Hallo,
wir besitzen seit kurzem einen Winkelbungalow mit 24°-Walmdach und ich möchte darauf eine PV-Anlage installieren. Auf Ost, Süd und West passen zusammen 15 kWp. Eventuell will ich auch die Nordseite mit 3 bis 4 kWp belegen und ein Carport bauen, auf den rund 5 kWp passen würden. Also in Summe ca. 15 bis 23 kWp.
Ich weiß, dass nur Module, die nach Inbetriebnahme innerhalb 12 Monaten angeschlossen werden, noch zur Anlage/Anmeldung gehören, aber meines Erachtens ist es technisch sinnvoll, alle Module an einen WR und einen Speicher anzuschließen.
Ob und wann ich das Carport überhaupt baue, weiß ich noch nicht.
Was passiert denn nun, wenn 23 kWp anmelde, zur Inbetriebnahme nur 15 kWp angeschlossen sind und ich z.B. erst 2 Jahre später noch einige kWp anschließe? Was passiert rechtlich? Oder andersrum melde ich nur 15 kWp an und schließe innerhalb von 2 Jahren zusätzliche 8 kWp an.
Wie macht man es, wenn man aus technischen Gründen alles an einem WR und Speicher angeschlossen haben möchte, aber auch alles legal machen möchte? Und z.B. bereit ist auf die Einspeisevergütung auf die zusätzlichen 8 kWp zu verzichten?
Matthias