Netzbetreiber untersagt befreiung von 70% Regel

Hallo, ich hab ein wie ich finde etwas absurdes Problem: Ich hab vor ein paar Monaten ein Haus mit bestehender PV-Anlage gekauft. Die Anlage hat 4.55 kWp (also weniger als 7 :slight_smile:), und ist vor 14.09.2022 in Betrieb genommen wurden. Mir ist dann irgendwann aufgefallen dass die Anlage noch wegen der 70% Regel auf 3.185 kWp gedrosselt ist, also habe ich meinem Netzbetreiber einen kurzen Schrieb mit Antrag auf Befreiung von dieser Regel geschickt. Jetzt das Problem: Der Netzbetreiber antwortete, dass dies “nach der aktuellen Gesetzgebung nicht mehr möglich” sei. Ich hab dann nochmal nachgefragt worauf sich da bezogen wird und die Antwort war, dass es ja jetzt die 60% Regel gibt und daher die Aufhebung der 70% Regel nicht mehr möglich sei (???), aber dass ich keine “Umrüstung” auf 60% vornehmen müsse (warum auch?).

Daher meine Frage: ist da irgendetwas dran, dass die Aufhebung nicht mehr möglich ist oder gehe ich recht in der Annahme, dass ich spätestens jetzt, wo ich das dem Netzbetreiber mitgeteilt habe, ruhigen gewissens die 70% aus der Wechselrichter Konfiguration entfernen darf?

Ich hätte ja gesagt, der Netzbetreiber halluziniert, aber

Dumm gelaufen. Ich hätte dem Netzbetreiber ja gar nichts mitgeteilt, und einfach gemacht. Du hast das Haus mit der Anlage gekauft, und da gar nichts dran verändert…

Oliver

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Uff, ja danke schon mal fürs raussuchen. Klingt tatsächlich so als ob die 70% bleiben solange da nichts im Keller hängt womit der Messbetreiber das dynamisch steuern kann.

Mich würde es ja nicht stören wenn das nur die eingespeiste betreffen würde, aber bei dem vorhandenen Wechselrichter lässt sich nur die gesamte Leistung deckeln, und da nervt es mich dann (aus Prinzip) schon wenn ich im Hochsommer Strom einkaufen muss weil ich den eigenen nicht nutzen darf…

Ja, ist tatsächlich so. Bis zu einem bestimmten Termin konntest du deine Anlage von der 70% Abregelung befreien lassen. Nach dem neuen eeg geht das nicht mehr.