Neue Ladesäulenverordnung (LSV) ab 2026

Hallo,

ich habe aktuell festgestellt, dass seit dem 01.01.2026 eine neue Ladesäulenverordnung gültig geworden ist: LSV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Es gibt dort unter §2 Punkt 2 eine Änderung bei der Begriffsdefinition, was ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt ist:

„öffentlich zugänglicher Ladepunkt“ ein Ladepunkt, der sich an einem Standort oder in Räumlichkeiten befindet, die der Allgemeinheit zugänglich sind, unabhängig davon, ob sich der Ladepunkt auf öffentlichem oder privatem Grund befindet, ob der Zugang zu dem Standort oder den Räumlichkeiten Beschränkungen oder Bedingungen unterliegt und ungeachtet der für die Nutzung des Ladepunkts geltenden Bedingungen;

Demnach darf ich jetzt meine Ladesäule auf der Einfahrt auch öffentlich zugänglich nennen, bei der BNetzA melden und ins Roaming packen lassen? Auch wenn ich ein Schild aufstelle: “Parken nur für Hausbewohner erlaubt.”

In der 2023er Fassung, gültig bis 31.12.2025 war dies noch ausgeschlossen:

Im Sinne der Verordnung ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt; der Personenkreis wird nicht allein dadurch bestimmt, dass die Nutzung des Ladepunktes von einer Anmeldung oder Registrierung abhängig gemacht wird;

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/2023-07/LSV_230617.pdf

Was steckt dahinter? Mir erscheint die Änderung nicht sinnvoll. Oder übersehe ich etwas? Will man im Sinne der hocheffizienten Dieselmotoren den E-Autofahrern noch ein paar Stöcke in die Speichen werfen?

Ich habe in letzter Zeit mehrfach erlebt, dass in den üblichen Apps als frei angezeigte Ladepunkte tatsächlich aber nicht nutzbar sind, da der Ladepunkt nicht zugänglich war. Insbesondere eon drive Wallboxen scheinen bei Ferienwohnungen, wo Stellplätze knapp sind, gerne installiert zu werden. Ein Schelm wer hier einen Zusammenhang mit der aktuellen Bundespolitik sieht.