Guten Tag, ich wohne mit meiner Freundin (und zwei Kindern) in einer Wohnung bei den Schwiegereltern. Wir selbst besitzen keinen eigenen Stromzähler, sondern nur einen Unterzähler. Der aktuelle Stromverbrauch liegt gesamt bei ca. 6000-7000 kWh im Jahr und daher möchte ich ein PV-Anlage (ca. 15 kWp) mit Akku ca. 10 kWh und Heizpatrone (zur Erwärmung eines Hygienespeichers mit PV-Überschuss) auf das Dach der Schwiegereltern montieren lassen. Somit soll das gesamte Haus vom PV-Strom profitieren.
Jetzt ist die Frage, ob es hierbei irgendwelche Hürden seitens der Anmeldung gibt.
Zum Beispiel:
Darf die Rechnung der PV-Anlage auf meinen Name laufen oder muss diese auf den Hausbesitzer ausgestellt werden?
Bekomme ich dann die Überschussauszahlungen oder der Hausbesitzer bzw. die Person auf welche der Stromzähler angemeldet ist?
Muss man hierbei noch irgendwas beachten, wenn man selbst nicht der Hausbesitzer ist?
Ich hoffe einer von euch kann hierbei weiterhelfen, danke!
Ich hab nur mal in einem verzweifelt-lustigen Video gesehen, wie oft man bei der Anmeldung einer Solaranlage drei Adressen eingeben muß: Adresse der Solaranlage, Adresse des Anlagenbetreibers, und noch eine Adresse (vielleicht die des Anschlußinhabers). Im Normalfall natürlich alle gleich. Aber wenn schon drei Mal gefragt wird, scheint es sicher kein Problem zu sein, wenn sich alle Adressen unterscheiden.
die Eigentumsfrage wird keine Rolle spielen. Es gibt auch das Modell der Dach Pacht, bei der der Solateur bzw. Anlagenbetreiber die Dachfläche verpachtet und die Anlage auf eigene Rechnung betreibt.
Wie das mit dem Zähler laufen wird, wird dir ein Elektriker bzw. der Stromversorger sagen können. I.d.R. gibt es einen neuen 2 Wege Zähler. Wenn der an die Stelle des Tarifzählers gesetzt wird, profitiert die gesamte Hausgemeischaft vom PV Strom. Ein Ersatz nur des Unterzählers wird m.A. nicht möglich sein.
Der Zähler ist bereits ein 2 Wegezähler. Wie geschrieben, soll die komplette Hausgemeinschaft von der PV-Anlage profitieren.
Ich möchte halt beim Kauf nichts falsch machen, weil man soweit ich weiß die Kosten der PV-Anlage auch zum Teil von der Steuer absetzen kann, Stichwort “Haushaltsnahe Handwerkerleistungen”. Da muss das mit der Rechnung etc. schon alles passen.
Eigentümer des Daches und Betreiber der PV-Anlage müssen nicht eine Personeneinheit bilden. Es wurde ja auf Dachpachtmodelle hingewiesen.
Allerdings benötigt eine PV-Anlage Eigenstrom. Die Steller müssen ja auch des Nachts betriebsbereit bleiben, wenn kein eigener Strom erzeugt wird. Dieser Strom kann zwar von einem fremden Anschluß bezogen werden, nur wird dann der Stromanbieter eine Grundgebühr berechnen, die sich an einer Grundversorgung mit 0 kWh Leistung orientiert. Da bezahlt man dann ca. 13-18 Euro/Monat für eigentlich gar nichts.
Das kann man heilen, indem Personeneinheit zwischen Energieerzeuger (PV-Betreiber) und Stromanschlußnutzer hergestellt wird. Es müsste also der Stromanschluß der Schwiegereltern auf den Namen des PV-Betreibers umgeschrieben werden.
Übrigens macht es Sinn bei einem Dachpachtmodell (und so etwas wäre es hier, wenn vielleicht auch nur mit symbolischer Pacht) sich eine Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen zu lassen. Das kostet ca. 100,- beim Notar und sollte immer gemacht werden, auch unter Verwandten und Geschwistern. Nicht immer bleiben Schwiegereltern auf ewig Schwiegereltern…
gleiches Bild bei uns
Haus gehört Schwiegereltern, wir wohnen zu 4. dort (bzw 6)
hab die PV aufs Dach geschraubt und gut, die läuft auf meinen Namen inkl. Anmeldung im MStdR und Einspeisevergütung/Vertrag beim Netzbetreiber
Bin mir nicht mehr sicher ob damals eine Unterschrift vom Hausbesitzer notwendig war für den Einspeisevertrag, bei der BaFa Geschichte für die Wärmepumpe war das definitif so.
Wegen Rechnungen etc, das interessiert doch keinen - oder gibts irgendeine Förderung bei Euch? Hab meine Anlage DIY gebaut, daher waren Rechnungen nicht relevant für irgendwas
unser Verbrauch war identisch, zw 6 und 7MWh
mit 10kWP ging der auf 3 runter (Schwiegereltern kochen jeden Mittag, gute Sonnennutzung quasi - 1 Jahr BKW half beim “trainieren”)
mit 10kWh Akku dann auf 1500
dann kam WP, Aufstockung auf 25kWp und 30kWH
und wir sind wieder bei 6MWh Netzbezug, aber 3tL Öl weniger
Hi Euro, danke für deinen Beitrag. Läuft der Stromzähler und Stromtarif auf dich oder auf die Schwiegereltern?
Wegen der Rechnung, gehts mir um die Handwerkerleistungen, welche man angeblich von der Steuer absetzen kann. Also sozusagen die reine Arbeitszeit, welche der Handwerker für die Montage der Komponenten benötigt.
Ihr habt aktuell noch gar keine PV, aber einen 2-Wege Zähler, sicher? Eher ungewöhnlich.
Zu den Handwerkerleistungen, das ist mWn auf 1.200,- pro Jahr gedeckelt, und es kann auch immer nur die Arbeitszeit + Fahrtkosten gerechnet werden. Also viel kann man da meist nicht absetzen.
Anmeldung im Markstamm ist easy, aber beim Netzversorger kann es nur ein Elektriker machen, der dort im Installateursverzeichnis eingetragen ist. Prüfe evtl. auch im Vorfeld, was im Zählerschrank evtl. alles erneuert werden muss, damit es angemeldet werden kann. Hängt ganz individuell vom Netzversorger ab.
@frankdrebin Ja, ein 2-Wege-Zähler und ein neuer Zählerschrank sind bereits aufgrund einer Modernisierung verbaut.
Solange ich irgendwie die Arbeitszeit + Fahrtkosten von der Steuer wiederbekomme, wenn auch nur zum Teil, bin ich schon zufrieden.
Mit dem Elektriker ist schon alles abgeklärt, was am Zählerschrank gemacht werden muss, um Netzversorgerkonform zu sein. Hier muss tatsächlich einiges umgebaut werden, hält sich aber in Grenzen.
Außerdem gibts vom Elektriker ne Pauschale und er meldet alles konform überall an.
@euro Das klingt ja super. Bedeutet: Ich kann die PV-Anlage auf mich kaufen, von der Steuer (zum Teil) absetzen, aber Hausbesitzer und Stromanschlussbesitzer bleiben weiterhin die Schwiegereltern.
Perfekt!
Schon mal daran gedacht, für eine PV-Anlage ein Gewerbe anzumelden. Dann kann sehr gut mit den Abschreibungen spielen und bis zu 40% der gesamten Investition (und zwar Handwerkerleistungen und Material) steuerlich geltend machen. Nennt sich Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStg. Geht noch weiter auf über 50% nach der ersten Inbetriebnahme/ Stromlieferung.Sowas macht für die höher verdienenden unter uns richtig Spaß.
Was glaubt ihr wohl, wieviel landwirtschaftliche Gebäude und Melkställe von Steuerberatern gepachtet wurden, die darauf dann fast zum Nulltarif PV-Anlagen aufgebaut haben. Das Spiel mit den Abschreibungen und Steuerersparnissen bringt viel mehr als im klein/klein privat einfach nur die Steuerbefreiung für Kleinanlagen zu nutzen. Das ist keine Theorie, das mache ich seit 15 Jahren so, inzwischen ca. 0,5 MWp installierte Leistung. Mich stören immer nur die Eigenstromabrechnungen der Energieversorger, die immer nur im geringen KWh/Jahr bereich liegen aber sehr teuer abgerechnet werden (ca. 150 .. 250 Euro/Jahr). In manchen Fällen im eigenen Haus kann man daran was machen, siehe…:
@CHRIS57
Danke für den Tipp, aber mich nervt die Steuererklärung jetzt schon, da brauch ich nicht noch mehr Mist, welchen ich jedes Jahr mit angeben muss.
Aber grundsätzlich finde ich deine Herangehensweise sehr gut.
Man muss vom Staat nehmen, was man kriegen kann. Ansonsten ist es immer umgekehrt!
Empfehle aber nicht zu vergessen: Dienstbarkeit eintragen lassen im Grundbuch.
Habe ich kürzlich mit einer PV-Anlage gemacht, die auf einem Dach eines Hauses meiner Tochter liegt. Sie kann so das Haus verkaufen, die Pv-Anlage gehört weiterhin mir einschließlich aller Rechte auf Zugang, Überwachung.
Ansonsten: “never do business with your family. And if you do - make it legally safe.”