Photovoltaikanlage und das Finanzamt. BMF Schreiben vom 12.6.23

Mit dem <a href=" Link entfernt ">BMF-Schreiben vom 12.06.2023 hat sich die Finanzverwaltung zur steuerlichen Registrierung neuer Photovoltaikanlagen beim Finanzamt positioniert.

Mit den gesetzlichen Neuregelungen zur Steuerbefreiung der Einnahmen und Entnahmen in der Einkommensteuer und dem Nullsteuersatz für die Anschaffung in der Umsatzsteuer sollen die Betreiberinnen und die Betreiber von Photovoltaikanlagen spürbar von steuerlichen Pflichten entlastet werden. Durch die Neuregelungen ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen erheblichen Anteil der Bürgerinnen und Bürger steuerlich unerheblich, sodass eine steuerliche Registrierung von ab dem 1.1.2023 angeschafften Anlagen folglich nicht mehr erforderlich ist.

Daher ist eine Anzeige des Betriebs oder der Anschaffung einer Photovoltaikanlage von der Betreiberin oder dem Betreiber gegenüber dem Finanzamt (z.B. durch Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung) nicht mehr notwendig und es erfolgt auch keine steuerliche Erfassung durch das Finanzamt, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  1. Der Betrieb des oder der Gewerbetreibenden beschränkt sich auf nach § 3 Nr. 72 EStG begünstigte Photovoltaikanlagen.
  2. Das Unternehmen des Unternehmers umfasst ausschließlich den Betrieb einer Photovoltaikanlage nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG. Unschädlich ist eine steuerfreie Vermietung von Grundstücken (z.B. Wohnung).
[..]

Quelle: Link entfernt

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird es aus Gründen des Büro-
kratieabbaus und der Verwaltungsökonomie nicht beanstandet, wenn Betreiberinnen und
Betreiber von Photovoltaikanlagen, [..] an das zuständige Finanzamt verzichten.

Quelle: Link entfernt

die Quellen müsst ihr euch dann wohl selber raussuchen? Keine Ahnung warum die Forensoftware die Links entfernt hat

Links ab dem 5. Beitrag. Bitte nochmals einsetzen.

1 „Gefällt mir“

finanzverwaltung.nrw.de

Direktlink PDF

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF- Schreiben/Allgemeines (http://www.bundesfinanzministerium.de) zur Ansicht und zum Abruf bereit.