Müssen 'mobile' Speicher angemeldet werden?

Wenn man eine Inselanlage mit einem ‘mobilen’ Speicher (rollbar) hat und diese ggf mit einer Lösung wie dem R4850G2 laden kann - ist das dann noch eine Insel bzw ist das anmeldepflichtig?

Wie läuft das in Zukunft - wenn wir die dicken mobilen Speicher haben (V2G)?

Danke.

Stell dir vor Du hast eine dicke 12V LKW Batterie und ein dickes 12V Ladegerät zu Hause.

Was willste da anmelden? Nix. Geht nicht.

Und ob da nun Räder unter sind und/oder 4 Stück in Reihe=48V ändert doch auch nichts daran.

Räder drunter machen etwas nicht per se als rechtlich mobil.

Meines Wissens, ohne das jetzt konkret belegen zu können, muß das Objekt auch innert eines halben Jahres bewegt werden.

Ob das DC-Laden des Akkus einer Inselanlage (egal ob mit oder ohne Rollen) anmeldungsfrei ist, solange noch Erzeuger (Laderegler, Module) Verbindung haben, wird unterschiedlich bewertet.

Begingt ja ein vorhandenes Netz in der Nähe. Allein das wird unterschiedlich bewertet.

Wenn du den Akku abklemmst und an der Ladesäule oder beim Nachbarn lädst, dann sicher nicht.

Letztendlich haftest du für die Folgen deiner Taten - solange du das nicht ob einer verbindlichen Aussage auf jemanden Drittes abwälzen kannst. Nicht irgendwer, sondern jemand, der erkennbar zu einer verbindlichen Aussage berechtigt war. Das trifft hier im Forum eher nicht zu

Kannst du mal eine Quelle nennen? Anmelden muss man Verbindungen mit dem öffentlichen Netz. Dabei spielt es keine Rolle, ob am Zählerkasten oder mit einer Steckdose die Verbindung hergestellt wird. Bei einer “Insel” gibt es die nicht. Fertig. Du kannst dir doch auch eine Solarleuchte in den Garten stellen. Die “Nähe” zum nächsten Kabel spielt keine Rolle.

Wenn Du einen Speicher (der im Falle 16x280+ Ah gerne mal 120+ kg wiegt) mit Rollen versiehst, ist es nicht automatisch ein mobiler Speicher - fürchte ich. Wenn Du kräftig genug bist (oder 3 Mann zuhilfe nimmst) kannst du so einen Speicher auch ohne Rollen bewegen - macht ihn auch nicht wirklich mobil. Das ist juristische Auslegungssache und im Falle eines Falles wird das ein Richter mithilfe eines Sachverständigen bewerten.

Nach meinem persönlichen Empfinden haben Speicher, die nicht direkt und unmittelbar am Netz hängen, keinerlei Einfluß auf das Netz und seine Qualiitäten, von daher hat es den VNB etc. nicht zu interessieren. Wenn Du aber nur die Möglichkeit hast aus dem Netz zu laden oder ins Netz über WR zurück zu speisen, dann interessiert es ihn schon (warum auch immer).

Und streng genommen gilt: wenn Du einen Netzanschluß auf dem Grundstück/ am Haus hast, ist es keine Insel mehr. Aber auch hier gibt es natürlich massig Auslegungsspielraum.

Ich werde in Kürze vor demselben Problem stehen mit einer 16 kWh DIY-Batterie (die wäre dann nachzumelden…)

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Du darfst einen freistehenden Akku laden.

Meines Wissens wird eine DC-Verbindung unterschiedlich bewertet. Es muß nur ausgeschlossen sein, daß es keine Rückwirkungen aufs öffentliche AC-Netz gibt.

Für den Speicher einer Inselanlage ist es egal, ob auf Rollen (mobil) oder nicht. Ich denke, er muß vom Erzeuger (Module, Laderegler) abklemmbar sein, weiter nichts.

Das ist dann nichts anderes als eine Powerstation, die du mit Solar und Netz, auch gleichzeitig laden kannst/darfst, und die gleichzeitig eine DC- und AC-Notversorgung bieten - in ein eigenes Netz.

Viele Powerstations sind auch ohne Räder beweglich, sprich mobil.

Nö, “strenggenommen” steht das nirgends. Die Auslegung besteht darin, daß gesagt wird, “die Berghütte” wäre es nicht.

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Ein Speicher ist in dem Sinne nie direkt mit dem Netz verbunden, da er am Wechselrichter hängt, oder meldest du dein Handy etc. an?

Ortsfest bedeutet, dass es nicht ohne Werkzeugeinsatz bewegt werden kann. Räder alleine reichen nicht aus, noch sind sie nötig, solange es leicht genug ist, ohne Maschinen transportiert werden zu können. (Wobei das auch eher nachrangig ist. Es gibt etliche mobile Baumaschinen z.B. Rüttelplatten, die nicht so einfach bewegt werden können.)

Das wichtigste, es darf nicht fest verkabelt sein, Minimum Stecker sind Voraussetzung.

Drehen wir es doch mal anders herum.

Mein EV mit einem gewaltigen Akku kann und muß ich nicht anmelden, wenn der Ladeziegel kleiner gleich 3,6 kW liefert.

Damit gibt es für meinen Bootsakku, 48V 300Ah, auch keinen Grund ihn zu melden solange das Ladegerät weniger als 3,6 kW zieht.

Wofür ich also den Akku nutze ist bedeutungslos, solange Ladung >=3,6 kW.