LLWP, BWWP, §14a

Hallo,

die Tage kam bei uns ein Brief, daß in drei Monaten ein imSys installiert werden wird und da frage ich mich, ob ich da in Richtung 14a von profitieren kann und ggf. noch was nachmelden muß.
Und da die Konfiguration hier in der Art ja nicht so außergewöhnlich ist, wollte ich mal fragen, ob von Euch jemand damit in Sachen §14a Erfahrung hat.

Was hab ich so hier rumstehen?

  • PV mit Fronius Symo 6.0 und einem Solis 4G WR (max. 1 kVA) und einem Multiplus II 48/5000/70 mit 14 kWh Speicher dran.
  • zwei Daikin Perfera 2.5 kW + BWWP EcoDesign 180 WT
  • keine Wallbox, auch (noch)

Der Multiplus kann nur so etwa 3500 Watt Ladeleistung ziehen, also nicht relevant für 14a
Die drei WP sind auch unter 4200 Watt so lange der Heizstab in der BWWP nicht in Betrieb ist, mit Heizstab wäre ich drüber. Müßte diese Konstellation dem NB gemeldet werden, wo wie klassische LWWP die über den 4.2 kW Anschlußleistung liegen? Mit Blick auf Steuerbarkeit könnte ich anbieten, daß einfach der Heizstab gesperrt wird und der Rest dann halt normal läuft. Noch einfacher wäre es, wenn ich ihn einfach abklemmen kann und trotzdem Modul 1 und ggf. 3
bekommen könnte. Wäre für Modul 3 dann ein eigner Zähler für die LLWP+BWWP nötig (witzlos) oder gelten die variablen Netzentgelte dann für alles, speziell natürlich für eine nächtliche Beladung des Speichers und es braucht keine zusätzliche Messhardware?

Ich danke Euch, Jens

Wenn ich das richtig verstehe ist die BWWP aber ein Warmwassererzeuger und ist daher nicht in den 4,2KW inkludiert. Nur gleichartige Wärmeerzeuger (Klimasplits oder Wärmepumpen zum heizen) wären da drin.

Die BWWP ist nichts anderes wie ein Boiler. Den muss man auch nicht anmelden.

Klingt plausibel, daß zwischen Heizen und WW unterschieden wird. Scheint auch nur um Wärmepumpen zu gehen, die (auch) Heizen? Wer mit IR Platten etc. sein Haus komplett energievergeudend beheizt, scheint auch außen vor zu sein und darf das auch bei hoher Belastung machen, auch wenn sie fest installiert sind? Dann müßte ich eine eventuelle Elektrotherme als Notfallersatz unserer Gasheizung die dieses Jahr rausfliegen soll, vermutlich auch nicht anmelden bzw. kann nicht bei 14a von profitieren?

Nunja, du könntest mit Klimasplits auch nur kühlen. In dem Falle sind sie vielleicht nicht anzumelden. Das weiss ich aber nicht, da müsste man nachgucken. Wenn du wirklich nur kühlen würdest.

Bei mir werde ich ja später die Klimasplits nur zum kühlen brauchen wenn die LWWP eingebaut ist.