dies ist meine erste Frage hier im Forum, ich habe hier bei der Suche nichts gefunden was meine Frage beantworten würde. Es geht um ein Mietshaus mit 2 Wohnparteien. Dieses Haus hat 3 Verbrauchszähler, für jede Wohnpartei einen und einen 3. für den Allgemeinstrom. Ich würde nun gerne pro Zähler ein Balkonkraftwerk installieren (insgesamt also 3) und bin verunsichert, weil der Elektriker, der gerade sowieso im Haus ist weil eine Wärmepumpe installiert wird, meinte man könne nur ein Balkonkraftwerk pro Wohnungszähler anbringen (in diesem Fall also 2). Er hat mich an meinen Netzbetreiber verwiesen. Dieser aber will / kann mir keine Auskunft geben und verweist mich wieder an Elektriker, die das aber eben nur so kennen ein Balkonkraftwerk pro Wohnung. Bei der Suche im Internet wirkt es für mich so als wenn meine Meinung (ein Balkonkraftwerk pro Verbrauchszähler - also durchaus auch mehrere pro Wohnung wenn aus welchem Grund auch immer in einer Wohnung mehr als ein Verbrauchszähler existiert) die richtige ist. Gibt es irgendein Regelwerk / Verordnung / Gesetz / ... wo das wasserdicht definiert ist?
Laut Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) § 49Anforderungen an Energieanlagen; Verordnungsermächtigung sind die VDE-Normen entscheidend.
"Nach Norm DIN VDE V 0100-551-1 VDE V 0100-551-1:2018-05 gilt, dass an einem Endstromkreis maximal eine Stromerzeugungseinrichtung betrieben werden darf."
Mir sagte ein befreundeter Elektriker, dass man in solchen Fällen am besten die Sicherungskästen zählen sollte.
Aus einem Podcast habe ich jedoch auch gehört (finde ihn leider als Quellenangabe nicht mehr), dass nur ein BKW pro Anschluss (600W) zulässig sei.
Am besten beim VDE erkundigen. Das macht am meisten Sinn.
Wie schön, das zu jedem Gemeinschaftszähler zwingen ein "Sicherungskasten" gehört. Denn jede dort abgehende Leitung benötigt einen Leitungsschutzschalter ... umgangssprachlich "Sicherung in einem Kasten" {green}:laughingoutloud: