Hier habe ich etwas Info mal mit einer Prise Meinung angewürzt, weil da IMO schon wieder Unheil für alle Akku-Selberbauer droht:
Die NFPA-Standards sind vergleichbar mit den DIN- und VDE-Normen.
Sie haben in den USA allerdings besonderes Gewicht, weil sie durch formales Erwähnen in den örtlichen Bauvorschriften ("Building Codes") in den meisten Fällen Gesetzeskraft erhalten [*1]
Für uns interessant: Im Gegensatz zu DIN und VDE sind die NFPA-Normen eingeschränkt für Jedermann im Internet lesbar (nach persönlicher Registrierung).
Die NFPA 855 (2023) ist besonders interessant für alle Konstrukteurinnen und Konstrukteure von DIY-Speicherlösungen mit Li-Ionen-Batterien:
Einen Direktlnk zu einem PDF davon habe ich über Google ebenfalls gefunden, als ich nach "nfpa 855 2023 pdf" gesucht hatte, zweiter Treffer oder so, aber es könnte sich dabei um eine nicht von der NFPA lizenzierte Kopie handeln, deshalb hier natürlich nur rein informativ.
Darin geht es um den Brandschutz und um den Explosionsschutz, und weil die NFPA uns da wohl zeitlich etwas voraus sind, ist dies ein guter Maßstab für kommende Bauvorschriften in Deutschland, die inhaltlich vermutlich starke Überschneidungen haben werden.
Fraunhofer ISE ist an der NFPA 855 explizit involviert, d.h. die Deutschen Regulierer und Selbstregulierer der selbstregulierten Industrie sind da ziemlich sicher alle im Bild, was da abgeht.
(Und mangels kompetenter Baubehörden wird der Aufwand wohl auf die Verteilnetzbetreiber abgewälzt werden, und die werden den Aufwand indirekt über irgendwelchen verkorksten Zertifizierungen o.ä. wiederum auf die Endkunden abwälzen)
Konkret interessant sind z.B. die gestaffelten Maximalgrößen für Batteriespeicher in Wohngebäuden, wie und wo diese aufgestellt werden dürfen.
Dazu möchte ich den Abschnitt 15.5 (PDF Seite 34) zitieren:
15.5 Energy Ratings.
15.5.1 Individual ESS units shall have a maximum stored
energy of 20 kWh.
15.5.2 The aggregate rating of the ESS shall not exceed the
following for each location listed:
(1) 40 kWh within utility closets, basements and storage or
utility spaces
(2) 80 kWh in attached or detached garages and detached
accessory structures
(3) 80 kWh where outdoor wall mounted
(4) 80 kWh where outdoor ground mounted
15.5.3 ESS installations exceeding the individual or aggregate
ratings allowed by 15.5.1 or 15.5.2 shall comply with Chapters 4
through 9.
==> Ab 80 kWh wird es also vermutlich haarig für alle DIY- und Kleingewerbe. Denn da kommt dann eine Fülle von Anforderungen, wie weitere Zertifizierungen, "Large Scale Fire Testing" (Da darf man von 100.000 Euro/USD aufwärts je Test ausgehen) und Einführung eines organisierten Gefahren- und Risikomanagementsystems.
Das nennt sich dort: "Hazard Mitigation Analysis (HMA)" (das kann z.B. die FMEA-Methode sein, die Hobbybastler aus der Funktionalen Sicherheit kennen) und ein "Fire Risk Assessment (FRA).
==> Das dürfte dann ein weiterer, regulatorischer K.O. für jedes DIY-Projekt über 80 kWh sein
Ab 600 kWh soll dann eine behördliche Genehmigung fällig sein, siehe Table 9.4.1 Maximum Stored Energy.
Zu den Anwendungsfällen auch siehe folgende Absätze z.B. Table 9.5.1 Indoor ESS Installations.
==> Mandatory "Fire control and suppression" heißt, dass eine Löschanlage, z.B. Sprinkler, verbaut sein muss!
4.9.2 Sprinkler System. Sprinkler systems shall be installed in
accordance with NFPA 13 or equivalent.
Die technischen Einzelmaßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung finde ich ansonsten durchaus sinnvoll, z.B. die Ventilation von wasserstoffhaltigen Brandgasen im Falle des thermischen Durchgehens eines Akkus zum Vermeiden von Knallgasexplosionen.
==> Da fehlt es aber wohl derzeit an geeigneten, brandsicheren, akkugestützten, explosionsgeschützten und kostengünstigen Abluftgebläsen für den Hobbybereich.
Die Ventilation muss z.B. explizit ausreichend lange löschwasserbeständig sein, weil das meiste Knallgas erst dann entsteht, wenn so ein Lithiumbasierter Akku mit Wasser gelöscht wird (das Wasser reagiert mit dem Alkalimetall) und mit CO2 kann man Li-Ion-Brände wohl kaum löschen.
Die kWh-Grenzen sind aber vermutlich schon für viele Handwerksbetriebe wie Bäckereien viel zu klein.
Dieser Absatz von Seite 13 zeigt ansonsten noch einmal, dass es richtig schwierig für alle Hobbybastler wird:
4.6.1 Listings.
ESS shall be listed in accordance with
UL 9540, unless specifically exempted in other sections of this
standard.
4.6.2 Repairs.
4.6.2.1 Repairs of ESS shall only be performed by qualified
persons and documented in the maintenance,vtesting, and
events log required in 4.2.3. [...]
4.6.3 Retrofits.
[...]
==> "Listed" heißt für die USA und GB, dass die Komponenten vom UL zertifiziert sein müssen
==> Für Deutschland heißt das dann wohl TÜV oder ähnliche Zertifizierer
Nachrüstungen sind natürlich auch betroffen.
OK, die Logbuchpflicht geht ja noch, aber was "qualified persons" heißt, kann man sich leicht ausmahlen, unter drei Jahren Ausbildung im Innungshandwerk wird das in Deutschland wohl nicht verstanden werden, und dass die Handwerkszünfte da fest ihre Hand drauf halten werden ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Auf die allgemeine Absurdität, verbindliche Sicherheitsvorschriften, die von Jedermann beachtet werden müssen oder sollen, als geistiges Privateigentum von einflussreichen Hersteller-Oligopolen aufzufassen und unerlaubte Verteilung und Verbreitung unter Strafe zu stellen, möchte ich natürlich an dieser Stelle gerne erneut hinweisen. Dabei geht es nicht nur um die Wettbewerbsverzerrungen von irgendwelchen zugekoksten Möchtegern-Oligarchen im Weißen Haus, sondern auch ist es wegen der Vielzahl dieser Standards für normale Menschen (=Hobby und Kleingewerbe oder Start-Ups ohne großes Kapital) quasi unmöglich, darauf Zugriff in dem Umfang zu erhalten, der für die (gesetzlich geforderte) Sorgfalt erforderlich wäre.
[*1]: Dass die Normen Gesetzeskraft erhalten, heißt in Deutschland, dass das Gesetz komplett inhaltslos nur auf die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" verweist. In den USA nennt sich das "Incorporation by Reference":
Und ja, in den USA inst das wenigstens offene und ehrliche Korruption, denn auf der letzten Seite des Regierungspapiers steht ziemlich unmißverständlich, dass das Interesse des Staates und somit der Allgemeinheit im Zweifel in der zweiten Reihe hinter den Interessen der privaten Selbstregulierung zurückstehen muss:
18. Agencies should be alert to the possibility that some part of their regulations may inadvertently conflict with a requirement incorporated by reference. When drafting regulations, agencies should avoid or resolve any such conflicts
(Ja nee, klar, besser noch, die Gesetzgeber müssen in vorauseilendem Gehorsam die Bauvorschriften so schreiben, dass sie der Industrie passen)
Neben der NFPA 855 könnte dann auch die UL9540 und die UL9540A interessant sein, dazu bin ich heute leider nicht mehr gekommen.