Zum Deye 12kW Hybrid WR : Vielleicht habt ihr auch einen Tipp bezüglich Netzanschluss am GEN Port. Ich habe 2 Zähleranschlüsse (2xGrid für 2x Wohnungen) im Haus, ein Anschluss will ich komplett durch den Deye 12 KW Hybrid als Insel ersetzen. Mit 31kWp und 28kWh Speicher komme ich vermutlich sehr weit…. aber im Winter wird es vielleicht eng. An den GEN Port sollen 2 Micro WR mit jeweils 2kWp und nachts würde ich gerne auf meinen zweiten Zähleranschluss umschalten können, so dass ich über den zweiten Hausanschluss ( bzw. den Einzigen, der erste Zähleranschluss wird gekündigt) die Batterien aufladen kann. Im Prinzip „Steckdose“ an den GEN Port und dann auch noch umschalten auf PV. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Ich will nicht an den Grid Port vom WR anschließen, denn dann ist offiziell nicht eine Inselanlage, beim GEN Port kann nicht eingespeist werden (rechtlich kann dann niemand mosern)
VG Scholly
Hat dein Haus einen Anschluß an das öffentliche Stromnetz? Wenn JA, dann kannst du nie eine Insel haben.
Es sind zwei Wohnungen, die eine hat Anschluss ans Netz, die andere nicht. Wieso soll das keine Insel sein? Es liegt in der zweiten Wohnung keine Verbindung zum Netzbetreiber vor. Wenn ich an der Wallbox von der Wohnung mit Netzanschluss das E-Auto des Bewohners der Inselwohnung lade, dann interessiert das niemanden; wenn der Speicher der Inselwohnung geladen wird, dann ist das nicht ok? Kann mir das jemand erklären, denn das verstehe ich nicht.
Der Anschluss liegt im Haus. Du müsstest beweisen können, dass du dich nicht einfach anschließen kannst ans Netz. Desweiteren willst du es so schalten, dass du im Bedarfsfall doch ans Netz gehst. Also ist es generell keine Insel.
Weil der Gesetzgeber es so entschieden hat. Wenn an deinem Grundstück ein Stromanschluß existiert dann ist das keine Insel und es geht auch keine Insel. Ist einfach so. Auch ich würde, als Techniker, meinen das nur der Anschluß zählt, wenn ich keinen Anschluß zum Stromnetz baue dann ist es technisch betrachtet eine Insel. Aber, das zählt eben nicht, es geht hier um Gesetzgebung und Juristerei.
Wir Hausbesitzer merken leider nicht mehr, wenn wir von den Lobbyisten der Stromkonzerne veräppelt werden. Mein vorheriges Beispiel mit dem Laden vom E-Auto bzw. der Speicher-Batterien ist eigentlich klar. Und wenn ich beide Wohnungen vom Netz trenne und mit dem Verlängerungskabel vom Nachbar für die paar kWh im Winter den Strom ziehe, dann darf man das wohl; technisch bescheiden aber gesetzeskonform.
Hm, da wäre ich mir nicht sicher, weil dann hast du wieder keine Inselanlage, weil ein Netzanschluss zum Haus gegeben ist....
So wie du das vor hast funktioniert das nicht.
Das einzige was funktioniert ist du schaltest den Strom in Wohnung 2 durch ein Umschalter entweder von Netz Wohnung 1 oder vom Deye.
Weiter ist zu Beachten sind Messstelle 1 und Messstelle 2 nicht auf ein Grundstück oder zwei unterschiedliche Hausnummer wird der Netzbetreiber sagen das dies ( Umschalter Grit /Deye) nicht möglich ist da du an der Messstelle 1 Letztverbraucher bist.
Hallo, funktionieren kann das, erlaut ist etwas anderes.
Da eigendlich man nur Zweimal die Erde braucht, einmal seperat für Netzbetreiber und einmal für den Deye