PV Anlage auf Endausbaugröße anmelden

Hallo,

wir besitzen seit kurzem einen Winkelbungalow mit 24°-Walmdach und ich möchte darauf eine PV-Anlage installieren. Auf Ost, Süd und West passen zusammen 15 kWp. Eventuell will ich auch die Nordseite mit 3 bis 4 kWp belegen und ein Carport bauen, auf den rund 5 kWp passen würden. Also in Summe ca. 15 bis 23 kWp.

Ich weiß, dass nur Module, die nach Inbetriebnahme innerhalb 12 Monaten angeschlossen werden, noch zur Anlage/Anmeldung gehören, aber meines Erachtens ist es technisch sinnvoll, alle Module an einen WR und einen Speicher anzuschließen.

Ob und wann ich das Carport überhaupt baue, weiß ich noch nicht.

Was passiert denn nun, wenn 23 kWp anmelde, zur Inbetriebnahme nur 15 kWp angeschlossen sind und ich z.B. erst 2 Jahre später noch einige kWp anschließe? Was passiert rechtlich? Oder andersrum melde ich nur 15 kWp an und schließe innerhalb von 2 Jahren zusätzliche 8 kWp an.

Wie macht man es, wenn man aus technischen Gründen alles an einem WR und Speicher angeschlossen haben möchte, aber auch alles legal machen möchte? Und z.B. bereit ist auf die Einspeisevergütung auf die zusätzlichen 8 kWp zu verzichten?

Matthias

Hallo Matthias,

alle Module wirst du bei den vielen Ausrichtungen eh nicht an einen Wechselrichter anschließen, da mir nur WR mit max. 3 MPPT-Eingängen bekannt sind. Bei dir wären es aber 5 verschiedene Ausrichtungen, also eher mind. 2 WR.

Richtig ist, dass eine Erweiterung der Anlage innerhalb von 12 Monaten zu einer Anlage gezählt wird. Liegt die Inbetriebnahme weiter auseinander gilt sie als Neuanlage. Die Einspeisevergütung (sofern es dann noch eine gibt) wird dann Prozentual zu den installierten Peak-Leistungen berechnet.

Grüße

Heiko