Soweit ich von Andreas Schmitz auf YT hörte, ist es bei Propan auch ohne Schein erlaubt.
Solche überheblichen Aussagen finde ich nicht gut. Was meinst du wie viele der QC Anlagen nach einigen Monaten plötzlich nicht mehr kühlen, weil sie doch nicht dicht waren. Dazu gibt es viele entsprechende Threads.
Wer sich auskennt, der weiß dass man einiges falsch machen kann. Auch bei QC muss mit dem richtigen Drehmoment angezogen werden, und es muss grundsätzlich sehr ordentlich gearbeitet werden. Es ist eben ein kein Wasserrohr im Garten, sondern (teures) Gas unter hohem Druck.
Ehrlich gesagt wirkte dein Posting "ich möchte hier mal mit Irrtümern zum Kälteschein aufräumen" auf mich so, als ob du einen hättest, inkl. viel Erfahrung zu dem Thema.
Das ist die HALBE Wahrheit. Du brauchst dann keinen Kälteschein, weil R290 (Propan) aufgrund seiner geringen Umweltschädlichkeit nicht von der entsprechenden Verordnung erfasst wird.
Du darfst aber trotzdem nicht einfach an der Elektro-Installation rumfummeln - will heissen: Du brauchst dann theoretisch einen Elektriker. Genauso dringend, wie Du einen Elektriker brauchst, um bei einem Umzug eine Lampe an der Wohnzimmer-Decke anzuschliessen. ![]()
Schöne, reine Theorie …
Danke für die Blumen. Ich kann am Bau tatsächlich fast alles, bis hin zur Elektro- und Sanitär-Installation. Allerdings brauche ich im Vergleich zu echten Fachleuten rund die dreifache Zeit dafür - und die Installation einer Heizungsanlage und den Sicherungskasten lasse ich auch von Fachleuten erledigen.
Tatsächlich bin ich beruflich auch juristisch ein bisschen vorgebildet, wenn ich auch kein Volljurist bin. Allerdings muss man schon Fachanwalt sein, um sich mit mir auf meinen Fachgebieten anlegen zu können.
Ansonsten kann man schon “mit Irrtümern zum Kälteschein aufräumen”, wenn man sich mal mit dem Gedanken getragen hat, einen zu machen und sich entsprechend informiert hat. Wenn diese Information dann zu dem Ergebnis geführt hat “Brauche ich nicht!”, hat man die Informationen trotzdem präsent.
Und all meine Aussagen zum Thema “Kälteschein” sind belegt oder belegbar, wenn man die Internet-Suche wie vorgeschlagen bemüht.
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In einem anderen Forum fand ich folgenden Beitrag:
”Wem die deutsche Abzocke bei Klimageräten auf den Sack geht, der kann den erforderlichen und EU weit gültigen Kälteschein auch an einem Tag selbst machen...
Während deutsche Prüfstellen (TÜV, Handwerkskammern) fast immer eine abgeschlossene technische Berufsausbildung und zwei Jahre Berufserfahrung als harte Zulassungsvoraussetzung fordern, sieht das im EU-Ausland oft ganz anders aus.
Der „Polen- oder Tschechien-Weg“ (Kälteschein an einem Tag)
In Ländern wie Polen gibt es spezialisierte, staatlich akkreditierte Schulungszentren (z. B. F-Gaze / A-Cademy), die den Kurs und die Prüfung auf genau dieses Modell optimiert haben.
Wie läuft das ab?
Keine Zulassungsvoraussetzungen: Du brauchst keine handwerkliche Ausbildung und keine Vorerfahrung. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass reicht für die Zulassung zur Prüfung.
Dauer: 1 Tag. Der Kurs (Theorie & Praxis) sowie die offizielle Prüfung finden komplett an einem einzigen Tag vor Ort statt (z. B. in Stettin, Warschau oder grenznah).
Sprache: Die Schulungsmaterialien, Videos und sogar die theoretische und praktische Prüfung werden komplett auf Deutsch angeboten.
Kosten: Liegen meist pauschal bei rund 990 € (inklusive Prüfung und Zertifikat) – das ist oft deutlich günstiger als die mehrtägigen Kurse in Deutschland.
Die rechtliche Anerkennung in Deutschland
Hier greift das EU-Recht, genauer gesagt die europäische F-Gase-Verordnung (aktuell die novellierte Fassung DVO (EU) 2024/2215, die im April 2026 auch in der deutschen ChemKlimaschutzV verankert wurde).
Der entscheidende Punkt: Zertifikate, die in einem EU-Mitgliedstaat von einer offiziell akkreditierten Stelle ausgestellt wurden, sind in der gesamten EU – und damit auch in Deutschland – direkt und ohne bürokratisches Anerkennungsverfahren gültig.
Die deutschen Behörden (wie die Bezirksregierungen oder die IHK) dürfen diese Zertifikate nicht ablehnen. Du wirst dort in ein offizielles staatliches Register eingetragen und erhältst eine EU-weit gültige Zertifikatsnummer. Damit darfst du in Deutschland gewerblich Split-Geräte installieren, evakuieren und in Betrieb nehmen. Die meisten Anbieter schicken dir direkt eine beglaubigte deutsche Übersetzung des Zertifikats mit.”
Quelle: MYDEALZ, User “Fabische”
Link: Sorry, den Link darf ich immer noch nicht einfügen. Aber es geht in dem Thread um eine “Hisense Hi-Comfort Multisplit-Klimaanlage 5AMW105U4RQC” - das sollte in Verbindung mit dem Suchbegriff “MyDealz” in einer Suchmaschine nach Wahl zu finden sein.
Ich mache mir diese Aussagen nicht zu eigen, schon weil ich mich mit dem Thema “Kälteschein” nicht weiter beschäftige und wohl eher auf R290 setzen werde, denn diese Klimaanlagen werden ja zunehmend verfügbar. Aber ich denke, vielleicht interessiert es den Einen oder Anderen hier im Thread, der mehr als nur eine Klimaanlage “legal” und im Freundes- und Bekanntenkreis, also nicht gewerblich, selbst installieren will. Denn eine Gewerbeanmeldung nur auf den Kälteschein wird in Deutschland wieder von den Handwerks-Vorschriften deutlich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht - Stichwort: “Meisterzwang”.
Und bitte bedenkt: Selbst wenn man den Klimaschein hat, gibt es da auch noch den juristischen Stolperstein mit dem elektrischen Anschluss - selbst wenn man es kann (was ja nun wirklich kein Hexenwerk ist), dürfte man es eigentlich nicht.
Die Diskussion war hier auch schon und ist wohl nicht soo einfach wie bei Mydealz dargestellt