MASTER: EEG-Speicher

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgender Angabe bei der Anmeldung eines Batteriespeichers im Marktdatenstammregister:

Mein Setup:

Ich habe folgende 3 PV-Anlage:

  • PV-Anlage am Gartenzaun mit 2,1 kWp (technisch ein Balkonkraftwerk, aber voll angeschlossen und angemeldet, Pre-”Solarspitzengesetz”)
  • Balkonkraftwerk mit 0,6 kWp (ebenso voll angeschlossen & angemeldet und noch vor “Solarspitzengesetz” in Betrieb)
  • Dach-PV-Anlage mit 13 kWp nach Solarspitzengesetzt, also ohne Vergütung bei negativen Strompreisen
  • 25 kWh DC-Batteriespeicher an der Dach-PV-Anlage

Die Dach-PV-Anlage war schon vorm Solarspitzengesetzt geplant, durch die - für uns vorherzusehende - Gesetzesänderung haben wir den Speicher nochmal verdoppelt um Einspeisungen bei negativen Strompreisen zu vermeiden.

Wir haben den SolarManager als EMS im Einsatz (steuert u.a. eine Alfen Wallbox). Zusätzlich HomeAssistant. Ich hab mir im Homeassistant ein Script geschrieben, was über den SolarManager die Batterie steuert, wenn der Strompreis am Tag negativ wird:

  • Morgens vor Sonnenaufgang wird dann die Batterie bis auf ein Minimum, z.B. 10% entladen
  • Vormittags wird dann die Batterie nicht geladen, sondern der überschüssige Strom geht direkt ins Netz
  • Sobald der Strompreis negativ wird, wird die Batterie “freigegeben” und der überschüssige Strom geht in die Batterie

Das ganze funktioniert auch soweit gut. Damit konnten wir schon viele kWh diese Jahr “retten” und haben dann dafür noch Einspeisevergütung bekommen (wenn auch mit dem Verlust durch die Batterie). Und zusätzlich verhalten wir uns damit netzdienlich.

Jetzt steht als nächsten Schritt die Anschaffung einer Wärmepumpe an. Ab Dezember haben wir einen dynamischen Stromtarif und wollen auch Modul 3 nutzen. Unser EMS unterstützt das Laden der Batterie mit Netzstrom abhängig vom Strompreis (Arbeitspreis + Netzentgelt). Selbst wenn dann die Sonne im Winter nicht ausreicht können wir über das Laden des Akkus bei günstigem Strompreis Geld sparen und uns zusätzlich netzdienlich verhalten.

Mein Problem: Die Sommer und Winter Netzdienlichkeit mittels Batterie scheinen nach meiner Interpretation von BNetzA und Clearingstelle bisher nicht gewollt, die s.g. “Ausschließlichkeitsoption”:

  • Man darf das oben gezeigt Häkchen nur setzen, wenn man die Batterie ausschließlich mit PV-Strom befüllt, dann bekommt man für die “ausgespeicherten” Strom auch Einspeisevergütung
  • Wenn man die Batterie mit Netzstromladen will, dann darf man das Häkchen nicht setzen, dann bekommt man aber auch keine Einspeisevergütung

Die Option darf nur einmal pro Kalenderjahr geändert werden. Das ist aber in der Praxis nicht machbar, ich müsste das jedes mal im Frühjahr und Spätjahr ändern. Die BNetzA hat hier die Panik, dass man Netzstrom in die Batterie lädt und die dann wieder verkauft und dafür Einspeisevergütung will. Das ist aber wirtschaftlich bis auf wenige Stunden im Jahr nicht vorteilhaft, da man ja beim Bezug Arbeitspreis+Netzentgelt+Sonstige Umlagen + Umsatzsteuer zahlt und das dann fast immer über den 7,x Cent Einspeisevergütung liegt.

Beim Schreiben des Betrags hier hab ich herausgefunden, dass die BNetzA am 01. Oktober über eine Abgrenzungsoption beraten will. Das wäre für mich mehr als sinnig, auch wenn sich für mich die Frage stellt, wie das technisch gemessen werden soll. Der Speicher ist ja DC-Seitig angeschlossen. Ob der Strom jetzt aus Speicher oder direkt PV kommt kann man ja mit einem AC-Stromzähler gar nicht feststellen.

Ich finde das irgendwie extrem unbefriedigend. Grundsätzlich finde ich das “Solarspitzengesetz” ja sinnvoll, aber das kam gefühlt “aus heiterem Himmel”. Unser VNB baut noch keine Steuerboxen ein, so dass ich nur Nachteile habe: Ich kann nicht voll einspeisen und ich kann nicht von dynamischen Einspeisevergütungen profitieren und ich kann im Winter offiziell meinen Speicher nicht mit Netzstrom laden.

Wollte das einfach mal schreiben und mal eure Meinungen dazu hören!
Das geht ja in die ähnliche Richtung wie die Petition zu den Balkonkraftwerksspeichern….

Gruß Tobi

Links zu Artikeln der Clearingstelle:

Hallo Tobi:
erster spontaner Gedanke: kauf “Grünstrom” ein, dann kann der Speicher bei der Ladung aus dem Netz keinen Grau- oder Schwarzstrom bekommen.

In deinem 2ten Link wird geschrieben, dass man Pauschalen für das Verhältnis von Netz und eigener PV Ladung angeben könne. Das wäre ja gewiss einfacher, als das Messen. Der Wortlaut des § 19 Abs. 3b läßt Messungen ebenso wie Pauschalen bei unterjähriger Umstellungen, denn er verweist auf den § 85d und da steht´s ausdrücklich drin.

Es kann also nur besser bzw. klarer werden.

Ciao

Ich habe ein paar Fragen.

Hattest du das Imsys schon vor der Dachanlage, bzw wie lange hast du drauf gewartet?

Wie viele kwh hast du trotzdem noch, bei negativen Preisen, eingespeist?

Welche Ausrichtung hat die Dachanlage?

Was für Komponenten (WR) hast du verbaut?

Wie hoch sind deine Batterieverluste?

Und dann noch eine Idee um den Haken nicht halbjährlich ändern zu müssen.

Was wäre mit einem zweiten angemeldeten Speichern?

Einer speist nie ein, der Zweite wird nur mit PV geladen.

Der mit Netzladung kann ja kleiner ausfallen.

Hallo,
erstmal vielen Dank für eure beiden Antworten!

erster spontaner Gedanke: kauf “Grünstrom” ein, dann kann der Speicher bei der Ladung aus dem Netz keinen Grau- oder Schwarzstrom bekommen.

:slight_smile: - Soweit ich das verstehe geht es hier aber darum, dass sich nicht Einspeisevergütung "erschlichen" wird für Strom, der gar nicht aus der eigenen EEG-Anlage kommt. Selbst wenn man EEG-Strom einkauft, hätte es ja dann doppelt "Förderung" darauf gegeben.

In deinem 2ten Link wird geschrieben, dass man Pauschalen für das Verhältnis von Netz und eigener PV Ladung angeben könne. Das wäre ja gewiss einfacher, als das Messen. Der Wortlaut des § 19 Abs. 3b läßt Messungen ebenso wie Pauschalen bei unterjähriger Umstellungen, denn er verweist auf den § 85d und da steht´s ausdrücklich drin.

Ich hab mir gerade den original Wortlaut des § 19 Abs. 3b nochmal genau durchgelesen:

(3b) Im Fall eines Stromspeichers, in dem nicht ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas zur Zwischenspeicherung verbraucht wird, besteht der Anspruch nach Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 1 für einen Anteil an der in diesem Stromspeicher erzeugten und in das Netz eingespeisten Strommenge, der nach Maßgabe einer Festlegung nach § 85d als förderfähiger Anteil bestimmt und nachgewiesen wird (Abgrenzungsoption). Die Vorschriften dieses Gesetzes und des Energiefinanzierungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden, soweit der Anspruch nach Satz 1 geltend gemacht wird.

Hier wird nur "Absatz 1 Nummer 1" genannt: Dabei handelt es sich um die Marktprämie. Die Einspeisevergütung ist Nummer 2. Nummer 2 ist nur im Absatz 3s (Ausschließlichkeitsprinzip) genannt:

3a) Im Fall eines Stromspeichers, in dem innerhalb eines Kalenderjahres ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas zum Zweck der Zwischenspeicherung verbraucht wird, besteht der Anspruch nach Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 1 und 2 auch für den in diesem Stromspeicher erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom (Ausschließlichkeitsoption). Der Anspruch nach Satz 1 besteht auch bei einem gemischten Einsatz mit Speichergasen.

Somit scheint das nur in Verbindung mit Direktvermarktung überhaupt möglich zu sein. Also mal hoffen, dass die Steuerbox schnell kommt, dass ich dann auch Direktvermarktung machen kann.

Mit ist allerdings noch unklar was die abgegrenzt oder pauschal aufgeteilt werden soll. In meinem Fall würde ja kein Netzstrom eingespeist. Das scheint dann Teil dieser Anhörung zu sein, die am 01.10. stattfindet.

Hattest du das Imsys schon vor der Dachanlage, bzw wie lange hast du drauf gewartet?

Hab ich schon seit der Installation der Wallbox letztes Jahr. Ging recht schnell (ca. 4-6 Wochen). Aber auch hier interessant: Wir hatten schon eine MME. Da sich unser VNB aber ein paar Euros sparen wollte, sind die normalen MMEs nicht IMSys-kompatible und es müsste ein anderes MME eingebaut werden.

Wie viele kwh hast du trotzdem noch, bei negativen Preisen, eingespeist?

Wir haben jetzt seit 23.05. die große Dachanlage:
Ausrichtung Ost (15 Module à 450W) und West(14 Module à 450W, wegen Verschattung durch Kamin 3 mit extra Optimierer), jeweils ca. 18° Neigung.
Wechselrichter ist ein Sungrow SH10.RT-20 mit entsprechender 25,6 kWh Batterie (SBR256).
Eine zweite Batterie nebendran stellen finde ich aus wirtschaftlichen Aspekten und Ressourcenutzung nicht sinnvoll, wenn man dann jeweils ein halbes Jahr eine nicht benutzt


Insgesamt haben wir ca. 600 kWh trotzdem eingespeist. Wegen der Mischkalkulation mit den anderen Anlagen gibts dann trotzdem ein paar Cent, aber sehr überschaubar.
Batterieeffizienz kommt auf 92%. Die PV-Werte sind aber bei Sungrow reine DC-Werte. Die Wechselrichterverluste werden leider als "Hausverbrauch" ausgeführt.
Die negativen Strompreiszeiten konnten wir aber auch nur durch reges E-Auto laden ausgleichen (1,2 MWh in dem Zeitraum)

Ich bin jetzt mal gespannt, was dann im Oktober da raus kommt. Hoffentlich können die sich dann schnell auf was einigen...

Gruß Tobi