Hey Andreas,
bei dem Shop Bau-tech gibt es sogenannte Hybridsolaranlagen mit Anschluss ans Hausnetz und dennoch ohne Netzeinspeisung.
Was interessant wäre um die Bürokratie zu umgehen.
Hast du zu diesen Anlagen eine Meinung oder Erfahrungen?
Schöne Grüße Björn
wenn Du es legal machen willst kann man damit auch keinerlei Bürokratie umgehen.
Wenn Wechselrichter oder Batterie netzparallel angeschlossen werden muss es vom VNB genehmigt und alles angemeldet werden. Unabhängig davon, ob nun Strom eingespeist wird oder auf Null ausgeregelt
Ich hab wirklich gesucht, aber nichts auf deren Seiten gefunden.
Ein direkter Link wäre nett!
Ich hab wirklich gesucht, aber nichts auf deren Seiten gefunden.Ich glaube das hier https://www.bau-tech.shop/hybridanlagen-eigenverbrauch/1-phasig.html ist es.
Ein direkter Link wäre nett!
Sind Nulleinspeiseanlagen.
Die müssen angemeldet werden. Das Finanzamt spart man sich ;)
Sollt man mal in die Forenregeln mit aufnehmen: Bei Fragen Link oder Datenblätter anhängen. Spart dem der helfen möchte die Zeit für das zusammensuchen und man weiss genau was gemeint ist.
Sind Nulleinspeiseanlagen.Danke fürs herausfinden!
Ja sind es, läuft alles über den Effekta AX WR,
sehr wahrscheinlich mit interner Messklemme für die eine Phase.
Das Finanzamt spart man sich ;)da bin ich mir noch nichtmal sicher.
Da Nulleinspeisung ein eher unverbreitetes Konzept ist würde ich tippen, dass es dazu keinen separaten Fall beim Netzbetreiber und/oder FInanzamt gibt und es daher offiziell so abgewickelt werden wird:
- PV-Anlage ganz normal vom VNB abnehmen lassen
- Meldung ganz normal im MaStR
- Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber wird geschlossen, der Abnahmemenge und Vergütung regelt -> hier wird dann "0kWh / Jahr und 0€ monatlicher Abschlag" eingetragen
- am Jahresende ganz normal Steuererklärung abgeben mit der Anlage G für Einkünfte aus PV -> diese dann eben mit 0€ angeben, ebenso die jährliche Umsatzsteuererklärung
Also erstmal 1:1 derselbe Bürokratiekrempel wie bei Einspeisung.
Einziger positiver Effekt: einmal angelegt und ausgefüllt kann man die Finanzamtangaben immer wieder aus dem Vorjahr übernehmen ohne etwas abändern zu müssen. Bei EInspeisung muss man halt mal auf den Stromzähler schauen und die ggf. geänderten Abschlagszahlungen des VNB eintragen.
Ich bleibe dabei:
Nulleinspeisung rein aus Gründen der Bürokratieersparnis halte ich für Quatsch, da man so gut wie keinen Aufwand spart, aber rund 17.000€ verliert (bei einer 10kWp Anlage).
Wenn schon Bürokratie einsparen dann einfach nicht legal anmelden.
Sobald Du mit Deiner Anlage einen Anschluss an das Netz hast (hat mit Einspeisen nichts zu tun) muss der Krempel angemeldet werden. Da gibt es keine Varianten, nicht angemeldet heisst illegal und kann wenn Du erwischt wirst entsprechend geandet werden.
Wenn Du das nicht anmelden willst musst Du eine Insel bauen, d.h. keine Verbindung zum Netz.
Sorry, aber das ist eine Inselanlage, die hat Immer Nulleinspeisung, da die gar nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist bzw. dieses nur als weitere Energiequelle für die dahinter liegenden Verbraucher nutzen kann (neben PV, Batterie, Diesel- oder Benzingenerator)
https://www.effekta.com/produkte/solarstrom/
"Diese Wechselrichter sind für netzunabhängigen Inselbetrieb über PV-Module geeignet, können aber ebenso mit Strom aus Akkumulatoren, Generatoren oder dem öffentlichen Energieversorgungsnetz betrieben werden.
Bei unzureichender Stromversorgung aus den PV-Modulen ergänzt das Gerät automatisch mit Batteriestrom oder schaltet bei leeren Batterien auf das Energieversorgungsnetz um. Drei AX im Verbund können für dreiphasigen Betrieb konfiguriert werden."
Sorry, aber das ist eine Inselanlage, die hat Immer Nulleinspeisung, da die gar nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist bzw. dieses nur als weitere Energiequelle für die dahinter liegenden Verbraucher nutzen kann (neben PV, Batterie, Diesel- oder Benzingenerator)Du hast teilweise Recht.
Die Effekta können technisch zwar nicht einspeisen, gehen aber trotzdem nicht als Inselanlage durch, da sie eben doch eine Verbindung zum öffentlichen Netz haben und dann greift immer das:
Sobald Du mit Deiner Anlage einen Anschluss an das Netz hast (hat mit Einspeisen nichts zu tun) muss der Krempel angemeldet werden. Da gibt es keine Varianten, nicht angemeldet heisst illegal und kann wenn Du erwischt wirst entsprechend geandet werden.Wobei die Bundesnetzagentur Inselanlage ganz klar definiert als "kein physischer Netzanschluss vorhanden" und als Beispiel explizit eine einsame Berghütte benennt.
Wenn Du das nicht anmelden willst musst Du eine Insel bauen, d.h. keine Verbindung zum Netz.
Also wenn Dir ein gesetzestreuer Nachbar oder MA des Netzbetreibers ans Bein pinkeln will ist schon eine "echte" Inselanlage in der Gartenhütte mit kleiner 12V Starterbatterie und absolut ohne Netzanbindung - per Definition keine Insel, wenn am selben Grundstück ein physikalischer Netzanschluss (z.B. im Haus) besteht - und muss somit gemeldet werden.
Leute ist das wirklich so schwer zu verstehen oder wollt ihr es einfach nicht ?
Habe ich eine Verbindung zum Netz kann im Falle eines Defektes oder was auch immer doch Strom ins Netz gelangen. Selbst wenn das normalerweise ausgeschlossen ist kann das theoretisch eben doch passieren. Sollte dort ein Monteur seine Finger drin haben wird der gegrillt.
Ist doch verständlich, dass der Netzbetreiber zwingend wissen muss welche Anlagen evtl. seine Freischaltung übergehen könnten, um hier entsprechnede Maßnahmen zu treffen. Deshalb ist das auch kein Kavaliersdelikt sondern wird hart bestraft, da das Menschenleben kosten kann.
Ich habe mal eine zeitlang ein Blockheizkraftwerk im DIY betrieben und musste trotz der natürlich installierten Netzüberwachungsanlage mit automatischer abschaltung, außen am Haus eine durch den Netzbetreiber jederzeit zugängliche Möglichkeit schaffen, dass der das BHKW vom Netz trennen kann. Natürlich ist das Hosenträger + Gürtel + xxx , aber anders rum wenns schiefgeht wer übernimmt dann die Verantwortung ?
Das gilt nur, wenn der Wechselrichter am öffentlichen Netz angeschlossen ist oder aber mit wenige Aufwand (ohne Werkzeug) angeschlossen werden kann.Sorry, aber das ist eine Inselanlage, die hat Immer Nulleinspeisung, da die gar nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist bzw. dieses nur als weitere Energiequelle für die dahinter liegenden Verbraucher nutzen kann (neben PV, Batterie, Diesel- oder Benzingenerator)Du hast teilweise Recht.
Die Effekta können technisch zwar nicht einspeisen, gehen aber trotzdem nicht als Inselanlage durch, da sie eben doch eine Verbindung zum öffentlichen Netz haben und dann greift immer das:Sobald Du mit Deiner Anlage einen Anschluss an das Netz hast (hat mit Einspeisen nichts zu tun) muss der Krempel angemeldet werden. Da gibt es keine Varianten, nicht angemeldet heisst illegal und kann wenn Du erwischt wirst entsprechend geandet werden.Wobei die Bundesnetzagentur Inselanlage ganz klar definiert als "kein physischer Netzanschluss vorhanden" und als Beispiel explizit eine einsame Berghütte benennt.
Wenn Du das nicht anmelden willst musst Du eine Insel bauen, d.h. keine Verbindung zum Netz.
Also wenn Dir ein gesetzestreuer Nachbar oder MA des Netzbetreibers ans Bein pinkeln will ist schon eine "echte" Inselanlage in der Gartenhütte mit kleiner 12V Starterbatterie und absolut ohne Netzanbindung - per Definition keine Insel, wenn am selben Grundstück ein physikalischer Netzanschluss (z.B. im Haus) besteht - und muss somit gemeldet werden.
Wenn in der Gartenhütte gar kein Strom liegt, ist der Aufwand nicht als gering einzustufen.
Wobei diese Regelung insgesamt unsinnig ist und rein auf Geldschneiderei aus ist.
anmerkung: Da gibt es eine EU-Richtlinie, nach der allen EU-Bürgern ein diskriminierungsfreier Zugang zur Eigenversorgung ermöglicht werden muß. Diese war bis zum Sommer letzten Jahres in nationales Recht zu überführen. Unsere Regierung möchte hier ganz offenbar alte Seilschaften schützen und leistet lieber Strafzahlungen an die EU.