Es wird echt mal Zeit, dass ENDLICH Split-Klimaanlagen mit dem Kältemittel R290 auch auf den deutschen Markt kommen, dann hat man den ganzen Mist mit der F-Gase-Verordnung nicht mehr. Bei mobilen Camping-Split-Klimaanlagen wie dieser hier, über die es hier bereits einen Forums-Thread gibt, sind R290-Geräte schon zu bekommen.
Ein rechtliches Problem gibt es wohl dann, wenn in der Klimaanlage ein fluoriertes Kältemittel drin ist (meistens hat man heute ja R32) und jemand am Kältemittelkreislauf herumspielt, der keinen Kältemittelschein hat. Aber wahrscheinlich auch nur dann. Dass ein Fachbetrieb die Anlage auf Rechnung installiert, scheint nicht zwingend vorgeschrieben zu sein. Hauptsache derjenige, der die Leitungen verbindet und evakuiert/befüllt/entleert, hat einen Kältemittelschein. So jedenfalls geht es aus einem Video vom Andreas hervor, in dem er auch sagt, das deutlich mehr Leute so einen Kältemittelschein haben, als man vermuten würde.
Damit sollte das Risiko dann gar nicht mehr ganz so hoch sein. Vielleicht ist derjenige, der die Split-Klima verbaut, von Beruf KfZ-Mechaniker und hat die Zusatzqualifikation zur Klimaanlagenwartung? Dann darf er das höchstwahrscheinlich. Oder der installierende Hausbesitzer hat einen guten Bekannten, der KfZ-Mechaniker ist und bei den kritischen Arbeitsschritten dabei ist und Hand anlegt. Oder der installierende Hausbesitzer veranstaltet am Tag des Bördelns, Evakuierens und Ventilaufdrehens eine Gartenparty mit 20 Teilnehmern, von denen zufällig einer KfZ-Mechaniker ist...?
Was ich sagen möchte: Wenn eines Tages plötzlich eine Split-Klima vorm Haus hängt und es keine Rechnung über den Einbau gibt, dann scheint das an sich noch kein rechtlicher Angriffspunkt zu sein. Die An- oder Abwesenheit einer Person mit Kältemittelschein hinterlässt in den o.g. Fällen keine eindeutig nachweisbare Spuren. So dürfte es auch beim Andreas sein. Er outet sich in seinen Videos ganz klar für seine Selbstinstallation, sagt aber, dass eine Person mit entsprechender Qualifikation die kritischen Schritte übernommen hat. Damit scheint er rechtlich "safe" zu sein. Jedenfalls ist mir noch nichts gegenteiliges zu Ohren gekommen. Und das, obwohl er seine Botschaft ja wirklich öffentlich weit verbreitet hat.
Ansonsten gehört zur Überführung eines illegalen Split-Klima-Selbsteinbauers wohl auch noch der Nachweis, dass in der Anlage auch wirklich ein F-Gas drin ist. Ist vielleicht das Typenschild abgefallen, auf dem R32 steht? Oder klebt da vielleicht ein Typenschild auf der Anlage, auf dem R290 steht? Gerade in letzterem Fall wäre der Nachweis ohne Probenentnahme und Laboranalyse des Kältemittels kaum zu führen. Könnte ja sein, dass ein DIYer tatsächlich auf R290 umgebaut hat, oder es eine R290 Import-Anlage aus dem Ausland ist.
Rechtlich scheint mir das alles eine große Grauzone zu sein. Wird echt Zeit, dass die R290-Anlagen offiziell auch bei uns kommen, dann ist das endlich vom Tisch.