sieht es so aus:
Vereinfachter Netzzutritt und Netzzugang für kleine Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger
§ 17a.(1)
Erzeugungsanlagen oder Erzeugungseinheiten auf Basis erneuerbarer Energieträger und Demonstrationsprojekte im Bereich erneuerbarer Energie mit einer Engpassleistung bis 20 kW sind auf entsprechende Anzeige an den Verteilernetzbetreiber hin an das Verteilernetz anzuschließen.
(4)
Der Verteilernetzbetreiber kann binnen 4 Wochen nach vollständiger Anzeige durch den Netzbenutzer den Netzzutritt wegen begründeter Sicherheitsbedenken oder technischer Inkompatibilität der Systemkomponenten verweigern und einen anderen Netzanschlusspunkt vorschlagen. Die Verweigerungsgründe sind in den Marktregeln näher zu definieren. Die Verweigerung ist dem Netzbenutzer gegenüber nachvollziehbar zu begründen.
(6) Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmer an das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz anzuschließen, ohne dass hiefür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt. Diese Anlagen haben – unbeschadet der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung.
In Österreich hat fast jeder eine 4KW Leitung "ungemessene Leistung" zum Haus liegen. Der Netzbetreiber MUSS daraufhin Zugang zum Netz von einer PV zulassen und MINDESTENS diese 4KW abnehmen.
"Der Anschluss einer Ladestation mit einer Leistung bis 11 kW (3-phasig) je Netzanschlusspunkt) ist grundsätzlich möglich."
"Sollten Sie mit einer Leistung von mehr als 11 kW (z.B. 22 kW mit einer 32A-Wallbox) zu Hause laden wollen, ist eine gesonderte Netzbeurteilung erforderlich und Ihre Anlage auf einen Netznutzungstarif mit gemessener Leistung umzustellen."
Aber das bedeutet doch, dass die Hausanschlüsse 11KW können, wieso dann nicht 11KW Einspeisung?
Wenn ich jedoch meinen Netznutzungsvertrag mit 4KW habe,dann argumentieren sie mit 4KW. Ich könnte die Leistung erhöhen lassen, z.B. auf die 11KW, weil sie schreiben ja oben, dass 11KW gehen MÜSSEN und zwar ÜBERALL. Warum dann nicht bei der Einspeisung? Warum das Hickhack?
Nächster Punkt:
Ich könnte meinen Netzzugang erhöhen lassen. Dafür sind 10€ je KW erforderlich und ggf. bei weiteren Umbauten Kosten, die mir gesondert gestellt würden. Das wäre verschmerzbar. Ansonsten schmeiße ich jedes Jahr ca. 5000kWh weg! Das ist nicht nur finanziell (weil 9ct garantiert) ärgerlich. Ich kann sie ebenfalls NICHT in eine Energiegemeinschaft einbringen, weil auch dieser Strom übers Netz gingen...
was ist jetzt die frage?
du kannst deinen netzzugang erhöhen lassen, bei mir zB wegen eines 8kW-wechselrichters auf diese 8kW, das war eine formalität und damals (herbst '23) mit 48,- (inkl MWSt) zu bezahlen (das geld hab ich dann ein jahr später wegen des OGH-urteils über diese zutrittsentgelte wieder zurückbekommen).
allerdings ist das laut meinem elektriker halt nicht überall so einfach, es kommt wohl auf die auslastung des lokalen netzes an, ob du über die "garantierten" 4kW hinaus erhöhen kannst.
Die Frage lautet, ob der Netzbetreiber mir das erhöhen MUSS.
Er MUSS auch 11KW zur Verfügung stellen, immerhin kann ich einfach ne 16A CEE installieren lassen und muss nur Bescheid geben. Ferner muss die Leitung auch 11KW können. Aber muss er? Laut dem Gesetz kann er sagen: "Ne, also, der Trafo gibt das nicht her." Und muss aber auch nichts mehr machen....
ich bin ja kein jurist, aber "grundsätzlich möglich" bedeutet halt was anderes als "in allen fällen möglich".
es wird dir aber eh nix überbleiben, als erstens die gewünschte einspeiseleistung zu beantragen, und bei ablehnung zu schauen, ob dir die e-control oder ein anwalt helfen kann.
Also ich musste 2014 (als wir unsere 5KWp Anlage bekamen und diese in Betrieb nehmen wollten) die Zuleitung zum Stromzähler durch die Fa. verstärken lassen . Das heist wir hatten eine 4 mal 16mm² vom Netzübergabepunk zum Zähler , was dem alter der Anlage entsprach . die Kosten musste ich natürlich selber tragen jetzt haben wir 4x 35mm², vorgeschrieben waren 4x25mm² in Alu.
Dadurch habe ich auch mit der 22KW Wallbox keine Probleme mehr.
Kommt jetzt nur auf diene Zuleitungen an, außerdem bei der jetzigen Einspeisevergütung wäre sinnvoller in einen Accu zu investieren und den Strom selber zu verbrauchen ( meine Meinung) . Sieh dich mal bei enercab oder Black solar um. nicht falsch verstehen bekomme von denen keine Provision oder Vergütung sind für Endverbraucher die günstigsten find ich und es gibt auch prov. Hilfe
Du meinst ich soll einen 60kwh Akku kaufen für 8000€ und dann damit mehr einspeisen? Weil verbrauchen kann ich im Sommer auch nicht mehr. Ich kann nur die 4KW aufsparen.
8 Stunden lang mit 4KW sind wenn die Sonne scheint. Dann nochmal 16 Stunden die 4KW einspeisen mit den Akkus....
ich meinte warum überhaupt einspeisen.
du schreibst du bekommst 0,09€ /KW und bezahlst jetzt mit der neuen Netzgebühr vermutlich das 4 fache. Es gibt auch Tage ohne Sonne .
Ich empfehle dir den Kanal von enercab , da erzählt dir Gregor was die lieben Stromversorger vorhaben .
Erhöhung der Frequenz dadurch schaltet sich dein WR automatisch ab und du beziehst nur mehr den teuren Strom, weil deine Anlage nichtmehr produziert.
das wollte ich dir sagen mit mehr Speicher. Darum baue ich jetzt aus aber ohne Netz rein zur Eigenversorgung.
Ok, also so herum. Dann bitte ich dich, diese Diskussion woanders zu führen, denn darum geht es hier nicht. Es geht darum, die vorhandene PV mit vorhandenem Akkuspeicher einspeisen lassen zu dürfen.
Was der Netzbetreiber vorhat weiss ich. Nur muss ich dafür nicht zu 100% autark sein, das schaffe ich auch so nicht außer durch Änderung der Heizung und Rückkehr zu einem Verbrennerauto.
Ich muss keine Zuleitung verstärken lassen. Wir haben im (in Deutschland heißt das so) Hausanschlusskasten 3x16mm² liegen (+ PE was dicker, wird zum PEN). Es gibt sogar 2 Zähler. Mit dem einen Zähler darf ich 4KW einspeisen. Ich dürfte sogar mit dem zweiten Zähler 4KW einspeisen.
Den Anschluss zusammenlegen lassen würde nicht bedeuten, dass ich 8KW bekäme, so die Auskunft der Netz NÖ.
Der Anschluss KANN. Immerhin KANN ich ja auch 11KW für den einen Zähler beantragen, und noch einmal 11KW für den anderen Zähler (der mir nicht gehört) beantragen und das MUSS gehen, ist Reserve, geht also.
dir haut der gleichzeitigkeitsfaktor rein. Der ist bei Abnahme für ein Netzsegment bei 25%, bei Einspeisung aber 100%, weil alle PV zugleich Sonne haben. Wollten also alle so viel einspeisen wie sie abnehmen dürfen, wären Trafo und Leistung x4 belastet.