Hallo liebe Leute,
ich hoffe ich darf dieses Thema nochmal wiederbeleben.
Im Prinzip ist die Frage gleich oder ähnlich wie die vom Post-Eröffner.
Ich habe im Mai 2024 mein Balkonkraftwerk bei der BNetzA angemeldet und in Betrieb genommen.
Im Laufe des Jahres wurde dann der alte Ferrariszähler durch den Netzbetreiber getauscht, gegen einen digitalen Zweirichtungszähler.
Eig. dachte ich, dass die Sache damit erledigt gewesen sei.
Im Dezember habe ich dann aber ein Schreiben vom Netzbetreiber bekommen, in dem ich aufgefordert wurde, den Einspeise-Zählerstand (Zählwerk 2.8.0) mitzuteilen, wegen der "Abrechnung".
Meine Frage ist also nur:
Ist es immer noch so, dass man auch Balkonkraftwerkbetreiber den eingespeißten Strom vergütet bekommt?
Ich habe hier zumindest den Vorteil, dass ich mich nicht als Kleingewerbe inkl. dem ganzen Steuergedöns registrieren muss.
Zumindest stand davon nichts in dem Schreiben vom Netzbetreiber.
Es ist bei mir aber ebenfalls so, dass der Betreiber des Balkonkraftwerkes, also ich, nicht gleich dem Stromanschlussinhaber ist.
Hier könnte also nichts verrechnet werden, so wie das hier von einigen geschrieben wurde.
Ich dachte eig. die Vergütung für Balkonkraftwerke wäre in irgend einer der ganzen Novellen dazu weggefallen, ist dem also nicht so?
Weiß hier irgend jemand genauer den aktuellen Stand?
Ich habe mittlerweile auch schon eine 2. Aufforderung die eingespeißten kWh zu melden.
Allerdings hatte ich da auch mal nachgefragt, wozu ich das melden soll.
Die Aussage war allerdings nicht sehr hilfreich, nur so lappidar:
"Wir müssen das an unseren übergeordneten Netzbetreiber (TenNet) weitermelden."
Davon, dass ich dafür also Vergütung bekommen würde, hat mir keiner was gesagt.
Vielen Dank schonmal.