Null-Einspeisung ohne jegliche Anmeldung: VIC Sonnenspeicher machts vor?

Hallo Allerseits, wer hat den schonmal eine Nulleinspeiseanlage angemeldet von euch? Mein Energieversorger HarzEnergie will immer ein Messkonzept bestätigt haben und gibt eine Reihe Muster mit raus welche natürlich keine Nulleinspeiseanlage enthält. Also als normal Einspeiseanlage anmelden? obwohl ich keinen Einspeisevertrag will.. (–>Hintergrund auf einem Mehrparteien Mietshaus soll für Allgemeinstrom eine Einspeiseanlage gebaut werden(standard) und wenn einzelne Wohnungen wollen wären diese recht einfach als Nulleinspeiseanlagen Netzparallel zu versorgen(Victron Anlage)+ einen Hutschienenzähler zur Abrechnung des günstigen PVStrom Anteils und kleinen Vertrag nach BGB dazu)

Weder mein vertrauter Elektriker noch ich sehen die Möglichkeit eine Nulleinsp. Anlage beim NB durchzubekommen.

Bleibt noch die zwingende Anmeldung im Marktstammdatenregister: Welche Eintragungen sind hier notwendig bei einer Nullensp. Anlage? Ist das eine Sonderanlage? NB wird automatisch informiert und schon haben wir das Problem offiziell.

Aus Ökologische Sicht macht es absolut sind hierfür eine Möglichkeit zu schaffen solche Anlagen offiziell zuzulassen.

Freue mich auf FB zum Thema.

Grüße Mathias

Hier der Auszug was mir das MastR geschrieben hat

Um eine Nulleinspeisung korrekt zu registrieren wählen Sie Teileinspeisung aus. Teileinspeisung ist auszuwählen, wenn der erzeugte Strom teilweise oder vollständig in der Kundenanlage vom Betreiber selbst verbraucht wird.

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sieht vor, dass die Netzbetreiber für Netzbetreiberprüfungen einen Monat nach der Aufforderung durch die Bundesnetzagentur, also einen Monat nach der Zustellung des Tickets (Ticketerstellungsdatum) „Netzbetreiberprüfung gestartet", Zeit haben. Bei EEG- und KWK-Anlagen verschiebt sich der Fristbeginn auf den Zeitpunkt der Übermittlung des Inbetriebnahmeprotokolls durch den Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber. Liegt das Inbetriebnahmeprotokoll noch nicht beim Netzbetreiber vor, beginnt die Frist maximal sechs Monate nach der Aufforderung durch die Bundesnetzagentur.
Weiterhin können Netzbetreiber einen Fristverlängerungsantrag stellen, soweit Ihnen die für die Prüfung erforderlichen Daten noch nicht durch den Anlagenbetreiber bereitgestellt wurden
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Hallo Steffen, danke für deine Ausführliche Antwort. Teileinspeisung hört sich für mich noch nach Einspeisevertrag an. Was macht dann der Netzbetreiber daraus? bzw. ist es möglich dort die Teileinspeisemenge =0 setzen? Die Frage bleibt noch offen ob der Elektriker die Anlage dann noch anmelden muss mit welchem Messkonzept oder reicht das IBN Protokoll das alles Normkonform ausgeführt ist… Die Netzverträglichkeitsprüfung bekomme ich mit der Einspeiseanlage schon geprüft. Letzendlich will ich den Strom an Mieter verkaufen und möglichst wenig einspeisen, Meine Victron Versuchsanlage mit 2 MP2+Speicher bildet das technisch gut ab.

Mfg und Danke

Die übliche Nulleinspeisung ist eine saldierende Nulleinspeisung - es ist daher davon auszugehen, daß irgendwann auf mindestens einer Phase eingespeist wird. Daher ist die Auswahl “Teileinspeisung” durchaus zutreffend.

Anders wäre es, wenn die einspeisende Phase alleine auf Null gesetzt würde. Selbst da kann es bei hohen Lastwechseln zu minimaler Einspeisung kommen, was aus meiner Sicht durchaus tollerabel wäre.

Ja du musst ein NAB stellen und dann die Inbetriebnahmen (Formular E8 PV) ( Formular E3 Stromspeicher) machen. Sobald du über die 4,2 kW Nominalleistung von Speicher kommst, musst die Anlage nach 14a EnWG steuerfähig sein durch den Netzbetreiber.

Untern Strich hat eine Nulleinspeisung nur Auswirkung auf das NAB ( wenn der Netzanschluss ausgereizt ist) der Rest ist wie bei der Teileinspeisung.

Nein. Das ist eine Teileinspeisung, und du speist halt einfach nichts ein. Dem Netzbetreiber ist das letztendlich egal. Dem meldest du brav jedes Jahr den Zählerstand, und der rechnete dann 0 kWh ab.

Oliver

Die Bürokratie für die Nulleinspeisung ist deutlich größer als für die normale Einspeisung. Für Anlagen <30kWp braucht man ja Stand heute kein Gewerbe und Finanzamt-beteiligung mehr. Einfach nutzen. Und wenn du Zugriff auf’s Menü hast, kannst du selbst steuern ob du einspeist oder nicht.
Auch eine Null-Einspeisung speist nicht 0,00 ein. Durch teils träge Regelgeschwindigkeiten sind es hier und da dann doch zwischen 0,0 und 1,xkWh pro Tag.

Sehe Stand heute den Vorteil der Nulleinspeisung nicht mehr.
”Früher”, als man noch ein Gewerbe benötigt hat und sich mit dem Finanzamt rumschlagen musste, war das was anderes… Aber jetzt?

Zur Sache WIE man das Anmeldet: Fragt mal bei “Vic Sonnenspeicher” an. Dort hab ich damals die Unterlagen bekommen. Wären dann für die Anmeldung rund 30 DinA4 Seiten gewesen + das gezuchtel mit dem Elektriker und Netzbetreiber weil der das “normalerweise” nicht hat… Machen tut er das, ist aber nicht der 0815 Standardfall, weswegen die da wenig Bock drauf haben.

Mag mich jemand aufklären?

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Wenn’s richtig gemacht wird, dann schon. Mit einem Hybridumrichter , der gar nicht einspeist, weil es entweder gar nicht kann, oder er passend parametriert wurde, wird garantiert nichts eingespeist.

Oliver