Vor kurzem kam die Info, wie die BNetzA jetzt Speicher und Ladepunkte jetzt regulatorisch einbinden möchten. Weiteres hier: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/20250919_MiSpeL.html?nn=659670
Wer sich jetzt die Randbedingugen anschaut, wird feststellen, das PV-Dachanlagennutzer und eMobilisten, bei laufender 20-jähriger EEG Vergütung, außen vor bleiben !
V2G macht im Winterhalbjahr eh keinen großen Sinn, da wird idR jede kWh zu Hause gebraucht. V2H (ohne jegliche regulatorischen Hürden) ist da die richtige Wahl.
Aber im Sommerhalbjahr wäre es eine interessante Möglichkeit die fossilen Erzeuger nachts aus dem Netz zu drücken - mit vereinten Kräften. Aber das scheint so nicht gewollt zu sein.
Bis zum 24. September 2025 können Beiträge / Kommentare / Anregungen an die BNetzA geschickt werden.
Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum PV Anlagen < 30 kWp, mit laufender 20-jähriger EEG Vergütung, nicht die Pauschaloption nutzen dürfen.