Mieterstrom im EFH

Hallo zusammen

Ich habe ein frage die sich zunächst einmal einfach anhört und wie so oft in Deutschland ist nicht die Technik das Problem.

Folgender Fall
Einfamilienhaus mit e Auto und Wärmepumpe ( besser gehts ja fast nicht ) Der Vermieter ist auch bereit Geld zu investieren also soweit alles gut der Mieter wäre auch happy da er dann auch noch etwas kosten sparen möchte.

Frage wie wird sowas mit einem Mieterstrom abgedeckt? bis jetzt lief ja alles über 2 Zähler ( WP und normalstrom ) was vom Stromanbieter dann auch direkt mit dem Mieter abgerechnet würde.
Jetzt müsste ja der Vermieter nach dem klassischen Mieterstrommodel einen Zähler montieren und die fehlende Strommenge mit dem Mieter abrechnen....
alles ein wenig bürokratisch

Frage weis jemand ob das Vielleicht einfacher geht? z.b. das der Mieter die anlage mietet oder so ähnlich?

hier wäre ich wirklich dankbar wenn jemand einen weg wüsste wie das nicht zum bürokratischen monster wird da sich im Prinzib alle einig sind.

Gruss

Ich kann mir schon vorstellen eine Solaranlage als Bestandteil eines Mietvertrages zu machen.
Enpal vermietet ja auch Solaranlagen.

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Ich hatte auch so einen Fall. In dem Fall aber ein MFH. Es gab zig Modelle ist alle mit diversen Problemen behaftet waren. Zum Schluss war die Lösung, das den Hausanschluss und somit den Zähler der Vermieter trägt, danach kommt die Solaranalge und ann die Unterverteilungen mit den einzelnen Wohnungen (hier sind dann kleine geeichte Zähler drin). Versorgt wird durch PV + Speicher, reichen diese nicht mehr aus, wird über die Stadtwerke der Strom ins Netz gespeist.

Der Vermieter bietet also einen Hausstromtarif an, in diesem Fall immer 2 Cent günstiger als der beste Tarif der lokalen Stadtwerke. So ist es für alle ein Gewinn, aber der Mieter muss akzeptieren, das er keinen anderen Tarif bekommt.

Ich hatte auch so einen Fall. In dem Fall aber ein MFH. Es gab zig Modelle ist alle mit diversen Problemen behaftet waren. Zum Schluss war die Lösung, das den Hausanschluss und somit den Zähler der Vermieter trägt, danach kommt die Solaranalge und ann die Unterverteilungen mit den einzelnen Wohnungen (hier sind dann kleine geeichte Zähler drin). Versorgt wird durch PV + Speicher, reichen diese nicht mehr aus, wird über die Stadtwerke der Strom ins Netz gespeist.

Der Vermieter bietet also einen Hausstromtarif an, in diesem Fall immer 2 Cent günstiger als der beste Tarif der lokalen Stadtwerke. So ist es für alle ein Gewinn, aber der Mieter muss akzeptieren, das er keinen anderen Tarif bekommt.
Also ein Zähler (Zweirichtungszähler) der über den Vermieter läuft, eine netzparallele Solaranlage und dann über geeichte Zähler in die Wohnungen.

Mit den geeichten Zählern pro Wohnung (1 pro Wohnung ??) kann man aber nicht unterscheiden, ob der Mieter Solar-Hausstrom oder Stadtwerksstrom verbraucht.
Zahlt dann der Mieter nur den verbilligten Solar-Hausstrom und der Vermieter kommt dann für die Differenz auf ? Verstehe ich da was falsch ?

VIele Grüße

Ralf

Hallo Ralf,

der Solarstrom kommt vom Vermieter (ist ja auch seine Anlage) und wird bei dir "gezählt" (Also beides durch einen Zähler). Für dich als Mieter wäre es dann egal ob Solarstrom oder Netzbezug, du hast einen Fixpreis je KW, den du an deinen Vermieter zahlst. Und dieser ist wie beschrieben billiger als der günstigste Strom von den lokalen Stadtwerken.

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Hallo Ralf,

der Solarstrom kommt vom Vermieter (ist ja auch seine Anlage) und wird bei dir "gezählt" (Also beides durch einen Zähler). Für dich als Mieter wäre es dann egal ob Solarstrom oder Netzbezug, du hast einen Fixpreis je KW, den du an deinen Vermieter zahlst. Und dieser ist wie beschrieben billiger als der günstigste Strom von den lokalen Stadtwerken.
Ja schon klar.
Es gibt aber Zeiten, insbesondere im Winter, da gibt es zuwenig Solarstrom.
Zu diesen Zeiten bezahlt dein Mieter also 30cent/kWh fix und du als Vermieter die 32cent/kWh an die Stadtwerke ?
Es gibt aber Zeiten, insbesondere im Winter, da gibt es zuwenig Solarstrom.
Zu diesen Zeiten bezahlt dein Mieter also 30cent/kWh fix und du als Vermieter die 32cent/kWh an die Stadtwerke ?
Ich denke das ist verhandelbar. Hier gibt es die Vertragsfreiheit. Wobei ich die Lösung fair fände. Der Vermieter macht doch auf jeden Fall seinen Schnitt.
Ja schon klar.
Es gibt aber Zeiten, insbesondere im Winter, da gibt es zuwenig Solarstrom.
Zu diesen Zeiten bezahlt dein Mieter also 30cent/kWh fix und du als Vermieter die 32cent/kWh an die Stadtwerke ?
Korrekt, dafür produzierst du als Vermieter dann für 7 Cent je KW, und verkaufst für 30 Cent. Es ist eine Mischkalkulation, und du als Vermieter kannst ja auch überall einkaufen. Das kann aber auch in die Hose gehen, wie viele der Verivox und Check24 Nutzer in den letzten Monaten gemerkt haben. Und mehr Solar lohnt sich z.B. bei 7 Cent zu 30 Cent immer, (aktuell in Münster 66,90 Cent je KW)

Man kann das Ganze aber auch anders regeln, so plane ich das gerade auf meiner Gewerbehalle:
Der Eigentümer der Halle (oder des Hauses) errichtet die PV Anlage und verpachtet sie an den Mieter, der dadurch Betreiber wird. Als Pacht vereinbare ich den Vergütungspreis für die kpl. Einspeisung, mein Mieter nutzt den Strom, der vom Dach kommt über Erzeugungs- und 2-Richtungszähler und profitiert davon, daß er seinen Strom für (bei mir Altanlage) 17Ct. bekommt, die Halle wird eh nur tagsüber genutzt und ich bringe mich selbst nicht in Verdacht, als Kriegsgewinnler aufzutreten, habe aber auch keinen Verlust.
Der Nachteil am Mieterstrom ist afaik, daß man dann als Vermieter die kpl. Stromversorgung des Mieters sicherstellen muß.
Bei einem Freund errichte ich demnächst 12,5kWp auf seinem Hausdach, gleiches Modell, er wird Pächter der von mir errichteten Anlage und bezahlt für den von ihm genutzten Strom 8,4Ct./kWh.
Möchte er mehr nutzen, muß er einen Speicher installieren, aber das ist dann seine Sache.

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Es gibt aber Zeiten, insbesondere im Winter, da gibt es zuwenig Solarstrom.
Zu diesen Zeiten bezahlt dein Mieter also 30cent/kWh fix und du als Vermieter die 32cent/kWh an die Stadtwerke ?
Ich denke das ist verhandelbar. Hier gibt es die Vertragsfreiheit. Wobei ich die Lösung fair fände. Der Vermieter macht doch auf jeden Fall seinen Schnitt.
Im Mietrecht gibt es keine oder kaum Vertragsfreiheit. Würde mich wundern wenn das so einfach wäre....
Ja schon klar.
Es gibt aber Zeiten, insbesondere im Winter, da gibt es zuwenig Solarstrom.
Zu diesen Zeiten bezahlt dein Mieter also 30cent/kWh fix und du als Vermieter die 32cent/kWh an die Stadtwerke ?
Korrekt, dafür produzierst du als Vermieter dann für 7 Cent je KW, und verkaufst für 30 Cent. Es ist eine Mischkalkulation, und du als Vermieter kannst ja auch überall einkaufen. Das kann aber auch in die Hose gehen, wie viele der Verivox und Check24 Nutzer in den letzten Monaten gemerkt haben. Und mehr Solar lohnt sich z.B. bei 7 Cent zu 30 Cent immer, (aktuell in Münster 66,90 Cent je KW)
Dass sich die Mischkalkulation rechnet ist mir klar. Frage ist eher, ist das einfache Modell so zulässig ?
Dass sich die Mischkalkulation rechnet ist mir klar. Frage ist eher, ist das einfache Modell so zulässig ?
Eine berechtigte Frage. Einfach? Kann doch nicht sein ;-)
Dass sich die Mischkalkulation rechnet ist mir klar. Frage ist eher, ist das einfache Modell so zulässig ?
Eine berechtigte Frage. Einfach? Kann doch nicht sein ;-)
Naja man kann natürlich einfach machen und wenn alle glücklich sind dann hats keinen Richter und keinen Beklagten.

Der Gewinn ist bestimmt einkommensteuerpflichtig. Frage mich gerade, ob man ein Gewerbe anmelden muss ???
Die Frage nach Umsatzsteuer stellt sich zumindest bei mir nicht, da ich gaaanz sicher unter 17500€ liegen werde.

Hat sich eigentlich zwischenzeitlich noch jemand mit dem Thema auseinandergesetzt? Ich habe zu dem Thema Mieterstrom letztens einen Blogbeitrag gelesen, in dem das Messkonzept (MK) D4 (virtueller Summenzähler) erwähnt wurde. Damit dürften die Hardwarekosten in Zukunft ja deutlich günstiger ausfallen. Kennt ihr Anbieter, welche das schon anbieten?

Ich denke das alle darauf warten, dass das neue Gesetz dazu aus der Planung kommt. Vor Ende 24 wird das sicher nicht sein.

Derzeit ist Mieterstrom für (Klein-)Vermieter aus juristischer Sicht völlig uninteressant.

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Hat sich eigentlich zwischenzeitlich noch jemand mit dem Thema auseinandergesetzt? Ich habe zu dem Thema Mieterstrom letztens einen Blogbeitrag gelesen, in dem das Messkonzept (MK) D4 (virtueller Summenzähler) erwähnt wurde. Damit dürften die Hardwarekosten in Zukunft ja deutlich günstiger ausfallen. Kennt ihr Anbieter, welche das schon anbieten?

[/quote] Ich biete meinen Mietern Mieterstrom an (2 Häuser, 5 Mietparteien) und alle machen mit.

Wirtschaftlich lohnt es sich für den Vermieter allemal, zumindest dann wenn man nur die Materialkosten hat und viel oder fast alles selbst machen kann (dafür genau ist ja das Forum hier so super geeignet ). ROI bei mir in 6-10 Jahren (bei 2 Häusern mit insgesamt 6 Wohneinheiten, eine selbstbewohnt) und Einnahmen steuerfrei.

Was meinst du damit dass es sich aus juristischer Sicht nicht lohne ?

Der Vermieter wird zum Netzbetreiber mit allen Pflichten (auch dann wenn er sie nicht kennt).

Der Mieter kann sich jederzeit einen anderen Lieferanten suchen, daher bist du erpressbar.

Die Stromlieferung findet im Mietrecht statt, mit der Folge, keine freie Vertragsgestaltung und du darfst einem zahlungsunwilligen Mieter den Strom nicht abstellen.

In der Realität wird es oft gutgehen, sich zum Vorteil aller, nicht an alle rechtlichen Vorgaben zu halten, aber wenn du an den richtigen gerätst, wird dir früher oder später ein Amtsrichter Licht ans Fahrrad legen.

Du meinst sicher Stromlieferant

Ich glaube dass das so ist, dass der Mieter sich einen neuen Lieferanten nur dann suchen kann, wenn bei Mietbeginn ein eigener Zähler vorhanden ist.

Bei einem Mieterwechsel würde ich den Mietvertraf dann so gestalten, dass der Strom über Zwischenzähler abgerechnet wird, weils halt nicht anders geht.

Aber selbst wenn er sich einen anderen Lieferanten suchen will, dann habe ich halt für diese eine Wohnung keinen Abnehmer und muss für 8cent verkaufen.

Das stimmt glaube ich auch nicht, zumindest wenn der Mieter seinen Lieferanten frei wählen kann.

Das darf ich bei Heizung und Wasser auch nicht und ist mein überschaubares Risiko. Wenn die Stromlieferung im Mietrecht wäre, wäre das dann zumindest ein Kündigungsgrund.

Ersetze das "oft" durch "meistens" und wo kein Kläger da kein Richter. Ich mache mit meinem Mieterstrom jedenfalls nichts illegales und das wirtschaftliche Risiko halte ich für sehr überschaubar.

Allen Letztverbrauchern muss die Tarifwahlfreiheit geboten werden. Das kann u.a. in dem fuer die Wohneinheit einen entsprechenden Zaehlerplatz vorhaelt AFAIK.
Soweit ich das verstanden habe duerfen Stromlieferugnsvertrag und Mietvertrag nicht mir einander gekoppelt werden.

Einfach ist alles nicht - leider.
Wichtigste Voraussetzung fuer einen kleinen Rahmen hier - ist, dass man sich gut versteht bzw. alle an einem Strang ziehen.
Dann ist vieles nicht mehr so unmoeglich IMHO.

Gruss,
PNT