Statt Unterstützung für dringend nötige Speicher verbietet die NETZ-NÖ durch ein vorgefertigtes (um nicht zu sagen vorgeschriebenes) Betriebskonzept Speichern pauschal erst mal alles was im Netz Sinn machen könnte.
Da steht ja nun nicht „Dieses Konzept ist für alle Speicher verpflichtend“, sondern „Ihr Betriebskonzept…“.
Vielleicht haben die ja noch andere.
Oliver
Jetzt komm ich mit. Du hast nur einen Speicher angemeldet.
Und du musst nun eine Nulleinspeisung gewährleisten, weil der Speicher nicht ins Netz speisen darf. Wenn der Speicher das nicht kann musst du wohl nen Wechselrichter kaufen und nutzen um darüber den Speicher zu betreiben. Das wäre aber nen Ding.
Wie misst denn dein Speicher dein LOAD? Mit CT-Klemmen?
PS: Kannst du den Speicher denn nach TOR anschließen? Das wird doch eh ein Elektriker gemeldet haben oder?
Da der Speicher nur eigenerzeugte Strom speichern darf, muß es da ja noch irgend etwas anderes geben.
Oliver
Ich überlege gerade. Er hätte sich eine USV besorgen können. Diese an sein Hausnetz anschließen, dann kann er das auch über das Netz laden. Der Verbraucher wird hinten drangesteckt an die Steckdose (nicht aber Rückwirkung zum Netz).
Wenn das der Standardschrieb von NetzNÖ wird, wollen sie alle variablen Anbieter rauskicken. Ich denke, da muss mal einer klagen
Der Text kam bei einem Standard-Netzantrag für eine PV mit Speicher genau so daher.
kein Hiweis auf altrnative Möglichkeiten.
Das neue ElWG (tritt tw. erst mit Jahreswehcsel 2026/27 bzw. 1. Okt. 26 in Kraft) soll “netzdienliche” Soeicher ermöglichen (bzw fördern), netzdienlich scheint für NTZ-NÖ erst mal sehr eingeschränkt zu sien. Sinnvoll wäre mE.:
- Jederzeit uneinegschränkter Netzbezug (man lädt ja nur wenn die Preise niedrig sind zB. in der Mittagsspitze bei einem Börsetarif oder ggf. in der Nacht zw. 23:00 und 5 Uhr mit seiner Bezugsleistung, zB 4kW beim Haushalt).
- Rückliefern ins Netz von selbst erzeugtem PV-Strom (in der Nacht um den Speicher leer zu kriegen, zB in eine EEG oder eine BEG um deren nacht-grundbedarf zu decken. Hier gibt es die Hürde, dass eine EEG nur erneuerbaren Strom einliefern darf, durch den Bezig aber angeblich niemand sagen kann ob es nicht fossiler Strom ist (bzw. die herkunftsnachweise durch den Bezug nach aktuellem Recht auch bei eienm Speicher verfallen. Ich denke eine 800W (unter TOR TypA) Geringfügigkeitsgrenze für´s Einliefern wäre sinnvoll und jedenfalls ein ok wenn nachweislich nur Ökostrom bezogen wird.
Jedenfalls sind alle guten Wege unsere Speicher hilfreich einzusetzten erst mal blockiert so woe es für mich aussieht, außer PV-Eigenerzeugung zeitl. zu verlängern.Fritz Herzog, A-2120
Hier wird extrem viel gemischt. Du kannst auch ggf. mit 22KW aus dem Netz ziehen. Die 4KW sind ungemessene Leistung. Wenn du den Herd anmachst hast du auch mehr als 4KW. Das bedeutet, du könntest auch den Akku mit mehr laden.
Der Text kam bei einem Standard-Netzantrag für eine PV mit Speicher genau so daher.
Mein neuer Netzvertrag ist genau 2 Monate her. Bei mir gibt es einen solchen Passus nicht.
Die Frage bleibt aber, was der Elektriker eingetragen hat und um was für einen Speicher es sich handelt. Ich kann mir das vorstellen, wenn beispielsweise ein Wechselrichter mit PV genutzt wird, und dann ein einzelner AC-Akku der aber letztlich dann nicht am Wechselrichter hängt, sondern parallel. Denn dann ist er m.u. direkt am Netz. Daher meine Frage, um was es generell geht.
An meinem WR hängt ein 15kWh Akku und ich darf nachts mit vollen 13KW einspeisen wenn ich genug Akku hätte und genug erzeugt würde von der PV.
Mal nachfragen, was man tun muss, um den Speicher auch übers Netz zu laden und entladen zu können ging nicht?
Oliver
Versuchs mal. Die Netz NÖ hat da nur Leute sitzen die ihre Standardtexte ablassen. Und der e-control ist alles wurscht. Er kanns versuchen, meiner Meinung nach ist der Ansprechpartner aber der zuständige Elektriker. Denn ohne einen konzessionierten Elektriker kann die Anlage weder abgenommen, noch ans Netz angeschlossen werden. Der konz. Elektriker hat einen vollkommen anderen Zugriff auf die Eingabemasken beim Netzbetreiber als der Endkunde.
Das Thema an sich gibts ja in D genauso. Die Standard-PV mit Akku und Messkonzept „einfacher Zweirichtungszähler“ zählt jede eingespeiste kWh als durch erneuerbare Energie erzeugt, die dann entsprechend verbucht und vergütet wird. Da darf genauso wenig übers Netz ge- und entladen werden.
Will man was anderes, muss man was anderes beantragen. Von sich aus weiss der Netzbetreiber das nicht, und automatisch geht da gar nichts.
Oliver
In tirol läufts genau andersrum mittlerweile. Man kann seinen Speicher dem Netz zur Verfügung stellen in beide Richtungen, und am Börsenpreis mit verdienen. Vielleicht weils München mit versorgt?
ist ein Vertrag von voriger Woche (nicht meiner)
is eh ein elektriker
wenn der Fördertermin naht und Du für Sprechstunden einen Termin beantragen musst weil sie nicht durchverbinden und damit keine tel.-Auskunft geben…
Und was sagt der dazu?
ist für ihn neu. Bisher haben Sie immer nur mündlich abgelehnt wenn Du Rückspeisungaus Batterie ankreuzen wolltest (was mE. auch möglich sein muss). Haben dann den neuen Antrag ohne Rückspeisung genehmigt.
