Hallo zusammen,
in meiner Eigenschaft als Hausverwalter wurden mir in den letzten Wochen mehrere Fragen gestellt, bzw Konzepte vorgestellt. Ein Teil konnte ich beantworten, ein Teil steht hier im Forum unter Balkonsolar... und eine Frage, wo ich gar nicht durchblicke würde ich gern hier loswerden.
Wir haben eine Wohneigentumsgemeinschaft aus 6 Eigentümern denen die 6 Wohnheinheiten gehören. Jeweils eine. 3 Wohnungen davon sind vermietet.
Zur Verfügung stehen ca. 60 m² auf dem Garagen-Flachdach. Ca. 140 m2 Dachfläche in Nord-Ost Ausrichtung und ca. 120 m² in Süd-West Ausrichtung.
Vor 3 Monaten wurde hier für den Hausanschluss eine Erdleitung verlegt, die vor 2 Wochen von den Stadtwerken freigegeben wurde. Solange aber die Dachleitung noch existiert gibt es (zumindest aktuell) keine Freigabe für PV-Anlagen.
Das sind die Rahmenangaben.
Nun haben die Eigentümer in der letzten Eigentümerversammlung darüber spekuliert, eine PV-Anlage auf die Garagen und das Hausdach zu bauen. Auf der Süd-West-Seite des Daches hätte man aber gern eine PV-Solarthermie-Lösung. In der Region bietet ein Hersteller hier eine Lösung an.
Soweit ist das, denke ich, eine reine technische Frage. Aber die Eigentümer planen die selbsterzeugte Energie durch Heizung, Warmwasser und Strom an die Vermieter abzurechnen.
Und da bin ich raus. Technisch sollte das wohl irgendwie möglich sein. Aber wie sehen hier die gesetzlichen Voraussetzungen aus? Hat hier jemand einen Hinweis auf Literatur? Oder kann einen Tipp geben? Meine Suchen mittels Internet waren alle irgendwie unkomplett, nichtssagend und/oder verwirrend. Ich bin technisch ganz firm, aber dieses Juristengeschreibsel macht mich ehrlich gesagt krank....
Danke schon mal für Hilfe
CU Roni