Hallo,
ich habe eine Frage zu folgender Angabe bei der Anmeldung eines Batteriespeichers im Marktdatenstammregister:
Mein Setup:
Ich habe folgende 3 PV-Anlage:
- PV-Anlage am Gartenzaun mit 2,1 kWp (technisch ein Balkonkraftwerk, aber voll angeschlossen und angemeldet, Pre-”Solarspitzengesetz”)
- Balkonkraftwerk mit 0,6 kWp (ebenso voll angeschlossen & angemeldet und noch vor “Solarspitzengesetz” in Betrieb)
- Dach-PV-Anlage mit 13 kWp nach Solarspitzengesetzt, also ohne Vergütung bei negativen Strompreisen
- 25 kWh DC-Batteriespeicher an der Dach-PV-Anlage
Die Dach-PV-Anlage war schon vorm Solarspitzengesetzt geplant, durch die - für uns vorherzusehende - Gesetzesänderung haben wir den Speicher nochmal verdoppelt um Einspeisungen bei negativen Strompreisen zu vermeiden.
Wir haben den SolarManager als EMS im Einsatz (steuert u.a. eine Alfen Wallbox). Zusätzlich HomeAssistant. Ich hab mir im Homeassistant ein Script geschrieben, was über den SolarManager die Batterie steuert, wenn der Strompreis am Tag negativ wird:
- Morgens vor Sonnenaufgang wird dann die Batterie bis auf ein Minimum, z.B. 10% entladen
- Vormittags wird dann die Batterie nicht geladen, sondern der überschüssige Strom geht direkt ins Netz
- Sobald der Strompreis negativ wird, wird die Batterie “freigegeben” und der überschüssige Strom geht in die Batterie
Das ganze funktioniert auch soweit gut. Damit konnten wir schon viele kWh diese Jahr “retten” und haben dann dafür noch Einspeisevergütung bekommen (wenn auch mit dem Verlust durch die Batterie). Und zusätzlich verhalten wir uns damit netzdienlich.
Jetzt steht als nächsten Schritt die Anschaffung einer Wärmepumpe an. Ab Dezember haben wir einen dynamischen Stromtarif und wollen auch Modul 3 nutzen. Unser EMS unterstützt das Laden der Batterie mit Netzstrom abhängig vom Strompreis (Arbeitspreis + Netzentgelt). Selbst wenn dann die Sonne im Winter nicht ausreicht können wir über das Laden des Akkus bei günstigem Strompreis Geld sparen und uns zusätzlich netzdienlich verhalten.
Mein Problem: Die Sommer und Winter Netzdienlichkeit mittels Batterie scheinen nach meiner Interpretation von BNetzA und Clearingstelle bisher nicht gewollt, die s.g. “Ausschließlichkeitsoption”:
- Man darf das oben gezeigt Häkchen nur setzen, wenn man die Batterie ausschließlich mit PV-Strom befüllt, dann bekommt man für die “ausgespeicherten” Strom auch Einspeisevergütung
- Wenn man die Batterie mit Netzstromladen will, dann darf man das Häkchen nicht setzen, dann bekommt man aber auch keine Einspeisevergütung
Die Option darf nur einmal pro Kalenderjahr geändert werden. Das ist aber in der Praxis nicht machbar, ich müsste das jedes mal im Frühjahr und Spätjahr ändern. Die BNetzA hat hier die Panik, dass man Netzstrom in die Batterie lädt und die dann wieder verkauft und dafür Einspeisevergütung will. Das ist aber wirtschaftlich bis auf wenige Stunden im Jahr nicht vorteilhaft, da man ja beim Bezug Arbeitspreis+Netzentgelt+Sonstige Umlagen + Umsatzsteuer zahlt und das dann fast immer über den 7,x Cent Einspeisevergütung liegt.
Beim Schreiben des Betrags hier hab ich herausgefunden, dass die BNetzA am 01. Oktober über eine Abgrenzungsoption beraten will. Das wäre für mich mehr als sinnig, auch wenn sich für mich die Frage stellt, wie das technisch gemessen werden soll. Der Speicher ist ja DC-Seitig angeschlossen. Ob der Strom jetzt aus Speicher oder direkt PV kommt kann man ja mit einem AC-Stromzähler gar nicht feststellen.
Ich finde das irgendwie extrem unbefriedigend. Grundsätzlich finde ich das “Solarspitzengesetz” ja sinnvoll, aber das kam gefühlt “aus heiterem Himmel”. Unser VNB baut noch keine Steuerboxen ein, so dass ich nur Nachteile habe: Ich kann nicht voll einspeisen und ich kann nicht von dynamischen Einspeisevergütungen profitieren und ich kann im Winter offiziell meinen Speicher nicht mit Netzstrom laden.
Wollte das einfach mal schreiben und mal eure Meinungen dazu hören!
Das geht ja in die ähnliche Richtung wie die Petition zu den Balkonkraftwerksspeichern….
Gruß Tobi
Links zu Artikeln der Clearingstelle:
- Welche Folge hat die Beladung eines Stromspeichers mit Graustrom für seine Einstufung als EEG-Anlage ? | Clearingstelle EEG|KWKG
- Besteht ein anteiliger EEG-Förderanspruch für vor Netzeinspeisung zwischengespeicherten Strom, wenn nicht ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas eingespeichert werden (Mischspeicher)? | Clearingstelle EEG|KWKG

