Hallo, ich hab ein wie ich finde etwas absurdes Problem: Ich hab vor ein paar Monaten ein Haus mit bestehender PV-Anlage gekauft. Die Anlage hat 4.55 kWp (also weniger als 7
), und ist vor 14.09.2022 in Betrieb genommen wurden. Mir ist dann irgendwann aufgefallen dass die Anlage noch wegen der 70% Regel auf 3.185 kWp gedrosselt ist, also habe ich meinem Netzbetreiber einen kurzen Schrieb mit Antrag auf Befreiung von dieser Regel geschickt. Jetzt das Problem: Der Netzbetreiber antwortete, dass dies “nach der aktuellen Gesetzgebung nicht mehr möglich” sei. Ich hab dann nochmal nachgefragt worauf sich da bezogen wird und die Antwort war, dass es ja jetzt die 60% Regel gibt und daher die Aufhebung der 70% Regel nicht mehr möglich sei (???), aber dass ich keine “Umrüstung” auf 60% vornehmen müsse (warum auch?).
Daher meine Frage: ist da irgendetwas dran, dass die Aufhebung nicht mehr möglich ist oder gehe ich recht in der Annahme, dass ich spätestens jetzt, wo ich das dem Netzbetreiber mitgeteilt habe, ruhigen gewissens die 70% aus der Wechselrichter Konfiguration entfernen darf?