Neuling braucht Support // Vom Nachtspeicher zum Splitklimagerät - was macht Sinn?

Nicht dass da was falsch verstanden wird, ich bin da kein Experte. Ich habe mir das genauso zusammengelesen und nach der nächsten Steuererklärung weiß ich mehr.
Aber so wie ich das verstehe, und dein Link bestätigt das, sind da keine "netzdienlichen" Maßnahmen erforderlich, und genau das macht es einfacher über diesen Weg.
Lediglich der Handwerksbetrieb muss eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, welche die Maßnahmen und deren Notwendigkeit bestätigt

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KI-Gemini sagt:


Ja, diese Möglichkeit gibt es in Deutschland! Du hast das richtig gehört. Es handelt sich um eine steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Hier sind die Eckpunkte, um das Ganze einzuordnen:

  • 20 % der Kosten absetzbar: Du kannst tatsächlich 20 % der Aufwendungen für bestimmte energetische Maßnahmen von der Steuerschuld abziehen.
  • Verteilt über 3 Jahre: Die Steuerermäßigung wird nicht auf einmal, sondern über drei Jahre verteilt gewährt:
    • Im Jahr der Fertigstellung und im Folgejahr: jeweils 7 % der Kosten (maximal 14.000 Euro pro Jahr)
    • Im dritten Jahr: 6 % der Kosten (maximal 12.000 Euro)
  • Maximaler Förderbetrag: Der Gesamtbetrag der Steuerermäßigung ist auf maximal 40.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Das bedeutet, dass die anrechenbaren Kosten maximal 200.000 Euro betragen dürfen (20 % von 200.000 Euro sind 40.000 Euro).
  • Voraussetzungen:
    • Selbstgenutztes Wohneigentum: Die Immobilie muss von dir selbst zu Wohnzwecken genutzt werden.
    • Gebäudealter: Das Gebäude muss bei Beginn der Sanierungsmaßnahme mindestens 10 Jahre alt sein.
    • Fachunternehmen: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
    • Rechnung und Überweisung: Du benötigst eine ordnungsgemäße Rechnung des Fachunternehmens, die per Überweisung bezahlt wurde.
    • Bescheinigung: Das ausführende Fachunternehmen muss dir eine Bescheinigung nach amtlichem Muster über die durchgeführten energetischen Maßnahmen ausstellen. Ohne diese Bescheinigung ist die steuerliche Geltendmachung nicht möglich.
    • Technische Mindestanforderungen: Die durchgeführten Maßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (z.B. bezüglich U-Werten bei Dämmung, Fenstern etc.).
    • Zeitraum: Die Maßnahmen müssen zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 begonnen und abgeschlossen werden.
  • Geförderte Maßnahmen: Dazu gehören unter anderem:
    • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
    • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
    • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
    • Erneuerung der Heizungsanlage (insbesondere auf Basis erneuerbarer Energien)
    • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (wenn älter als 2 Jahre)
    • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
    • Kosten für die energetische Baubegleitung und Fachplanung durch zugelassene Energieeffizienz-Experten (hier können sogar 50 % der Kosten direkt im ersten Jahr abgesetzt werden, bis zu einem Höchstbetrag).
  • Geltendmachung: Die Steuerermäßigung wird in der Einkommensteuererklärung beantragt, und zwar in der Anlage "Energetische Maßnahmen". Du musst diese Anlage für die drei Jahre, in denen du die Förderung in Anspruch nimmst, jeweils ausfüllen.

Wichtiger Hinweis: Diese steuerliche Förderung ist eine Alternative zu den Förderprogrammen der KfW oder des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Du kannst in der Regel nicht beide Förderungen gleichzeitig für dieselbe Maßnahme in Anspruch nehmen. Es ist ratsam, vor Beginn der Maßnahmen zu prüfen, welche Förderart für dich finanziell vorteilhafter ist (Steuerbonus oder direkter Zuschuss/Kredit).


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Nachtspeicherheizungen...

Wenn es mehr günstige Energiepeaks am Tag geben würde, wären das tolle Tagspeicherheizungen, riesige Lasten. :sun: :dashing_away:
Im Sommer zu warm.