PV Anlage geplant mit genau 7KWP - Smartmeter oder nicht?

Liebes Forum
Ich werde aus folgendem Gesetztes Text nicht schlau:
Smart Meter und Steuerbox verpflichtend
Neue PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 7 kWp und 100 kWp müssen mit intelligenten Messsystemen (Smart Meter) und Steuerboxen ausgestattet sein.
Gilt das jetz bei 7,01? oder ab 6,99? Am liebsten mit Quelle.
Ich plane gerade auf einem Flachdach 14x 500watt Module. Muss ich jetzt ein Smartmeter verbauen oder nicht? Ich bin inzwischen fast soweit, dass ich trotz WP mit einem ein 2KWP Balkonkraftwerk zufrieden bin. Unabhängigkeitsfaktor sinkt zwar von ca.50% auf 35% aber es sind weniger Probleme durch Versorger, Abregelungen, Zusatzinstrumente etc.. Vergütung ist mir eigentlich egal, sind sowieso nur ca. 200 Euro und wenn dann noch der Smartmeter mit 30€ abgezogen wird. Im Winter ist der Ertrag eh zu wenig, Übergangszeit März und Oktober sind interessant, aber im Sommer habe ich selbst mit 2KWP zuviel. Wenn dann noch im Sommer zu den Mittagszeiten die Vergütung wegfällt kommt da eh kaum noch was zusammen. Rechnerisch wäre für mich 3-4 KWP ideal, am liebsten würde ich zwei Balkonkraftwerke anschließen und auf die Einspeisevergütung verzichten und weniger Regeln in meinem Aufbau haben. Elektriker würde mir die Flachdach Ost-West PV Anlage an einen eigenen Stromkreis anschließen, Wechselrichter würde auf 60% eingestellt, Mittags macht die WP Warmwasser und eine kleine Batterie um 4KW rundet das ganze ab. Reststrom würde ich gerne einfach einspeisen und wenn auch immer spenden, warum sollte man auch Strom mitten in Berlin wegschmeissen? Ich bin noch nicht ganz schlau geworden, was ich jetzt genau dafür machen müsste. Stromnetz Berlin hat bisher noch nicht geantwortet, am Telefon bekommt man keine kompetente Auskunft.
Wer hat Erfahrung oder Ideen?
Vielen Dank im voraus

Also wenn für dich rechnerisch 3-4 kW reichen, dann lass doch ein Modul weg, dann bist bei ca. 6,5 kW und damit auf der sicheren Seite. Allerdings darf man nicht vergessen, die Kalkulation von heute ist nicht die von morgen, da kommt vielleicht das eine oder andere hinzu (z.B EAuto o.a).
Ich würde mir da gar keinen allzu großen Kopf machen, ich würde draufpacken was geht und fertig. Ein Gesetz von heute muss nicht morgen noch gelten, sieht man auch auch an der Einspeisegebühr über die gerade nachgedacht wird. Das dachte auch keiner vor ein paar Jahren.
Was das Smartnetergateway angeht, bei vielen ist es gar nicht installierbar, da der Schrank im Keller hängt und dort kein Mobilfunkempfang möglich ist. Bei uns ist der Messstellenbetreiber auch wieder unverrichteter Dinge abgezogen.
Und ich glaube die Zahl derer ist nicht klein.
Kurz und gut, ich würde darauf keine Rücksicht nehmen und lieber maximal ausbauen, du weißt eh nicht was morgen gilt. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung

Was ist an "zwischen 7 und 100" schwierig? Ab 7,00kWp geht es nach dem Text los.
Nimm einfach Module mit 495W. Macht 70Wp weniger, das fällt kaum auf und die Stringspannung bleibt hoch.

1 „Gefällt mir“

Im Shop gibt es entweder 500w oder 445w dazwischen gibt es in der Technologie nichts wirklich marktgängiges. Sprich entweder über oder unter 2qm. Ist im Dachgeschoss eines MFH, mehr Stromverbraucher bekomme ich leider nicht hin. E-Auto ist vorhanden, aber steht leider unter der Straßen Laterne zu weit weg.
Ich kläre lieber die Frage =>7kwp oder >7kwp, anstatt ein Modul wegzulassen. Das muss doch irgendwo eindeutig nachvollziehbar stehen.
Auch wenn es Zeitmäßig nicht wirklich rational ist :wink:

Danke für den Keller Tip, probiere ich morgen mal mit dem Handy.

Ich kenne nicht den exakten Gesetzestext. Aber, ein mathematisches 'zwischen' ist ein 'ausschließendes zwischen': ]7, 100[

Ein einschließendes Intervall müßte im Gesetzestext z.B. 'von ... bis' lauten.

Was die Juristen dann interpretieren, wird man sehen, falls es zum Streit kommt. Eher unwahrscheinlich.

1 „Gefällt mir“

Die Smartmeter kommen aber auch für alle anderen... soweit ich weiß kann sich da niemand wehren, wenn der Netzversorger so was einbauen möchte?

Also deswegen jetzt die Anlage kleiner bauen, würde ich persönlich nicht. Spätestens mittelfristig kommt das alles sowieso.

Studium des Gesetzestextes erleichtert die Rechtsfindung ungemein.
Im Solarspitzengesetz, gefunden über Dr. Google, steht sinngemäß nicht mehr als 7kW.
Damit sind 14*500W-Module um Arschhaaresbreite noch erlaubt.
Also TE, Vollgas.

1 „Gefällt mir“

Danke Thorsten
Ich bin immer an den Kommentaren zum Solarspitzengesetz hängen geblieben, da es die ersten Ergebnisse waren. Hab es jetzt auch gefunden.
Allerdings Grübel ich inzwischen über die Sinnhaftigkeit einer Einspeisevergütung nach. Wenn ich mir seit Ende April die Strompreisbörse anschaue, fällt gefühlt seit Ende April jeden zweiten Tag die Einspeisevergütung über die Mittagsstunden weg. Vor April habe ich aber so gut wie keine Überschüsse. Könnte riesen Batterien einkaufen und speise in den Abendstunden ein, aber das rentiert sich bei 7-8 Cent wohl nie.
Alternativ müsste ich den Strom selber verbrauchen, aber bei 2-3Kw Nachtverbrauch sehe ich nicht wie ich das machen soll. Wie gesagt, vom DG gibt es keine Chance mein E-Auto zu laden.
Der DG Ausbau ist erst in 2 Jahren fertig, vielleicht gibt es bis dahin ja schon einen regen PV Strom handel von Grossspeichern.

Vergiss die Einspeisevergütung in deiner Berechnung der Rentite.
Nimm trotzdem mit, was du bekommst.
Geld in Technik zu stecken die abregelt kostet dich mehr als sie bringt.
Selbst wenn Netzkosten kommen, höher als die Einspeisevergütung werden sie nicht sein.
Spätestens im Oktober bist du über jeden cm2 froh den du hast.

1 „Gefällt mir“

Das ist kein Gesetzestext, sondern eine ungenaue Interpretation von irgend jemandem.

Der Gesetzestext dazu findet sich m.E. hier

und sollte alle Unklarheiten beseitigen.

Oliver

1 „Gefällt mir“

Danke Oliver