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was kam bei Deiner Rechnung für den Zählerwechsel heraus?
Für welche Leistung waren denn die 100€? Waren die für den Tausch? Oder soll dies für den Betrieb (Jahrespreis) sein?
Ich vermute ersteres, denn der Betrieb der Messeinrichtung kostet 20€ Link entfernt Und da ist es egal ob Ein- oder Zweirichtung. (dies ist im MsbG zu finden. Da stehen die Höchstpreise drinnen. Der wird ja eine mME und kein iMS eingebaut haben)
Für den Wechsel der Messeinrichtung:
Wenn es das gewesen sein soll.... Wer hat denn die Rechnung gestellt? Der MSB oder der NB? (ist sehr wahrscheinlich das gleiche Unternehmen, halt in verschiedenen Rollen)
Denn... Prozessual gibt der NB dem MSB den Auftrag für den Umbau. Und wenn ich in den Preisblättern der MSB so schaue, dann finde ich keinen Betrag für den "tausch" einer Messeinrichtung.
Tja mein MSB/ NB hat aber ein preisblatt. Und da ist der Tausch mit 85€ netto verbucht. Bei einem Tausch der nichts mit dem Turnus zu tun hat. Leider fiel die Aktion und die Rechnungsstellung/ Mahnung in den Zeitraum wo das Verfahren bei der Clearingstelle noch offen war. Und der MSB hat trotz mehrmaligen Hinweis auf das Verfahren mir sehr geschickt eine Antwort, mit gleichzeitiger Mahnung geschickt. Rechtsschutz hätte sich nicht gelohnt, wegen 150€ SB. Erstberatung am Telefon verlief naja… er hat das verglichen wie: wenn ich in den ÖNV Bus einsteige und sage ich möchte in die Stadt fahren, akzeptiere aber nicht eure beförderungsbedingungen mit den Preisen nicht…. (Irgendwo einleuchtend) Mit der Clearingstelle (und den Gesetzen hinten dran) konnt der Anwalt auch nichts anfangen… und naja Frau hat dann eh kalte Füße bekommen und hat’s dann überwiesen.
Hallo zusammen,
ich habe heute auch, nach mehrfacher Rückfrage eine erneute Ablehnung vom Vermieter ( hier eine sehr große Gesellschaft VIVAWEST ) erhalten.
Ich will mich aber nicht damit abfinden, da die Anlage auch in unserem Garten hinter einer Hecke, aufgestellt werden soll.
Also nix Gebäudestruktur, nix Sichtbehinderung , rückwärtige Gebäudeseite, frei stehend im Garten, keine Blendwirkung usw..
Hat jemand eine Vorschlag wie ich denen ein Ei legen kann ? mit einer einfachen Mail gibts nicht will ich mich nicht zufrieden geben.
Der Wortlaut als solches ist schon Banane,
Zitat "Wir teilen Ihnen letztmalig mit, dass wir als Wohnungsunternehmen grundsätzlich Balkonkraftwerke ablehnen und dafür keine Gestattung aussprechen."
VG
@mike66 Wolltest Du nicht noch mal Gärtnern. Mein Tip Hochbette sind voll im Trend {green}:laughingoutloud:
@mike66 Dann stellst du einfach zwei Tische aus Solarmodulen in den Garten, mit einem schweren Eisengestell (oder Steinplatten etc.), ohne Verankerung.
Anstatt von Micro/Modulwechselrichtern lädst du einen Akku über ganz normale MPPT Regler.
An den Akku kommt ein guter(!) (Insel)Wechselrichter, daran der Kühlschrank, Gefrierschrank, Router etc.
Das machst du so, das du das Kabel bei Bedarf in den Wechselrichter oder in eine Steckdose stecken kannst.
Tschüss Genehmigungspflicht.
Diese Begründung dürfte anfechtbar sein, weil ein Vermieter nicht grundsätzlich ein BKW verbieten darf. Da gibt es auch schon Gerichtsurteile zu, z.B. hier:
Wird dir vermutlich aber nicht viel bringen, dann wird der Vermieter bestimmt irgendeinen konkreten Grund finden. Wenn ein Vermieter es nicht will, dann hast du es schwer mit der Durchsetzung. Und es kann dann auch recht teuer werden, wenn z.B. nur ein Aufbau durch einen Fachbetrieb akzeptiert wird.
@mike66 ist in deinem Mietvertrag die gartennutzung irgendwie eingeschränkt? (Mit anderen Mietern/ aufstellen von div. Gegenständen verboten?) Wenn nein darfst du dort eine balkonsolaranlage aufstellen. Gibt da auch ein Gerichtsurteil aus den 90er. Oder Bau nen Tisch, oder ein Gewächshaus mit panelen als Dach. Ist halt so. Und wie schon andere geschrieben… es darf nur untersagt werden, wenn es die Architektur des Hauses beeinflusst oder ähnlich. (Falls du das BKW am Haus befestigst) Aber der Vermieter darf trotzdem von dir eine fachgerechte Montage durch eine Firma verlangen. Evtl hast ja Vitamin B von nem Elektromeister