Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Swarmintelligenz. Wie sind eigentlich die Richtlinien für Balkonsolaranlagen oder besser Steckersolaranlagen genau? Hintergrund meiner Frage ist, dass ich beim Hausanschluss drei Phasen habe und mal blöd bei unserem Netzbetreiber angefragt habe, ob ich nicht ein zweites Steckersolargerät betreiben dürfe, wenn es nachweislich auf einer anderen Phase läuft. Die erste Aussage war: "Von uns gibt es da keine Bedenken, so lange der Vermieter dies erlaubt und ein Elektriker sicherstellt, dass die Anlage auf einer anderen Phase läuft." Letzteres habe ich schon sicherstellen lassen, in dem ich in Voraussicht mir schon mal drei Steckdosen hab setzen lassen (macht man als guter Bürger ja so). Von meinem Vermieter habe ich auch ein OK.
Hat jemand anderes damit schon mal was versucht und könnte seine Erfahrungen teilen? Wenn man das ganze mal weiter spinnt, könnte man damit ab nächstem Jahr (sofern die Änderungen denn durch gehen, Gesetzt und VDE; letzteres sehe ich erst, wenn es offiziell ist
) legal über Kleinanlagen auf 2,4 kW Einspeisung bei 6 kWp kommen. Damit sind schon echt große Anlagen realisierbar. Man stelle sich nur einen separaten Akku vor, der von allen drei Phasen zieht und in diese einspeist.
Beste Grüße an die geniale Community