Sehr geschätzte Gemeinde,
Frage:
wäre es praktisch möglich nach einem Eigenheimverkauf, die installierte PV-Anlage zu verpachten, vermieten, verleasen?
Bei Einholung von Angeobten wird auf die Möglichkeit verwiesen, Anlagen zu leasen oder zu pachten.
Warum soll das nicht auch für Hauseigentümer möglich sien, die eine PV-Anlage installiert haben
Warum frage ich das?
Ich bin gut über 60, trage mich mit dem Gedanken eine PV zu installieren und sehr wahrscheinlich wird mich die Anlage überleben.
Dennoch könnte ich mir vorstellen, wenn man in ein Altersheim geht (gehen muss), ggf. die Immobilie zu verkaufen und über das Vermieten / Verpachten der Anlage noch regelmäßige Einkünfte zu erhalten. Das Ganze wird sich bei mir noch ein paar Jahre hinziehen, dennoch halte ich die Überlegung für interessant.
Möglicherweise ist es so, dass bei dem Immobilienverkauf die PV-Anlage als fester Bestandteil des Hauses betrachtet wird; dennoch wäre vielleicht eine separate Verpachtung der PV-Anlage denk- und realisierbar.
Wer hat sich von Euch auch schon darüber Gedanken gemacht und ist zu welchem Ergebnis gekommen?
Nur so eine dumme Anregung von mir. Ich weiß, die Dummheit stirb zuletzt, lebt aber auch nicht ewig.
Beste Grüße
Michael
Wüste nicht, warum das nicht gehen sollte.
Kann man doch alles im Grundbuch eintragen lassen.
Ich hatte schon wesentlich bedeutungslosere Dinge in den Grundbüchern gehabt.
Das kostet natürlich ordentlich Geld und das Löschen später nochmal.
Gleichzeitig wird selbstverständlich der Wert der Immobilie mehr oder weniger geringer ausfallen.
Ähnlich wie bei einem eingetragenen Wohnrecht.
Der neue Eigentümer ist nun mal in Nutzung des Hause eindeutig behindert. Er würde z.B. gerne selber eine PV aufbauen, was nun aber nicht mehr geht.
Wegen der popligen 7 cent/kWh würde, ich persönlich, so etwas bei einem EFH sein lassen.
Bei einer großen Scheune wäre das schon was anderes.
Guten Tag Uschi,
vielen Dank für Deine Antwort vom 5.04.2022, auf die ich, leider mit Verspätung, reagieren möchte.
Deine Hinweise waren für mich sehr hilfreich.
Anmerken möchte ich dazu, ich hatte meine Frage nicht klar genug formuliert, dass es mir nicht auf die Einspeisevergütung ankam, als vielmehr darum, die PV-Anlage bei einem möglichen Verkauf eines Hauses zu verpachten.
Meine Überlegung ging dahin, als Pachtertrag für die PV-Anlage quasi einen Betrag ins Auge zu fassen, welcher der Stromersparnis entspricht. Z.B. vielleicht ca. 1.200 bis 1.800 € / Jahr.
Ich hätte gedacht, dies wäre für den Pächter wie den Verpächter der PV-Anlage von Vorteil. Beide hätten etwas davon. Der Pächter hätte die Möglichkeit Stromkosten einzusparen, weil der Strom ja von der PV des eigenen Hauses kommt, der Verpächter hätte regelmäßige Einkünfte zur Finanzierung des späten Lebensabends.
Vielleicht war meine Überlegung falsch. Deine Hinweise dazu gut. An die Eintragung im Grundbuch hatte ich noch gar nicht gedacht.
Vielen Dank nochmals.
Alles Gute
Michael
Moin Michael,
so Mietsolaranlagen werden ja auch von Profis angeboten. Da würde es ggf. "Sinn" machen, falls etwas gegen eine Erichtung einer eigenen Anlage (Finanzierung z.B.) sprechen würde. Trotzdem würde ich jedem davon abraten, da dadurch das Grundstück belastet wird (Baulast oder Grundbucheintrag), was erheblichen Einfluss auf den Wert hat.
Für Dich sehe ich sowieso keinerlei Vorteil! Willst Du nachher aus dem Altenheim heraus für die Wartung losflitzen oder das Geld dafür locker machen? Meinst Du nicht, das beim Verkauf die Verpachtung der PV Anlage eher den Kaufpreis nach unten drückt (wobei die Kaufpreisreduzierung höher ausfallen wird, als die Pachteinnahmen in der Summe ergeben), als das noch ein Vorteil draus erwächst?
Ich würds nicht machen, sowohl als Verkäufer als auch als Käufer nicht. Als Tipp: verkaufe die Solaranlage getrennt, dann muss der Käufer wenigstens auf diese Summe keine Grunderwerbssteuer bezahlen. Von den dann erzielten (höheren) Verkaufspreis kannst Du Dir ja dann selbst die jährliche fiktive Pacht auszahlen.