ich stehe irgendwie ziemlich auf dem Schlauch. Vorab ein paar Randbedingungen: Ich bin selbstständig und fahre seit 3 Monaten einen PHEV als Geschäftswagen. An meiner Firma (gemietete Büroetage) kann ich nicht laden, also wollte ich das in Absprache mit meiner Steuerberaterin zu Hause machen. Das Notieren des "Stromverbrauchs" mit Screenshots der App sollte reichen. So weit, so gut.
In meiner Garage ist eine CEE-Steckdose. Daran wollte ich eine mobile "Wallbox" mit max. 11 kW anschließen, wobei ich gar nicht vorhatte, die Leistung voll auszunutzen, da längere Ladezeiten für mich kein Problem sind. Aber wie ich lernen musste, kommt es darauf nicht an.
Jemand machte mich darauf aufmerksam, ich müsse die Wallbox anmelden. Ich dachte so, ja, wenn die fest installiert ist und viel Strom verbraucht. Aber meine soll doch nur an der Steckdose hängen. Ich machte mich dann schlau, dachte ich jedenfalls, und bin nun komplett verwirrt.
Bei Online-Versendern werden jede Menge mobile Wallboxen verkauft. Aber praktisch kaum eine ist netzseitig steuerbar. Ich hab nach meiner Recherche keinen legalen Einsatzzweck dafür gefunden, solange ich nicht mein eigenes, unabhängiges Stromnetz betreibe.
Nach Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber hieß es, ich müsse eine "Steuerleitung" verlegen und die Wallbox anschließen lassen (einen Stecker reinstecken kann ich gerade noch selber, dachte ich. Aber weit gefehlt.) Für die Steuerleitung vom Zählerkasten (was soll die da?) bis in die Garage sind es nur 5 m Luftlinie, aber es müssten entweder hässlichen Kabelkanäle durch den Wohnbereich gelegt oder Fliesen rausgekloppt werden: NoGo! Das muss doch per Funk (Wlan, Bluetooth) gehen, oder nicht?
Ich erfuhr dann auch, dass ich zwar die verbraucherseitige Steuerbarkeit gewährleisten müsse, der Netzbetreiber aber derzeit noch gar nicht in der Lage ist, tatsächlich zu steuern. Ich dachte mir dann so: Bis es soweit ist, geht das dann vielleicht doch per Funk?
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ich mit der Steuerbarkeit in den "Genuss" von Vergünstigungen kommen würde. Das mag sein. Aber die würden ja über meinen privaten Stromanschluss abgerechnet werden, erlangen würde ich die Vergünstigungen aber durch den beruflich genutzt Wagen. Das kann man keinem Finanzamt oder Steuerberater erklären, wie das Konglomerat aus pauschalen und leistungsbezogenen Beträgten abgerechnet werden soll.
Jetzt habe ich erst mal ein 1-phasiges Ladegerät mit 3,7 kW, womit ich mehr Last auf einer Phase habe als bei gleicher Leistung verteilt auf 3 Phasen hätte. Das scheint echt "besser" zu sein.
Ich frage mich nun nur, ob es wirklich praktisch illegal ist, nicht steuerbare, mobile Wallboxen mit mehr als 4 kW zu betreiben. Für welchen Einsatzzweck sind die dann? Ich dachte eben auch, ich könnte die dann mal woanders mit hinnehmen, wo ich weiß, dass da auch einen CEE-Dose ist, um mein Auto dort aufzuladen. Und machen es sich andere Länder auch so schwer?
14a abhaken, falls es low cost bleiben soll.
Das geht nur mit Hilfe der geschilderten Umbaumassnahmen und einem beim VNB zugelassenen Elektriker.
Wie dann die steuerliche Abgrenzung Dienstwagen erfolgen soll... manche mobile Wallboxen sind so smart ausgestattet , dass da auch Abrechnung mit möglich ist.
Aber das ist dann immer von der jeweiligen Firmen Policy abhängig.
§14a abhaken klingt super!
Ich hatte den Netzbetreiber so verstanden, ich müsse die netzseitige Steuerungsmöglichkeit bereitstellen. Auf die Vergünstigungen kommt es mir nicht an. Ich möchte einfach nur eine mobile Wallbox betreiben können. Und es hörte sich alles so an, dass ich das gar nicht darf ohne die Steuerungsmöglichkeit.
Ok, dann hatte ich es also doch richtig verstanden.
(Ich hab mir gedacht, ich könnte ja jetzt einen fetten 11kW-Motor in die Garage stellen und an die CEE-Dose anschließen (der weder Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe ist) und damit einen Generator antreiben, der mir ein lokales 3-Phasen-Netz erzeugt, an das ich dann meine Wallbox anschließe ... )
Das hat sie mir bestätigt. Nachdem ich ihr gezeigt habte, wie ich das mache, sagte sie, das ist ok so. (Und es ist nicht so, dass mich das nicht gewundert hat. Wenn ich die Stromkosten allerdings nicht absetzen kann, bringt mich das auch nicht um.)
Naja, es kostet Dich aber effektiv rund 150% des Strompreises.
(Strom plus Spitzensteuersatz obendrauf, da sich dein Einkommen um den nichtabgerechneten Strom erhöht))
Da kannste gleich Diesel tanken.
Das mit den Ladeziegeln juckt mich auch nicht die Bohne. Habe "zufällig" 32A Wechselstromsteckdosen(blau) bei mir gefunden und kann da mit knapp 8 kW einphasig laden.
Ja klar ist das teurer. Nur würde ich dann erst mal mit dem Finanzamt in Verhandlung treten (lassen), denn es lässt sich ja überschlägig ein Stromverbrauch für die nachweisbare Laufleistung berechnen. Da wird sich schon was machen lassen. Wird sich zeigen.
Wenn ich dann noch dran denke, melde ich mich, ob es geklappt hat. Derzeit liegt beim Finanzamt aber noch meine unbearbeitete Steuererklärung von 2023. Kann also dauern.