Mehr als 2000 Watt durch Kombination von EcoFlow Stream Geräten

Hallo.

Bin neu hier und habe natürlich eine Frage.

Ich habe vier Module mit insgesamt 1800 Watt auf dem Dach. Diese sind mit meiner EcoFlow Steam Ultra X verbunden, die wiederum mit meinem Hausnetz verbunden ist, gesteuert über einen Smartmeter von EcoFlow. Parallel geschaltet, hängt an der Ultra X noch eine AC Pro; alles im Marktstammregister eingetragen. Die eine Schukosteckdose der Ultra X nutze ich als separaten Anschluss für Waschmaschine / Trockner / Geschirrspüler. Darf ich rechtlich in die zweite Schuko-Steckdose noch einen 800 Watt Wechselrichter anschließen, an dem wiederum zwei oder vier Module hängen, wenn ich das vorher anmelde? Ich frage, weil ich mir den teuren Elektriker bei einer solch einfachen Steckerlösung gern sparen würde. Meinen Netzbetreiber habe ich schon gefragt. Der hat mir geantwortet, dass ich einen Elektriker fragen fragen soll.

Tschau

Pro Stromanschluss ist nur 800W AC und 2000Wp PV eine “steckerfertige”.

Was weiß der Elektriker, was der Netzbetreiber nicht beantworten kann?

Danach geht es offensichtlich nur um die technische Machbarkeit.

Danke. Das sehe ich auch so. Darum würde ich die Anlage dann ja auch nicht als BKW weiter betreiben, sondern als „PV-Anlage“. Da die Installation aber NUR mittels Stecker erfolgte, frage ich mich, wozu es dann einen Elektriker braucht, außer für den Schein des Elektrikers für die Anmeldung.

Der klassische Passierschein aus Asterix.

Keine Ahnung. Komme wohl nicht um einen Elektriker herum.

Ich glaube, mit den neuen Möglichkeiten kommen die Netzbetreiber nicht hinterher…

Deine Idee funktionieren natürlich. Ich vermute / hoffe, dass EcoFlow ein neues Anschlusskabel für GRID herausbringen wird… Dies könnte man dann fest anschließen und wäre somit von der “SchuKoStecker” Problematik nicht weiter betroffen :wink:

Gruß

Das geht nicht, dann ist es kein Balkonkraftwerk mehr.

So ist es, mehr als 2000Wpeak Solar und oder mehr als 800W Einspeiseleistung ist eine “normale” Solaranlage, d.h. du musst alle “Auflagen” einer normalen Solaranlage erfüllen: Installation durch den Elektriker, Beantragung und Einspeisezusage des Netzbetreibers, Eintragung in’s Marktstammdatenregister.

Dann hoffe ich mal, dass der Elektriker dafür, dass er nur eine „Steckerlösung“ zu begutachten hat, auch nur einen Bruchteil für den „Darfschein“ berechnet.

Warum sollte er? Der muss auch das Steckergerät testen. Was kann er dafür, dass dein Netzbetreiber Auflagen hat?