Komplett demoralisiert, Vermieter stellt völlig überzogene Vorgaben

Zu den "überzogenen" Forderungen:

  1. ich bin selbst Elektromeister und bin für unsere Wohnungsgesellschaft tätig gewesen, trotzdem habe ich die Auflage, dass für die Montage der Panele eine Firma eine Abnahme macht + alle 2 Jahre kontrolliert (Habe das Glück, mir die Firma das ohne Weiteres bestätigen wird, da ich einige Jahre dort tätig war).

Voraussetzung ist natürlich immer eine fachgerechte Montage. Bis zum 1.OG auch angestellt, darüber hinaus nur senkrecht. Aus Eigeninteresse sollte man sich schon daran halten und was "Vernünftiges" aufbauen. Das Absichern kann ich gut nachvollziehen, es handelt sich hierbei um eine bauliche Veränderung. Da sind Auflagen schon gerechtfertigt. (Auch, wenn ich persönlich als Fachkraft gelten mag, was ich natürlich schon zu bedenken gegeben habe)

Ästhetik ist ein Punkt und Good Will, da könnte es schon problematisch werden, wenn die Optik massiv beeinträchtigt wird. Glücklicherweise war ich positiv überrascht, dass es in dieser Hinsicht kein Problem ist. Leider komme ich nicht auf´s Flachdach, da eine PV-Anlage für das Haus geplant ist und man nicht will, dass von unseren 30 Mietsparteien nicht plötzlich jeder meint, auf dem Dach rumturnen zu müssen.

  1. Bestätigung, dass die PV-Anlage über die Haftpflichtversicherung gedeckt ist (kein Thema, PV-Anlagen bis zu 20kWp sind gedeckt). Einfach mal dort nachfragen...

  2. Das übliche Anmeldeverfahren: Stammdatenregister, Netzbetreiber usw. sowie die entsprechenden Nachweise.

Nun, man freut sich, dass ich mich an der Energiewende beteiligen will und steht dem recht positiv gegenüber. Was ich persönlich von der derzeitigen Politik halte, steht auf einem anderen Blatt. Ich lach mich tot, als bei der letzten Lesung über das Thema Petition von Andreas Schmitz und anderen tatsächlich jemand meinte, dass die über hunderttausend Zeichner der Petition für die derzeitige Energiepolitik seien und sich deshalb für Balkonkraftwerke stark machen würden... ich glaub´s nicht, die lassen auch keinen Fettnapf aus.

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Beste Grüße

OldHolborn

genau das braucht man heutzutage mit pv

@moritza

Dann besorg dir Eigentum!

  • Vermieters Eigentum = seine Regeln. Ganz einfach

[quote data-userid="20483" data-postid="141188"]ja, verglaste. Flexi Dinger gehen auch bis +100 Meter[/quote]Die 4 m-Regel für Glasmodule gilt nur bei Außenmontage. Wenn Du "innen" montierst, daß sie Dir maximal auf die Balkonfliesen fallen könnten, gilt das ohnehin nicht. Dafür entsteht aber ein anderes und zwar optisches Problem: Der Vermieter kann Dir vorschreiben, daß Du nichts montierst, was über die Balkonbrüstung hinausragt. Bei drei Millimetern wird er nichts sagen, aber wenn Du ein pechschwarzes Modul mit 2 m-Kantenlänge hochkant an die strahlend weiße Mauer schraubst, wird das sehr vermutlich Mecker geben. Typischerweise haben die Glasmodule eine Breite von 1 bis 1,1 m. Quer an die Wand montiert dürfte damit toleriert werden. (Wegen der Verschattungsproblematik nähme ich Schindelmodule.)

Von den ETFE-Schwabbelmodulen bin ich nicht so angetan. Da kommt mir zu wenig Dampf raus.

Daniel

blöde frage, aber auf dem dach ist die montage erlaubt?

wer soll da bitte noch durchblicken

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Blöde Antwort aber die vom Fach und genau deshalb wird gevordert dass das Fachfirmen machen.

Bei der Sanierung vom Balkon meiner Wohnung (40 Jahre alt) ist aufgekommen dass der Balkon 6,11m über dem Boden ist. Ab 6m muss die Brüstung min 1,15m hoch sein, ist sie aber nicht also muss es geändert werden. Ob es dich aus 5,99m auf den Boden Wixt oder aus 6,01m wird wohl kaum was am Ausgang ändern aber es müssen nun einmal gewisse Regeln gemacht und eingehalten werden weil irgent wer meint ansonsten keine Brüstung wäre auch OK weil man muss ja nicht an den Rand gehen.
Man kann da jetzt h lang darüber Diskotieren, spätestens aber dann wenn man selbst den Schaden hat pocht dann plötzlich jeder auf die Einhaltung von Gesetzen und Regeln gegen die man davor noch Lautstark gewettert hat.

[quote data-userid="1186" data-postid="141247"]Ab 6m muss die Brüstung min 1,15m hoch sein, ist sie aber nicht also muss es geändert werden.[/quote]Ach, wat. Da verzurrst Du mit ein paar Kabelbindern ein paar externe Holzlatten auf dem Handlauf, dann paßt das schon. ? ? ?

Daniel

[quote data-userid="478" data-postid="141218"]

blöde frage, aber auf dem dach ist die montage erlaubt?

wer soll da bitte noch durchblicken

[/quote] Auf dem Dach fallen die Glassplitter wenn sie splittern in die Regenrinne, am Balkon auf deinen Kopf...

hast du schon mal module in einzelteile zersplittern sehen?

normalerweise ist die scheibe verklebt und zerfällt nicht in einzelteile

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Ich finde den Tipp mit den Flex-Modulen von Alpha-Solar toll. Wenn ich mir https://www.alpha-solar.info/balkonkraftwerk375w-alpha-flex-V.html (https://www.alpha-solar.info/images/datenblätter/Alpha%20Flex/QHES(B)-EN-202204-360-380_Full-Black.pdf ) ansehe sind die sowohl von der Kapazität als auch vom Preis her in Ordnung. Sind gerade mal 5,7 kg leicht. Und gibt es nicht nur von Alpha-Solar. Wer man dagegen die normalen Module mit Alu-Rahmen ansieht, die über 20 kg wiegen, ist das schon ein riesiger Unterschied. Kein schweres Modul, dass vom Balkon fallen kann. Kein Glas, das herunterfallen könnte.

Würde jedem Mieter empfehlen diese Module ins Spiel zu bringen. Kann schon verstehen, dass Vermieter Probleme sehen, wenn mehrere über 20 kg-Module am Balkon befestigt werden und dann evtl. sogar noch aufgeständert, wenn potentiell jemand unter dem Balkon stehen könnte oder die Module auf die darunter liegenden Module fallen könnte. Zumal, sofern das versicherungstechnisch nicht abgedeckt ist, weil die Module in Eigenleistung befestigt wurden.

Die 375 Wp Flex-Module scheinen preislich mittlerweile ganz ok zu sein. Bei E-Bay-Kleinanzeigen gibt es zwei dieser 375 Wp-Module inkl Hoymiles 800 Watt Wechselrichter als Set für 739 EUR. Da kann man nicht meckern.

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Wenn eine Montage nach den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) erfolgen muss, ist die Sache doch recht einfach.

Du musst ein Komplettset mit Montagematerial zur Selbstmontage kaufen. Durch das Set ist die anerkannte Regel der Technik dann das was in der Anleitung des Sets steht. Und wenn der Aufbau durch einen Laien vorgesehen ist, dann kannst du auch den Aufbau nach Anleitung bestätigen. Du solltest nur darauf achten, ob sich der Hersteller des Sets in der Anleitung von irgendwelchen Verantwortungen abgrenzt.

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damit es nicht so aus siet wie das

@nick99 ja das klingt gut, ich könnte das als Gegenargument verwenden schließlich hat der Hersteller/Verkäufer das Set sobeschrieben, das jeder es leicht aufbauen kann, also gelten die 'aRdT'. Ich sehe nächste Woche weiter wenn der Hauptmieter (Soziale Instutition) ein internes meeting bezüglich meines Falls bespricht wie die weiter vorgehen werden. Bin wohl der erste der bei beiden, dem Hauptmieter und Baugesellschaft nachfragt. Zumindest haben wir noch keinerlei Balkonkraftwerk in unserer Siedlung entdeckt.

Zeitungsartikel den man evtl. heranziehen könnte um es denen näher zu legen nachzugeben