Hallo,
ich habe leider Probleme mit meinem Netzbetreiber. Einzelne Informationen finde ich natürlich im Netz, wäre aber dankbar für Tipps, wie ich mich verhalten soll.
Folgendes ist die Situation:
Um Problemen aus dem Weg zu gehen, wollte ich meine Balkon PV ganz offiziell anmelden.
Ich habe dem Netzbetreiber alle Daten des Inverters (APSystems DS3-S) und der Messtelle geschickt. Ich habe mittgeteilt, dass die Anlage in 14 Werktagen in Betrieb geht und ich einer in Rechnungstellung des Zählertausch widerspreche.
Nachdem nie Antwort kam, habe ich dort eben angerufen. Antwort des Netzbetreibers:
Es ist eine Vollabnahme vor Ort nötig, für welche Gebühren anfallen, es muss der vor erst 6 Wochen verbaute Zwei Richtungs Zähler ersetzt werden, was Gebühr kostet.
Der Termin für die Abnahme/Inbetriebnahme ist erst im Oktober möglich!
Als ich entgegnete, dass dies nicht rechtskonform ist, wurde der Kollege frech und meinte dann könne er mir die Inbetriebnahme auch verweigern.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Ich bereu gerade so sehr, dass ich das ganze überhaupt anmelden wollte. Dafür noch extra einen sau teuren Inverter mit Zulassung gekauft......
Grüße
Yves
Was leider Mal wieder bestätigt:
Die wollen garnicht, dass man anmeldet.
Die wollen, dass man es lässt.
Kommt stark auf den Netzbetreiber an. Generell sollen die Zähler in DE bis zu einem Datum X gegen digitale Zähler getauscht werden daher fände ich es frech wenn hier der Netzbetreiber eine Rechnung stellt.
Manche nehmen auch eine jährliche Zählergebühr. Bei meiner damaligen Anlage hat mich das zumindest über Westnetz nichts gekostet, mein Vater der nun meine ehemalige Anlage aufgebaut hat musste auch nichts beim Netzbetreiber zahlen (liegt ja in deren Interesse das der Zähler auf dem neusten Stand ist und nicht rückwärts dreht)
Das ist Unsinn was der Netzbetreiber da will, nix zahlen!
Wenn der meint, er müsse den Zähler wechseln, dann ist das sein Problem, es sei den du hast gesagt, du möchtest einen modernen Zähler.
Frage mich auch, wenn du schon einen hast, ist das kein Zweirichtungszähler der schon verbaut war?
Der vor ein paar Wochen verbaute Zähler ist ein eHZM der 1.8.0 und 2.8.0 zählt. Von der Faktenseite also alles gut.
Die Stadtwerke bleiben aber dabei, dass er gewechselt werden muss, da er "intern nicht für PV freigeschaltet ist" :lol:
Außerdem wäre das ja sowieso egal, ich möchte ja keine Vergütung für das bisschen, was eingespeist wird. Vorgeschrieben ist doch sowieso nur die Rücklaufsperre.
Ich hab bei dem Laden nicht nur das Gefühl, dass die nicht wollen, sondern auch einfach keine Ahnung haben. Sind eben Dorfstadtwerke...
Kann ich nicht hingehen und nach erneuter Fristsetzung von 14 Tagen einfach in Betrieb nehmen? Die Anzeige ist erfolgt und unter 600W brauche ich doch eh keine Genehmigung?!
Ich würde überhaupt nichts machen. Dein Anruf war schon völlig überflüssig.
Du hast dem Netzbetreiber das BKW angezeigt und das war es für dich.
Marktstamm eintragen und zuschalten.
Eine Genehmigung des Netzbetreibers ist nicht erforderlich.
Was er mit seinen Zählern umhertauscht oder nicht, braucht dich nicht zu kümmern.
Die Stadtwerke bleiben aber dabei, dass er gewechselt werden muss, da er "intern nicht für PV freigeschaltet ist"Gibt's hier keine Bereich für Humor?
Ich würde überhaupt nichts machen. Dein Anruf war schon völlig überflüssig.Das sagt mir mein Rechtsempfinden auch, aber ist das tatsächlich rechtssicher? Der Netzbetreiber hat ja schon jetzt Drohungen ausgesprochen...
Du hast dem Netzbetreiber das BKW angezeigt und das war es für dich.
Marktstamm eintragen und zuschalten.
Eine Genehmigung des Netzbetreibers ist nicht erforderlich.
Was er mit seinen Zählern umhertauscht oder nicht, braucht dich nicht zu kümmern.
Ich hab's schonmal gesagt, die Verbraucher Beratung in Hannover beherbergt auch die juristische Abteilung, die Telefon und Versorger überwacht und typischerweise die Abmahnungen in hoher 5 Stellinger Höhe ausspricht.
Ruf die doch Mal an, sprich mit denen, ich hoffe dass sie Interesse haben.
Und selbst wenn nicht, schreibe höflich die bekannten Fakten und rechtlichen Hinweise zusammen, schicke es dahin, und eine Kopie an den Versorger.
Ich kenne einen Fall, wo ein Internetbenutzer, nach Stress mit seinem Anbieter, nach entsorechender Mail in nur 2 Stunden kontaktiert wurde, von zwei verschiedenen Stellen und sowohl auf Telefon als auch per Mail.
Es wäre doch Mal interessant, ob das im Falle der bkw Verhinderung auch so gut funktioniert.
aber ist das tatsächlich rechtssicher?Natürlich nicht. Es ist schlicht meine Meinung, wie ich es machen würde.
Wie Carolus schon schreibt Verbraucherzentrale, oder Anwalt, wenn du da etwas vorsichtig bist.
Ausserdem hat dein Versorger nix zu melden, der Netzbetreiber ist dafür zuständig.
Ich würde das auch nur melden, wenn du es denn schon gemacht hast und gut. Ggf. noch die Dokumente zum WR, aber auch da reicht die Angabe des zugelassenen Gerätes.
Was wollen die machen, abschalten? Da würde sich aber einige Zeitungen drüber freuen über so einen Bericht...
Der vor ein paar Wochen verbaute Zähler ist ein eHZM der 1.8.0 und 2.8.0 zählt. Von der Faktenseite also alles gut.Vermutlich ist auf der Rückseite ein Jumper, mit dem man das umschalten kann, zumindest würde es mich nicht wundern. Dazu muß er abmontiert werden, zurück ins Werk (natürlich mit einem Auftrag, der erst mal von fünf Sachbearbeitern bearbeitet werden muß). Natürlich kann man dem nächsten Kunden keinen "gebrauchten" Zähler zumuten, also wird der Zähler schlicht und einfach verschrottet und durch einen neuen ersetzt.
Die Stadtwerke bleiben aber dabei, dass er gewechselt werden muss, da er "intern nicht für PV freigeschaltet ist" :lol:
Kann ich nicht hingehen und nach erneuter Fristsetzung von 14 Tagen einfach in Betrieb nehmen? Die Anzeige ist erfolgt und unter 600W brauche ich doch eh keine Genehmigung?!Mit der Rücklaufsperre ist es in jedem Fall keine Straftat mehr, aber vermutlich wird der Netzbetreiber angepi*t sein, wenn...ja...wenn er es überhaupt bemerkt. Da es hier aber nur um Kleinstmengen geht und Du die nicht mal bezahlt haben willst...
Was wollen die machen, abschalten? Da würde sich aber einige Zeitungen drüber freuen über so einen Bericht...Oh, der Schuß kann ganz gewaltig nach hinten losgehen. Wenn ich mir überlege, was heutzutage manche sog. "Experten" in Interviews für einen Quark absondern... Da würde sich bestimmt irgendein Pressesprecher finden, der nicht mal das ohmsche Gesetz kennt, aber von einem vermeintlichen Brandrisiko erzählt.
Daniel
Nachdem Win mich eben durch das Aufräumen des Forums noch einmal auf mein Erstlingswerk hier aufmerksam gemacht hat, boch kurz wie es weiter ging:
Ich habe meinen Anwalt mit ins Boot geholt und auch gleichzeitig alle Verträge bei den Stadtwerken gekündigt.
Nach einigen Schriftwechseln zwischen Anwalt und Stadtwerken, sagte mir dieser er sei von "Der Dummheit dieses Versogers" so gut unterhalten wie selten in solchen sonst eher langweiligen Fällen.
Nach 2 Monaten kam schließlich das Schreiben, dass man "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" auf eine Berechnung des Zählertausches und weitere Kontrollen verzichte, sowie mich weiterhin aus allen meinen Verträgen zum Wunschtermin entließe.
Bevor ich Verträge mit anderen Versorgern Eingängen bin, habe ich das BKW aus dem Marktkammdatenregister gelöscht und eines mit 8kW Peak angemeldet. Wurde kurz darauf "vom Netzbetreiber geprüft und bestätigt"
Seitdem hüte ich mich konsequent irgendwelche Dinge anzumelden die niemand etwas angehen, weil sie niemandem schaden.
Ich habe von den Stadtwerken nie wieder was gehört. Wie es aber auf dem Dorf so ist, hat man mir über "den Bekannten eines Mitarbeiters" ausrichten lassen, man hüte sich davor noch einmal mit mir in Streit zu geraten. Außerdem habe man seine Politik gegenüber BKWs überarbeitet....
In den 2 Jahren bin ich, auch dank dieses Forums, um einiges weiter gekommen.
Schade finde ich nur, dass obwohl das Hauptthema des Forums DIY ist, also selbst aktiv werden, ausgetretene Pfade verlassen und nicht nur konsumieren, sich hier der ein oder andere Oberlehrer und "Anzeigenhauptmeister" hartnäckig zu allem aüßern muss. In wirklich jedem Thema in dem keine hundertprozentige Rechtssicherheit gibt, wird sofort gestänkert, dass man das doch gar nicht darf...
Auf jeden Fall kann es sich durchaus lohnen, sich nicht alles bieten zu lassen.
Dafür gibt es wohl die unterschiedlichsten Gründe, Du wolltest es 2022 ja auch zu gut machen.
Ja, auf jeden Fall, aber den Aufwand dazu muss man gehen wollen. Manchmal es es den Aufwand wert, aber das liegt an jedem selbst.
Nachdem das mit den BKWs etc. nun halbwegs geklärt ist - werden wir wohl ähnliches mit den Smartmetern erleben - aber das ist hier OT
Danke für den Abschluss der Story - vor allem auch weil Du vermutlich auch für andere das Verhalten des VNB positiv beeinflusst hast.