Messtellenbetreiber für "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" (EnWG §42b)

Ich würde gerne meinen Mietern (EFH) den auf dem Dach von mir betrieben mit einer Volleinspeisunganlage erzeugen PV-Strom direkt verkaufen, ohne die Pflichten eines Energieversorgers zu haben. D.h. ich möchte nicht nachts/schlechtes Wetter/Winter den Reststrom liefern müssen, wie es im Mieterstrommodell vorgesehen ist.
Extra dafür wurde die "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" eingeführt. Ein Modell, dass scheinbar in Österreich schon länger besteht. Dieses erlaubt es den Mietern den PV-Strom direkt zu verkaufen, ohne diesen Netznutzungsgebühren berechnen zu müssen (etc. pp.)

Das Problem: Für dieses Modell ist ein kompliziertes Messkonstrukt mit intelligentem Messystem (iMSys) notwendig, da
a) viertelstündliche Erfassung der Verbräuche über iMSys notwendig ist
b) bei mehreren Mietern der PV-Strom auf die Mieter aufgeteilt wird (nach einem definierten Schlüssel (bei mir nicht der Fall)
c) der Überschuss (der zu einem Zeitpunkt gerade nicht von den Mietern benötigt wird) reguläre in das Netz eingespeist wird und erfasst werden muss (wegen Einspeisevergütung)
d) der Bezugsstrom der Mieter erfasst werden muss, damit für den Reststrom die Abrechnung mit dem vom Mieter selbst gewählten Stromanbieter möglich ist.
e) auf einen Summenstromzähler verzichtet werden kann (virtueller Summenstromzähler durch iMSys)

Mehr darüber hier:

Nach Rücksprache mit meinem Netzbetreiber / grundzuständigen Messstellenbetreiber (Personalunion) kann deren Abrechnungssystem diese neue Messkonzept noch nicht darstellen und der Softwaredienstleister ist im Rückstand.

Kennt von euch zufällig jemand einen Messtellenbetreiber, der so etwas ermöglichen kann oder bald ermöglicht?

Ich würde sowas ähnliches gerne auch machen: Meine bevorzugte Lösung wäre einfach einen geeichten Unterzähler für den Mieter einbauen und dann rechne ich mit ihm intern den Strom zu einem günstigeren Preis ab als er vom Stromanbieter bekommen kann. Würde sich für uns beide lohnen und auf die eigene Auswahl des Stromanbieters würde der Mieter gerne verzichten.
Technisch super einfach, ich bin mir nur nicht so sicher ob das rechtlich geht.
Kennt sich da jemand aus?

"Einfach" ist gut. Ich verstehe aber dein Messkonzept nicht.
Wenn du überhaupt nicht einspeisen willst, dann wäre das eventuell eine gangbare Option.
Wenn du aber wie ich noch innerhalb der 20 Jahre EEG-Vergütung bist und die auch in den Zeiten haben willst, wo dein Mieter den Strom nicht nimmt, dann wird das nicht funktionieren.
Es muss ja festgestellt werden, WANN der Strom vom Mieter von dir genutzt wird, WANN der Mieter Strom aus dem Netz nimmt und WANN du Strom ins Netz abgibst.
Ich glaube bei einem Mieter würde das nur durch eine Kaskadenschaltung der Zähler funktionieren, die aber nicht von dir kommen dürfen, sondern nur von einem Messtellenbetreiber, der dann aus den einzelnen Zählerständen PV-Verbrauch, PV-Einspeisung und Netzbezug berechnet.

Interessanterweise wurde für unsere PV-Volleinspeiseranlage vor Jahren statt einem reinen Einrichtungs-Einspeisezähler ein Zweirichtungszähler installiert, der auch den Verbrauch des Wechselrichters in der Nacht etc misst. Abgerechnet wurde das aber nie. In einem Kaskadenmodell könnte der Mieter darauf bestehen.

Ich habe hier eine Liste von "wettbewerblichen Messtellenbetreibern" gefunden, die eventuell so etwas anbieten, was ich mir vorstelle. Allerdings ist Konzept mit nur einem Abnehmer keine wirklich interessantes Geschäftsmodell für diese und die werden sich mehr auf Immobilienwirtschaft mit größeren Vermietern konzentrieren.

Ich habe PV und einen Akku und kriege Einspeisevergütung. Ich verstehe die Schwierigkeiten der Messung überhaupt nicht. Von Netz aus gesehen gibt es nur mich mit einem Zähler. Beziehe ich Strom, zahle ist, speise ich ein, bekomme ich Vergütung. Wieviel mein Mieter (und ja es ist nur einer) an Strom verbraucht sehe ich am Unterzähler. Dafür nehme ich dann sagen wir einfach mal 25 cent pro kWh. Ich zahle dem Stromanbieter hier 32 Cent pro kWh. Im Winter mache ich dabei natürlich Verluste aber in der anderen Hälfte vom Jahr habe ich mehr PV Strom als ich selbst verbrauchen kann und dann rechnet es sich als Mischkalkulation.
Ich verstehe nicht, warum da noch irgendwas kompliziertes gerechnet werden müsste.

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Ah. Jetzt kommen wir der Sache auf den Punkt. Es geht bei dir um einen Untermieter, der im gleichen Haus wohnt und den Strom von dir bezieht?

Das ist natürlich etwas grundsätzlich anderes.
Bei mir geht es um einen Mieter, der allein in einem von mir vermieteten Objekt wohnt, auf dem eine Volleinspeisungsanlage montiert ist.

Das Modell, dass für dich eventuell relevant ist, ist das Mieterstrommodell. Das gibt es schon lange und genau da wird man dann auch vollwertiger Energieversorger, weil man ganztägig dem Mieter Strom anbieten muss.
Da bekommt man sogar einen kleinen Zuschuss, für die Einspeisevergütung.
Ich meine es gibt dort aber auch das Problem, dass der Mieter den Vertrag mit dir eben kündigen kann - und zwar mit den Fristen und Mindestvertragslaufzeiten (ich meine nur 1 Jahr), die es auch für reguläre Stromanbieter gibt.
Und dann bau mal jedes Jahr deine Kundenanlage um, weil der Mieter mit deinem Tarif nicht mehr zufrieden ist.
Klar, mit gutem Mieterverhältnis kommt so etwas vermutlich nicht vor, aber es könnte.

Das wäre nichts für mich. Die PV-Anlage ist nicht so groß, dass sie den Großteil des Stroms meines Mieters decken könnte, was dann bedeutet, dass jegliche Mischkalkulation schlecht aussieht.

Rechtlich ist dein Ansinnen im Rahmen des Mieterstrommodells schon lange möglich (als vollwertiger Energieversorger). Allerdings wird sich der Netzbetreiber nicht darauf einlassen, dass du einen eigenen Zähler setzt (vermutlich).
Wenn du es ohne Mieterstrommodell machst, bekommst du halt die 2-3 Cent/kWh Mieterstromzuschlag nicht.

Ja genau. Ich suche eine möglichst unbürokratische Lösung, falls es in Deutschland sowas noch gibt. Bislang hatte ich den Eindruck das es eher viele Konsequenzen nach sich zieht als Energieversorger aufzutreten, da verzichte ich lieber auf 3 Cent.

Meine Vermutung ist, dass du sobald du auf irgendeine Weise deinem Mieter Strom verkaufst, in jedem Fall die Pflichten/Nachteile eines Stromversorgers hast. U.u. wäre es dann sinnvoller, die 2-3 Cent mitzunehmen, wenn dies überhaupt nachträglich noch möglich.