Hier die neuste Meldung, worauf viele gewartet haben!
Photovoltaik zukünftig ohne Finanzamt. Steuerbefreiung bis 30 kWp und auch massive Bürokratieabbau 70%
https://www.youtube.com/watch?v=nPrmcwQLHpk
Hallo zusammen,
zu dem Thema hätte ich ein paar Fragen.
Situation bei mir: Ich bin gerade am Aufbau einer 30KWp Anlage, wird noch ne Zeit dauern. Ein Elektroniker wird mir diese dann abnehmen, einen ersten Termin gab es schon, er macht aber nur die Finale Abnahme.
1. Wenn die Inbetriebnahme dann im Januar Erfolgt, sollte genau die Steuerbetreiung gelten, oder?
2. Die Komponenten habe ich bereits heuer gekauft. So wie es Beschrieben wird, wenn es eine Finale Rechnung 2023 gibt könnte man sich die Umsatzsteuer des Materials erstatten lassen, korrekt? Oder gilt das nur für die Elektronikerrechnung
3. Die Panele habe ich in Österreich gekauft, also 20% Umsatzssteuer. Lässt sich dies dann auch erstatten? Oder gibt es eine Möglichkeit von 20% auf 19% zu kommen?
Situation bei meinem Kollegen: Er betreibt seit 2006 eine Solaranlage mit knapp 10KWp volleinspeisung. Er ist aus der Erstattung raus und nur mehr Pro-forma Kleinunternehmer.
4. Kann seine Frau weitere 20KWp installieren und diese als Teileinspeisung mit der Steuerbefreiung nutzen?
5. Was passiert wenn seine alte Anlage 2026 aus Einsspeisung kommt? Kann man die Problemlos mit der neuen Anlage koppeln? Wie läuft es dann mit der Einspeisevergütung?
Vielen Dank im Vorraus.
Michael
ich denke ja habe so auch die 16% mwst wärend corona auf meine pv bekommen weil das datum der rechnung in die zeit gefallen ist
1. Wenn die Inbetriebnahme dann im Januar Erfolgt, sollte genau die Steuerbetreiung gelten, oder?
hat mir ordentlich was gespart
1. Wenn die Inbetriebnahme dann im Januar Erfolgt, sollte genau die Steuerbetreiung gelten, oder?Wird doch im Video erklärt. Das Lieferdatum entscheidet dann. Wenn du die Lieferung/Rechnung von Einzelkomponenten diese Jahr bezahlt hast bleibt es bei 19%. Ab 1.1.2023 sind es 0%.
2. Die Komponenten habe ich bereits heuer gekauft. So wie es Beschrieben wird, wenn es eine Finale Rechnung 2023 gibt könnte man sich die Umsatzsteuer des Materials erstatten lassen, korrekt? Oder gilt das nur für die Elektronikerrechnung
3. Die Panele habe ich in Österreich gekauft, also 20% Umsatzssteuer. Lässt sich dies dann auch erstatten? Oder gibt es eine Möglichkeit von 20% auf 19% zu kommen?
Da du ja kein Unternehmen beauftragt hast und die Sachen selber gekauft hast gibt es keine Finale Rechnung für die gesamte Anlage sondern nur die Rechnung des Elektrikers zu Abnahme.
blöde frage wenn ich wechselrichter aus china importiere oder pv module in D kaufe, fällt dann die mwst ab 23 auch weg?
Ich denke schon. Es soll ja alle Produkte betreffen die zum Bau einer PV notwendig sind egal wo die her kommen.
Bei den China-Sachen müsste dann die Einfuhrumsatzsteuer wegfallen.
Heisst es muss nur noch Transport bezahlt werden.
Bin mal gespannt wann der erste seine LFP ohne MwSt bekommt und wie man nachweisen muss dass das für eine PV Anlage und nicht für ein Golf Caddy ist :lol:
ok dann verschiebe ich den kauf auf 23 und nen deye 8kw wollte ich auch noch kaufen
fast 20 % ist schon nen batzen geld wird wohl auch ne weile dauern bis das die chinesen umsetzen
mal sehen ob die preise dann um 20% steigen
Hat jemand ne Antwort auf meine Frage 4 und 5?
Vg Michael
Zu 4. Das glaube ich geht nicht. Das wird als Erweiterung der bestehenden Anlage laufen. Steht so im EEG. Kannst du auch bei der Clearingstelle nachlesen.
Hallo Progantus,
so würde ich das eben nicht sehen:
https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-planung/pv-anlage-erweitern
Zitat aus der Website:
Wichtig für die EEG-Vergütung: Erweiterung oder Neuanlage?
Streng genommen sind die allermeisten „Anlagenerweiterungen“ Neuanlagen. Und das hat weitere finanzielle Konsequenzen. Der Unterschied ist in § 9 Abs. 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG klar geregelt: „Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung (…) als eine Anlage, wenn
sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und
sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.“
Im Klartext heißt das: Nur wenn die beiden genannten Punkte zutreffen, handelt es sich beim Ausbau um eine Erweiterung der PV-Anlage. Und nur dann besteht dafür ein Anrecht auf die originale Einspeisevergütung.
Hinweis: Der Monat der Arbeitsaufnahme des ersten Photovoltaiksystems zählt bereits als erster Monat. So kann beispielsweise im Januar ans Netz gegangene Photovoltaikanlage bis einschließlich Dezember desselben Jahres erweitert werden.
Trifft auch nur einer der Punkte nicht zu, wird die Erweiterung wie eine neue Anlage behandelt. Dazu die Clearingstelle EEG/KWKG: „Für die nachträglich zugebauten weiteren Solaranlagen erfolgt eine neue Berechnung der EEG-Vergütung. Denn nach dem EEG ist jedes neue Modul eine Anlage mit einem eigenen Inbetriebnahmedatum und entsprechendem eigenen Vergütungssatz.“ Will sagen: Für die Erweiterung wird nur die Einspeisevergütung mit Stand der Inbetriebnahme der neuen Module gezahlt.
Würde heißen es würde wie eine Neuanlage Konzipiert. Die Alte Anlage ist eine Volleinspeiseanlage und hat einen eigenen Stromzähler.
Bitte um weitere Meinungen.
Viele Grüße
Michael
blöde frage wenn ich wechselrichter aus china importiere oder pv module in D kaufe, fällt dann die mwst ab 23 auch weg?Ich bin auch dabei, eine CN Bestellung auszulösen für PV. Habe mich gestern beim Zoll erkundigt. Die Dame wusste zwar noch nichts von dem Wegfall der USt auf PV ab dem 01.01.23, aber hat bestätigt, dass mit der Einfuhrumsatzsteuer in aller Regel so verfahren wird, wie mit der inländischen USt. Sprich: fällt das eine weg, fällt auch das andere.
Daher: jetzt Preis vereinbaren mit dem Chinamann und Rechnung und Lieferung in '23 und Chinamann nicht auf die Nase binden, dass die dt. Steuer sich ändert.
Hast du schon was im Auge? So weit ich das sehe sind die Zeiten bei abnahme von 2-3 Paletten inklusive Versand kaum billiger als hierblöde frage wenn ich wechselrichter aus china importiere oder pv module in D kaufe, fällt dann die mwst ab 23 auch weg?Ich bin auch dabei, eine CN Bestellung auszulösen für PV. Habe mich gestern beim Zoll erkundigt. Die Dame wusste zwar noch nichts von dem Wegfall der USt auf PV ab dem 01.01.23, aber hat bestätigt, dass mit der Einfuhrumsatzsteuer in aller Regel so verfahren wird, wie mit der inländischen USt. Sprich: fällt das eine weg, fällt auch das andere.
Daher: jetzt Preis vereinbaren mit dem Chinamann und Rechnung und Lieferung in '23 und Chinamann nicht auf die Nase binden, dass die dt. Steuer sich ändert.
Naja, habe mir zwei Angebote eingeholt von Aliexpress bzw made-in-China. Da liegt man inkl. Versand bis HH (ohne UST, ohne Zoll, aber ersters fällt am 01.01.23 weg und zweiteres ist schon lange auf 0) bei gut 30ct/Wp, hier liegst du bei Palettenabnahme bei 40ct/Wp. Das ist schon nennenswert, wenn man 10-12kWp installieren möchte. Verfügbarkeitsschwierigkeiten gibt es hier wie dort bei den WR, da muss man Obacht geben, dass es ein Hybrid-WR ist, der die AR N 4106 erfüllt. Wenn die WR noch Low-Voltage LiFePo Akkus unterstützen sollen, wird's eng....Hast du schon was im Auge? So weit ich das sehe sind die Zeiten bei abnahme von 2-3 Paletten inklusive Versand kaum billiger als hierblöde frage wenn ich wechselrichter aus china importiere oder pv module in D kaufe, fällt dann die mwst ab 23 auch weg?Ich bin auch dabei, eine CN Bestellung auszulösen für PV. Habe mich gestern beim Zoll erkundigt. Die Dame wusste zwar noch nichts von dem Wegfall der USt auf PV ab dem 01.01.23, aber hat bestätigt, dass mit der Einfuhrumsatzsteuer in aller Regel so verfahren wird, wie mit der inländischen USt. Sprich: fällt das eine weg, fällt auch das andere.
Daher: jetzt Preis vereinbaren mit dem Chinamann und Rechnung und Lieferung in '23 und Chinamann nicht auf die Nase binden, dass die dt. Steuer sich ändert.
Also bei secondsol komme ich auch auf 30cent/kwp netto nur die Platten ohne vsk aber eben aus Europa. Dafür ohne Stress mit Zoll etc :?:Naja, habe mir zwei Angebote eingeholt von Aliexpress bzw made-in-China. Da liegt man inkl. Versand bis HH (ohne UST, ohne Zoll, aber ersters fällt am 01.01.23 weg und zweiteres ist schon lange auf 0) bei gut 30ct/Wp, hier liegst du bei Palettenabnahme bei 40ct/Wp. Das ist schon nennenswert, wenn man 10-12kWp installieren möchte. Verfügbarkeitsschwierigkeiten gibt es hier wie dort bei den WR, da muss man Obacht geben, dass es ein Hybrid-WR ist, der die AR N 4106 erfüllt. Wenn die WR noch Low-Voltage LiFePo Akkus unterstützen sollen, wird's eng....Hast du schon was im Auge? So weit ich das sehe sind die Zeiten bei abnahme von 2-3 Paletten inklusive Versand kaum billiger als hier
Ich bin auch dabei, eine CN Bestellung auszulösen für PV. Habe mich gestern beim Zoll erkundigt. Die Dame wusste zwar noch nichts von dem Wegfall der USt auf PV ab dem 01.01.23, aber hat bestätigt, dass mit der Einfuhrumsatzsteuer in aller Regel so verfahren wird, wie mit der inländischen USt. Sprich: fällt das eine weg, fällt auch das andere.
Daher: jetzt Preis vereinbaren mit dem Chinamann und Rechnung und Lieferung in '23 und Chinamann nicht auf die Nase binden, dass die dt. Steuer sich ändert.
Als WR würde zum Beispiel ein deye hybrid in Frage kommen, ca 2600$ bis zur Tür
Aus meiner Sicht nicht gut gemachtes Video.
Was soll dieses "Vorgespule (Zeitraffer)" im Video? Da sieht man doch nur, dass es noch mehr Themen gibt, die anscheinend durch die Änderung tangiert werden, die aber nicht im Video besprochen werden.
Auch wie es sich denn nun bei Altanlage verhält ist mir bisher nicht klar (also vor 2023). Zumal es hier Altanlage mit Votierung zur Regelbesteuerung oder Votierung zur Kleinunternehmerreglung gibt.
Einkommensteuer:
Muss ich schon zur Kleinunternehmerregelung votiert haben, um von den Vorteilen bei der Einkommensteuer (Gewinnermittlung) zu profitieren (Timestamp 13:35) oder geht das auch bei Anlagen in Regelbesteuerung? Es müsste eigentlich egal sein, da diese Option die Einkommensteuer gar nicht tangiert, sondern nur die Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer:
Bei der Umsatzsteuer scheint es bei vorher erfolgter Votierung zur Regelbesteuerung ja so zu sein, dass ich dann als Betreiber einer Altanlage der gelackmeierte bin und auf den Eigenverbrauch immer noch Umsatzsteuer zu entrichten habe (bis die 5 Jahre rum sind und ich in die Kleinunternehmerreglung wechseln kann) (Timestamp 20:17). Warum diese Altanlagen nicht auch befreit werden oder warum man nicht zumindest nun auch in die Kleinunternehmerreglung wechseln könnte ohne die 5 Jahre abzuwarten, verstehe ich nicht.
Ein Vorteil für Altanlagen scheint noch zu sein, dass ich die Anlageninvestition bzw die Betriebskosten der Anlage von der Einkommensteuer (AfA) abziehen kann. Das wird zukünftig dann nicht mehr gehen, wenn man ? ....ja wann? .. gar nicht mehr?. D.h. gerade für Geringverdiener wäre die Neuregelung dann interessanter, da Einkommensteuerbelastung sowieso nicht so hoch.
Bei Importen aus China (oder von außerhalb der EU) fällt Einfuhrumsatzsteuer an, die der Höhe der normalen Umsatzsteuer entspricht. Diese müsste dann auch wegfallen bzw. man müsste sich dann die Vorsteuer zurückholen können. Ordentliche Rechnung vorausgesetzt. Bei Modulen/Batterien würde ich das auch machen. WR würde ich sowieso nicht aus China holen. Viel zu komplexe Technik und von allen benötigten Komponenten die höchste Ausfallrate. Ein Victron MP2 mit 5 Jahren Garantie ist da sicherer.
Aus meiner Sicht nicht gut gemachtes Video.Ich denke das Spulen soll dir zeigen was dich erwartet wenn du das volle Video käuflich erwirbst…
Was soll dieses "Vorgespule (Zeitraffer)" im Video? Da sieht man doch nur, dass es noch mehr Themen gibt, die anscheinend durch die Änderung tangiert werden, die aber nicht im Video besprochen werden.