhalt / Ersatz der Sachkunde gemäß ChemKlimaschutzV oder ChemOzonSchichtV.
Es geht aber weder um "größere Anlagen" und erst recht nicht um irgendetwas das auch nur im Ansatz was mit Arbeitsschutz oder berufsgenossenschaft zu tun hat.
Es geht um selbstgebastelte, private Heim"anlagen", im Eigenheim.
Diese Scheine gelten für sich gesehen garnichts (mehr).
Nachdem viele Scheininhaber "privat" Anlagen in Betrieb genommen haben, wurde das Ganze so ergänzt, dass der Schein nur gemeinsam mit dem Auftrag einer "Fachfirma" gilt.
Der Scheininhaber darf also nichtmal für sich selbst zuhause seine eigene Anlage in Betrieb nehmen. Er muss dazu (s)eine Fachfirma beauftragen (und darf es dann ggf selbst machen).
Das Ganze ist von vorn bis hinten zu 100% auf reine Geldmacherei ausgelegt.
In keinem meiner bisherigen Kühlgeräte, darunter befanden sich noch ganz knapp Kühlschränke mit Hakenkreuz, also gefühltes Alter jedenfalls, ist jemals Kältemittel nachgefüllt worden. Warum das jetzt bei einem richtig großen "Kühlschrank" anders sein sollte?
Genau deswegen halte ich ja die Überprüfung für so dermaßen sinnbefreit - unter Berücksichtigung der in dem verlinkten Artikel genannten Pro-Argumente.
Angenommen die Anlage hätte eine Undichtigkeit. Wie wird denn anhand der Überprüfung sichergestellt dass bis zur Überprüfung nicht sowieso das komplette Mittel entwichen ist? Richtig, unmöglich. Und was macht die WP wohl wenn kein- oder nicht mehr genug Mittel im Kreislauf ist? Richtig, sie geht in Fehler und meldet das dem Betreiber.
Nehmen wir weiter an der Schorni findet just am Tag der Überprüfung eine Undichtigkeit. Kommt dann SOFORT der Kältetechniker zum evakuieren? Hat der Schorni Mittel an der Hand um die Undichtigkeit temporär zu beseitigen? Achnee, laut der Verbandsvereinbarungen schraubt der Schorni ja nicht an der Anlage rum. Also entweicht munter weiter Mittel aus der Undichtigkeit.
An der Stelle frage ich mich, wenn ich mich der Überprüfungswut nicht beuge, was wollen sie machen? Einen roten Aufkleber drauf kleben? Den Strom abstellen? Den Punktestand in Flensburg erhöhen? - es kommen spannende Zeiten auf uns zu.
Schade dass der Threat so abdriftet. Ich hatte es so gelesen dass man zumindest mit dem polnischen Kälteschein noch Anlagen in Betrieb nehmen darf. Gilt nun Meisterpflicht? Darf man generell keine Anlagen mehr privat in Berieb nehmen sondern nur noch mit Auftrag? Ich bin verwirrt. Quellen dazu finde ich jedenfalls keine. Ich gehe also davon aus dass man noch Anlagen in Betrieb nehmen darf wenn man einen Kälteschein hat und den Zusatz für Brennbare Kältemittel. Oder liege ich hier falsch?
Was wenn ich in meinem Maschinenbaubetrieb Kühlanlagen in Betrieb nehme? Darf ich das plötzlich nicht mehr, da es keinen Auftrag einer Fachfirma gibt? Falls ja wird es schwierig meinen Chef zu überzeugen, dass ich nun den Kälteschein mache. Bringt der Firma ja dann nichts mehr. Leider ist unsere Fachfirma sehr inkompetent bei der IBN der Nalagen, die wir dieses Jahr installiert haben, und gar dreist wenn es um Nachbesserungen geht, die Ursächlich von der Fachfirma kamen. Die wollen uns doch tatsächlich etwas in Rechnung stellen, das eigentlich Garantieleistung ist.
Davon war glaub ich nicht die Rede. Es ging nur darum, dass man das nicht (auch) "privat" darf, nur weil man es "beruflich" macht, sondern nur in der Eigenschaft der Berufsausübung.
Solange ich die Quelle hierzu nicht wiedergefunden habe solltest du davon ausgehen, dass es das ist was da steht. Eine unbelegte Aussage.
Erinerungen trügen ja oft.
Gerade dieser Zusatz führt die gesamte Verordnung ja ad absurdum.
Bei echten F-Gasen ist eine Regelung ja noch einsehbar (wenn die Ausführung auch überzogen). Bei 290 ist sie eindeutig an den Haaren herbeigezogen.
R290 hat natürlich nichts mit F-Gasen zu tun. Hier wird man auch nicht in Richtung Umweltschutz argumentieren. Hier wird es um die Gefahrenabwehr wie Brand und Explosion gehen.
Absurd wird die Situation natürlich, dass jeder Gasflaschen zum Kochen selber anschließen darf, aber bei Split-Klima bedarf es einem Kälteschein. Sogar eine Umrüstung auf Gas für sein Auto darf man wohl selber machen, muss danach natürlich zum TÜV.
Auch das ist seit dem inkrafttreten von dedizierten Gasanlagen nach ECE R115 nicht oder nur noch sehr schwer möglich. Als es noch Abgasgutachten gab, (bis Euro 4) war das zusammen mit der richtigen Prüfstelle problemlos.