Neue pv-anlage

Hallo

Plane im neu gekauften 3Fammienhaus eine 15kw pv +10kw Speicher Anlage

Jetzt sind 3 Zähler verbaut und ich möchte nur noch einen 2Richtungs-Zähler vom Stromanbieter haben. (dadurch nur einmal Netzendgeld)

Ich werde dann 3 zwei-Richtungszähler kaufen und für jede Etage 1 einbauen (bin Elektrotechniker) und kann dann mit den Mieter den Strom abrechnen.

(Netzbezogen und aus der PV anlage)

Geht das Rechtlich und was muss man Noch beachten ?

MFG

Dirk

Dann sollten die Richtungszähler geeicht sein, eine Plombe davor, die Mieter müssen damit einverstanden sein.
Oder hast Du vor den PV-Strom an den Mieter zu verkaufen, recht günstig, dann sind die mit den einfachen Stromzähler sicherlich einverstanden. Wie soll es abgerechnet werden, wenn mal Netzstrom gezogen wird, Pi mal Daumen?

In Deutschland muss der Mieter die "freie" Wahl zwischen Stromanbietern haben. Bei Unterzählern geht das nicht. Aber wo kein Kläger, keine Klage.

L.G.

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Bei einem guten Mieter kein Problem, wenn der seinen eigenen finanziellen Vorteil versteht.

Bei einem schlechten Mieter maximierst du nur den Schaden.
Außerdem weißt du nicht, ob dem Mieter nicht ein eigenes Balkonkraftwerk mit Speicher lieber wäre. Das funktioniert dann natürlich nicht mehr.

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Mieter sind gute Freunde.

Die nicht geeichten dienen nur zur Kontrolle und abrechnung.

Deshalb auch 3 zähler.

Bis zu welcher Ah- Leistung gibt es geeichte 2 richtungszähler .(Soll ja für 3 Wohnungen reichen)

Mein jetziger kann nur 60ah.

@dirk123
sorrx, ich vergaß:
herzlichen Glückwunsch zum Kauf, alles Gute.

Nur meine Erfahrung: für den Tarifzähler zahlst du kein Netzentgelt sondern eine Grundgebühr p.m. Die ist je nach Tarif nicht sehr hoch (um 5 €).

Bei mir war es ein 2 Familienhaus und die 2te Wohnung wurde in der Familie vermietet. Solange ging es gut. Später hab ich an "Fremde" vermietet. Wir kamen gut klar, doch da mit den Betriebskosten auch der Strom abgerechnet wird, fiel die Abrechnung höher aus, als bei anderen Mietwohnungen. Das irritierte die Mieter. Beim nächsten Mieterwechsel hab ich die Anlage ändern und einen 2te Tarifzähler einbauen lassen. Damit war ich nebenbei das Inkasso Risiko los. Zumn Glück hatte ich immer ordentliche Leute, die nie säumig wurden. Aber das kann auch anders kommen und dann läufst du nicht nur deiner Miete, sondern auch den Stromkosten hinterher.

Fazit: mehr Tarifzähler kosten zwar etwas mehr Geld, doch schaffen sie Rechtsklarheit und nehmen dem Vermieter etwas von Risko des Forderungsausfalls. Das kannst du je nach Lage immer noch umbauen.

L.G.

ich mags gar nicht glauben :face_with_open_eyes_and_hand_over_mouth:

Zähler gibts nicht mit "Ah-Leistung" die können bis zu xyAmpere messen und zählen kiloWattStunden. Wozu 2-Richtungszähler? bekommt jede Wohnung eine eigene Solaranlage?

verkaufe den Solarstrom an die mieter

Ok ich meine Ampere pro phase

bei dem aus dem Netzbezogenen Strom das gleiche wie ich bezahle und aus der pv anlage gibt es Rabatt. (deshalb " Richtungszähler)

Das wird nicht funktionieren. Der Strom geht immer aus einer Richtung durch die Wohnungszähler.

Oder baust du in jede Wohnung eine PV Anlage?

Immer dran denken, beim Geld hört die Freundschaft auf. :pensive_face:

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der strom wird für das ganze haus von der pv- anlage eingespeist.

... und bei Westmark die Verwandschaft.

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Ich sehe nicht, wie man mit schlichten Zählern ermitteln können soll, wie hoch jeweils der verschiedene Anteil an PV Strom ist, speziell bei der WP. Egal wie kaskadiert wird. Müsste man wohl zumindest monatlich erfassen, wenn man da nicht in Echtzeit rechnen will:
PV Selbstversorger Zeit: Anteile der Parteien und WP werden mit PV Preis bewertet
Nov-Feb: analog mit Netzpreis
Dazwischen: gewichtet mit dem Anteil der PV Erzeugung am Gesamtverbrauch, ggf alle Monate so.
Oder einen Teil der PV fest für die vermietete Wohnung installieren ohne Abrechnung und WP mit Netzpreis aufteilen.

Uh, sowas kompliziertes.

Ich sehe da schon eine Lösung. Er will letztlich eine Überschusseinspeisung für die Mieter machen. Die Mieter bekommen dann den Überschussstrom vergünstigt von ihm, ansonsten müssen sie kaufen. Die PV-Anlage hängt hinter dem Zweirichtungszähler des Vermieters.

Also:

  • Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber der misst wieviel exportiert wird und importiert wird
  • ein Zweirichtungszähler beim Vermieter dran der beispielsweise 1Std.-Werte nimmt
  • zwei Einrichtungszähler bei den Mietern (die werden keine BKW nutzen dürfen, weil sie keinen eigenständigen Zähler beim Netzbetreiber haben. WENN Sie ein BKW hätten, dann kann das nur vom Vermieter angemeldet werden. 2 Stück gehen also nicht. Weil sie nicht gemeldet werden können, das nur als Zusatzinfo)

Dann werden die 15-Min Werte genommen und gegen gerechnet. Also wird dann:
Zähler 1(Vermieter) 9:00 - 10:00 : 2kWh Einspeisung
Zähler 2(Mieter1) 9:00 - 10:00: 0,3kWh Verbrauch
Zähler 3(Mieter2) 9:00 - 10:00 0,8kWh Verbrauch

Fazit: Der Vermieter kommt zuerst an seinen PV-Strom, er hat die Anlage gebaut. Was über ist, bekommen die Mieter. Hier wird beides gedeckt. Ergo: die 1,1kWh gedeckt; 0,9kWh gehen ins Netz. Wenn beide beziehen kann man mit dem Schlüssel 50:50 rechnen.
Beispiel:
Z1: 2kWh raus
Z2: 2kWh rein
Z3: 2kWh rein
Dann sind 2kWh von der PV, Z2 bekommt 1kWh und Z3 bekommt 1kWh.
Z1: 2kWh raus
Z2: 2kWh rein
Z3:1kWh rein
Bleibt dann so. Z2 bekommt 1kWh zugewiesen und Z2 bekommt 1kWh zugewiesen. Auch wenn Z2 mehr verbraucht.

Alternativ ist natürlich, wenn alle drei die PV gekauft haben. Dann könnte man so agieren:
Zweirichtungszähler Netzbetreiber
PV-Anlage einen separaten Zähler mit Stundenwerten
alle drei Zähler bekommen einen Verbraucherzähler mit Stundenwerten

Was von der PV kommt wird /3 geteilt.

Was ich sagen kann, so oder so, es ist teilweise "unfair". Das liegt in der Natur der Sache. Denn was passiert bei folgendem Fall:
PV-Anlage erzeugt 10kWh.
Z1 verbrauch 5kWh, Z2 verbraucht 3kWh und Z3 verbraucht 2kWh. Dann würde Z1 mehr günstigen PV-Strom bekommen als die anderen beiden. Drehen die nun ihren Stromverbrauch auch auf, kommen vielleicht alle auf 5kWh, dann werden alle drei jeweils 3,33kWh günstigen PV-Strom haben aber jeder 1,67kWh aus dem Netz ziehen müssen.

Wenn ihr das versteht und das nicht zu wirr ist.

ich kaufe für jede Wohnung einen 2 Richtungszähler der nur für interne Abrechnung sein soll.

Kannst du machen, aber warum 2-Richtung?

Das geht in Richtung der Echtzeitversrbeitung. Bekommt man die so von der Stange? Software, DSVGO …?

Und wie willst Du die Abrechnung damit dann machen?

Mein Ansatz wäre, wenn sich alle einig sind.

Große PV mit genug Speicher und brauchbarer Datenerfassung über Bezug / Einspeisung.

Alle Zähler werden in festgelegten Intervallen abgelesen und dokumentiert.

Vorrang auf den selbst erzeugten Strom hat der Eigentümer.

Der Mieter zahlt maximal den Bezugspreis. Wenn pro Ableseintervall "Strom übrig war", zahlt der Mieter dafür einen vorher festgelegten Preis.

Unterm Strich zahlt der Mieter keine Grundgebühr und zeitweise weniger als bei eigenem Anschluss.

Bei irgendwelchen Diskussionen, eigener Anschluß/Zähler beim VNB für die Mietwohnung. Dann bleibt dem Mieter die Option auf eigene PV.

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Alternativ: ey Mieter ihr zahlt bei mir immer 3 cent weniger pro kWh als beim günstigsten (1 mal jährlich Verivox) und keine Grundgebühr im Monat?

Und die Aufteilung PV/Netzstrom lässt man sein/ignoriert man.

Die Mieter haben es immer billiger, der Vermieter kann seinen PV Strom günstiger verkaufen - besser alsneinspeisen (hatte ja auch Aufwände durch kauf/Wartung)

Nur das Finanzamt konnte unglücklich sein?

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