Petition zum Thema 'Anlage', speziell EEG, §3 Begriffsbestimmung

Hallo,

durch Andreas Schmitz in einem Video bin ich mal wieder auf das Thema Petition aufmerksam geworden. Mich stört schon lange die Definition der 'Anlage' im §3, Abs. 1 des EEG. Dort steht:

"1 „Anlage“ jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, wobei im Fall von Solaranlagen jedes Modul eine eigenständige Anlage ist;"

Aus dieser Definition folgt sehr viel, nämlich insbesondere die unsägliche Tatsache, das für die installierte Leistung einer Solaranlage die Summe der gemeinsam installierten theoretischen Modulleistungen relevant sind, völlig unabhängig davon ob diese Modulleistungen einen Beitrag zur elektrischen Nutzbarkeit im Stromnetz leisten oder nicht.

Im Zusammenhang dazu steht die Behauptung der Clearingstelle, das die Wechselrichter nicht Tiel einer Solaranlage sind, weil wie in BT-Drs. 16/8148, S. 38, 40 zu § 3 Nr. 1 und Nr. 6 EEG 2009). zu lesen ist, 'diese Einrichtungen nicht der Stromerzeugung dienen'.

Ich bin der Meinung, das man den ganzen Rattensschwanz der Argumentation zu den kwp Grenzen (2000wp, 7000wp, 25000 wp uvm.) verändern kann, indem man im EEG den Anlagenbegriff modernisiert. Der bis in die Steuergesetzgebung reicht, in der es ja immer noch die Bruttonennleistung von 30kwp gibt. Was auch keinen Sinn macht, weil ja der Gewinn auf die Erlöse durch Einspeisung zu ermitteln ist. Ich sag's ja, ein furchtbarer Rattenschwanz...

Meine Begründung ist, das der Anlagenbegriff aus §3 nicht zu den Zielen des EEG in §1 passt, weil ja erst die Gesamtheit der Bauteile bis zum an das Netz anschließbaren Knotenpunkt den erzeugten Strom nutzbar macht. Denn bei der Erzeugung von Strom durch erneuerbare Energien geht ja zentral darum, die Versorgung aller Personen in Deutschland mit Strom sicherzustellen. Unser Netz ist nunmal ein Wechselstromnetz. Ein Solarmodul erzeugt aber nur Gleichstrom. Der ist in unserem Netz gar nicht nutzbar. Die Leistung eines einzelnen Moduls als Maßstab zu nehmen, ist schon deshalb nicht sinnvoll, weil es kein Modul gibt, das Wechselstrom erzeugt. Ausserdem werden für die Berechnung der Einspeisevergütung (das ist der Klumpen um §24) die Anlagen (Module) sowieso zusammengefasst, damit der Strom überhaupt eingespeist werden kann und die Einspeisung nur dann gelingen kann, wenn ein Wechselrichter seine Arbeit macht und die Gesamtheit von Modulen und Wechselrichter zu einer Anlage zusammengefasst werden.

Weiter steht zum Thema Inbetriebnahme unter §3, Nummer 30:

" dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde;"

Das ist nach meiner Meinug ein klarer Widerspruch zum Schiedsspruch 2022/36-I der Clearingstelle, die ja behauptet, das der Wechselrichter nicht zur Anlage gehört. Denn in der Begründung des Schiedsspruchs steht (im eigentlichen Verfahren geht es genau um einen Inbetriebnahmezeitpunkt) mit Verweis auf das EEG 2009, das

"Danach ist für die Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft und Inbetriebnahme einer PV-Anlage i. S. d. § 3 Nr. 5 EEG 2009 – u. a. und insbesondere – der Anschluss eines Wechselrichters nicht erforderlich;"

Zusammengefasst: Ich denke, das EEG ist extrem historisch gewachsen und die diversen Interpretationen auch. Wenn ein Detail geändert wurde, dann haben die daran Beteiligten sicher einige Stellen übersehen, an denen die Detailänderungen eigenltich Folgen hätten haben müssen. So ist es im Laufe der Zeit bestimmt zu Merkwürdigkeiten gekommen, die keiner mehr versteht. Ich ganz sicher auch nicht.

Also frage ich die Community hier, ob wir nicht gemeinsam eine Petition starten wollen, die diesen Anlagenbegriff neu regelt. Allein schaffe ich schon das Schreiben des Petitionstextes nicht - jedenfalls nicht so, das der Text ernst gemommen werden würde. Und die Menge der benötigten Stimmen bringe ich sicher auch nicht zusammen. Gemeinsam schaffen wir das vielleicht. Was meint ihr?

Herzliche Grüsse,

Peter

Nach der Erfolgsquote der bisherigen Petitionen in diesem Themenkomplex und der aktuellen Lage dürfte das den Verantwortlichen irgendwo am Xxxx vorbeigehen. Die spielen aktuell auf ganz anderen Feldern.

Oliver

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